09.07.2025
PROZESS

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

Nach einer Klage des Wiener Startups notarity durch die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) im Herbst 2023 und dem erstinstanzlichen Urteil im Herbst 2024 ist nun das zweitinstanzliche Urteil da.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

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Forschungsquote
75 Mio. Euro fließen in Österreichs Forschung. (c) Stock.Adobe/WhoisDanny

Um Spitzenprojekte im Bereich der Forschung für das Jahr 2026 zu pushen, wurde heute vom Stiftungsrat der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung ein Investment des Fonds Zukunft Österreich von 75 Mio. Euro beschlossen. Das Geld wird ergänzend zum FTI-Pakt 2027-2029 ausgeschüttet, der das gesetzlich festgelegte Basis-Budget für die Forschung für mehrere Jahre erfasst. Diese Mittel sollen in die Spitzenforschung und Schlüsseltechnologien fließen.

„Schwerpunkt Quantentechnologie zum richtigen Zeitpunkt“

Gerade mit Blick auf kommende europäische Initiativen wie den Quantum Act passiere aus Sicht der WKÖ, die sich per Aussendung dazu zu Wort meldet, die Schwerpunktsetzung auf Quantentechnologie zum richtigen Zeitpunkt. „Österreich verfügt über starke Forschungskompetenz im Quantenbereich. Jetzt geht es darum, Wissenschaft und Wirtschaft noch enger zu vernetzen, damit aus Forschung Innovation, Wertschöpfung und neue Geschäftsmodelle entstehen“, so Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Das Geld aus dem Fonds geht nicht an Forscher:innen direkt, sondern an Forschungsförderprogramme. In diesem Fall werden unter anderem das Austrian Quantum Cluster (AQC) sowie das Clinical Trials Austria (CTA), ein Impulsprogramm für klinische Forschung, gefördert.

Stimmen aus der Politik

Freuen kann sich vor allem das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung unter der Leitung von Eva-Maria Holzleitner. „Forschung ist die Grundlage für gesellschaftlichen Fortschritt, gute Arbeitsplätze und unsere Zukunftsfähigkeit. Mit der heutigen Mittelvergabe der Nationalstiftung FTE investieren wir gezielt in die Zukunft unseres Landes. Wir stärken hervorragende Forschung, unterstützen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in entscheidenden Karrierephasen und bringen wichtige Zukunftsbereiche gezielt voran“, so die Ministerin.

Auch Innovationsminister Peter Hanke zeigt sich zufrieden: „Österreich gehört im Bereich Quantenwissenschaft, Photonik und Quantentechnologie zu den innovativsten Standorten weltweit. Mit der Vernetzung der starken Akteure in einem Austrian Quantum Cluster werden Ergebnisse der Spitzenforschung schneller in die industrielle Anwendung gebracht.“

Wolfgang Hattmannsdorfer, Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, ergänzt: „Mit der Industriestrategie 2035 haben wir einen klaren Anspruch formuliert: Österreich soll bis 2035 wieder zu den Top 10 der Industrienationen zählen. Mit den 75 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich investieren wir nun gezielt in Zukunftsfelder. So legen wir heute die Grundlage für den Wohlstand von morgen.“

Fokus auf europaweite Forschung

Zusätzlich werden 2026 Mittel bereitgestellt, um österreichische Beteiligungen an europäischen Forschungsinitiativen finanziell zu unterstützen. Dies betrifft vor allem Zukunftsfelder wie Quantentechnologien, Cybersicherheit, Umwelt und Medizin.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Projekten, die von der EU bereits für ihre hohe wissenschaftliche Qualität ausgezeichnet wurden (Seal of Excellence). Durch diese nationale Förderung soll sichergestellt werden, dass herausragende Forschungsvorhaben zügig im Inland umgesetzt werden können. Ziel der Maßnahme ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die wirtschaftliche Anwendung und Marktreife zu überführen sowie Fachkräfte und wichtiges Innovationspotenzial am Standort Österreich zu halten.

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