16.10.2024
NÄCHSTE INSTANZ

notarity vs. Notariatskammer: Nach Gerichtsentscheid gehen beide in Berufung

Nach dem erstinstanzlichen Urteil im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im September präsentierten sich beide Seiten als Sieger. Dennoch gehen nun beide in Berufung.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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Markus Fuhrmann von Gropyus (rechts oben), Prewave (rechts unten), Storyblok (mitte), enspired (links unten), Marcus Bauer von CycloTech (links oben)

Mit mindestens einer halben Milliarde Euro an Investments ist es auch für 2024 zum Jahresende wieder Zeit für den brutkasten-Investmentrückblick. Insgesamt konnten wir 104 Investments verzeichnen.

Disclaimer: Die Darstellung zählt die Investments, die der brutkasten-Redaktion bekannt sind. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Redaktion bemüht sich darum, Investments in österreichische Startups zu verfolgen, darüber zu berichten und diese aufzubereiten.

Knapp die Hälfte der von uns verzeichneten Investments wurden jedoch ohne exakten Betrag kommuniziert. Ausgehend von den jeweils angegebenen Untergrenzen ("siebenstelliges Investment" = 1 Mio.) ergibt sich die halbe Milliarde Euro als Mindest-Gesamtvolumen.

Gropyus: mit 100 Mio. Euro wieder Nr.1

Mit 100 Mio. Euro, konnte sich das Proptech-Startup Gropyus wie bereits im Vorjahr erneut das größte Investment sichern (brutkasten berichtete 2023). Daneben konnten aber viele weitere heimische Start- und Scaleups größere Investmentrunden abschließen. So freute sich Storyblok bereits im Mai über eine Finanzierung über 80 Mio. US-Dollar (entspricht etwa 75 Mio. Euro), im Juni dieses Jahres wurden 63 Mio. Euro in Prewave investiert.

Bei den aktivsten Investoren gibt es keine große Überraschung. Insgesamt viermal wurde die Wiener Venture-Capital-Gesellschaft Speedinvest als Geldgeber der heimischen Startups genannt. Auch Business Angel-Legende Hansi Hansmann ist mit seiner Hans(wo)mengroup zumindest viermal als Investor erwähnt worden.

Die Branche mit der insgesamt größten Investmentsumme bleibt der Software-Bereich. Rund 160 Mio. Euro erhielten heimische Software-Startups, gefolgt von den Proptech-Startups mit 101 Mio. Euro - der Betrag ist jedoch fast zur Gänze auf Gropyus zurückzuführen.

Investitionen: Unbekannte Beträge

Bei insgesamt 55 der 104 vermerkten Investments wurde keine exakte Summe genannt, wodurch nur eine Annäherung an das tatsächliche Volumen möglich ist. Bei 14 Startups wurde überhaupt Stillschweigen über die Summe vereinbart.

Unsere Auswertung zeigt, dass sich die meisten heimischen Investments im siebenstelligen Bereich befinden, dicht gefolgt von sechsstelligen Förderungen. Investitionen darüber oder darunter sind eher die Ausnahme.

Gendergap: Männerteams bekommen mehr

Betrachtet man die Investments nach Geschlecht der Founderteams, ist ein eindeutiger Gendergap bemerkbar. Im ersten Halbjahr 2024 wurde nur in zwei Startups investiert, die von einer Frau geführt sind. Zum Jahresende konnten nur zwei weitere Investitionen in Startups von Frauen vermerkt werden.

Auswertungen und sämtliche Grafiken erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Berücksichtigt wurden nur österreichische Unternehmen. Da Fördersummen aus den Meldungen nicht differenziert werden können, wurden diese stellenweise mitgerechnet.

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