09.07.2025
PROZESS

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

Nach einer Klage des Wiener Startups notarity durch die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) im Herbst 2023 und dem erstinstanzlichen Urteil im Herbst 2024 ist nun das zweitinstanzliche Urteil da.
/artikel/notarity-vs-notariatskammer-nur-kleine-aenderung-bei-urteil-in-zweiter-instanz
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

Deine ungelesenen Artikel:
vor 19 Stunden

Zehetner: „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt“

Bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 äußerte sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner relativ deutlich zum aktuellen großen Reizthema in der Startup-Szene.
/artikel/zehetner-ich-bin-unzufrieden-damit-wohin-sich-die-diskussion-zur-eu-inc-momentan-entwickelt
vor 19 Stunden

Zehetner: „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt“

Bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 äußerte sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner relativ deutlich zum aktuellen großen Reizthema in der Startup-Szene.
/artikel/zehetner-ich-bin-unzufrieden-damit-wohin-sich-die-diskussion-zur-eu-inc-momentan-entwickelt
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

notarity vs. Notariatskammer: Nur kleine Änderung bei Urteil in zweiter Instanz