16.10.2024
NÄCHSTE INSTANZ

notarity vs. Notariatskammer: Nach Gerichtsentscheid gehen beide in Berufung

Nach dem erstinstanzlichen Urteil im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im September präsentierten sich beide Seiten als Sieger. Dennoch gehen nun beide in Berufung.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in „wesentlichen Punkten“ bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten „Eventualbegehren“, Recht. Die Kammer sah sich damit „in wesentlichen Punkten bestätigt“. Und auch bei notarity meinte man „in allen für uns wesentlichen Punkten“ Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: „Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes“

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem „Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes“ vorgeworfen. Es sei in den „geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen“.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung „dagegenhalten“, heißt es von notarity. „Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen“, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit „horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten“ konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und „der Rückendeckung unserer Investoren“, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man „zuversichtlich“.

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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

„Nicht der Markt entscheidet über unseren Zugang zu Spitzen-KI, sondern die Erwägungen einer fremden Regierung“, zeigt sich Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll in seinem jüngsten LinkedIn-Posting unzufrieden. Er nimmt dabei auf Beschränkungen der USA gegenüber den KI-Riesen OpenAI und Anthropic Bezug, denen verwehrt wurde, ihre neuesten KI-Modelle auch im Ausland zur Verfügung zu stellen.

Anthropic nach Europa holen

Pröll wendet sich daraufhin mit einer augenscheinlich simplen Lösung an EU-Kommissarin Henna Virkkunen: Anthropic nach Europa holen. „Europa soll prüfen, ob es Anthropic strategisch an sich binden kann – über Ansiedlung und Beteiligung, abgesichert durch Rechtssicherheit, Marktzugang und Kapital, getragen von einer europäischen Werteordnung, die zu diesem Unternehmen passt“, heißt es im Posting konkret.

Eigene Forschung zu stärken und zugleich globale Spitzentechnologie anzuziehen, sei laut Pröll kein Widerspruch. Gegenüber der APA wurden am Sonntag von einem Pressesprecher Prölls die Ziele der Aktion formuliert: Den Standort stärken und digital souveräner werden.

„Wenn ein Brief aus Washington reicht, um die beste KI der Welt abzuschalten“

Anlass für den Vorschlag, Anthropic nach Europa zu holen, war die Sperre von Claude Fable 5, einem der leistungsfähigsten KI-Modelle, für alle Nicht-US-Bürger weltweit. Am 12. Juni erließ das US-Handelsministerium (unter der Trump-Administration) eine weitreichende Exportkontrollrichtlinie. Als Grund wurde explizit die nationale Sicherheit angeführt.

„Man muss kein Technikexperte sein, um zu erkennen, was hier passiert ist: Eine einzige Regierung hat entschieden, wer auf eine Spitzentechnologie zugreifen darf und wer nicht. Kein Vertrag, keine europäische Mitsprache, keine Vorwarnung. Ein Brief – und der Stecker war gezogen“, hielt Pröll zu dieser Zeit in einem anderen LinkedIn-Posting fest. „Es geht nicht um Abschottung und nicht um Misstrauen gegenüber Partnern. Die transatlantische Zusammenarbeit ist und bleibt wertvoll. Aber Partnerschaft auf Augenhöhe setzt voraus, dass man selbst handlungsfähig ist – und nicht von einer einzigen Entscheidung kalt erwischt werden kann“, ergänzt der Staatssekretär.

Constitutional AI

Anthropic gilt neben OpenAI und Google als einer der wichtigsten und einflussreichsten Akteure in der globalen KI-Branche. Anthropic betont in seiner Kommunikation Sicherheit als zentralen Wert und hat eine eigene Verfassung (Constitutional AI), die bei jeder Antwort der KI berücksichtigt wird. Pröll sieht Anthropic in dieser Hinsicht getragen von einer europäischen Wertehaltung und erachtet das Unternehmen daher als idealen strategischen Partner für den digitalen Standort Europa.

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