20.07.2023

Notarity: Wiener LegalTech-Startup expandiert nach Deutschland

Das in Wien ansässige LegalTech-Startup Notarity ermöglicht über seine Plattform E-Beglaubigungen. Mit dem Service möchte das Unternehmen nun nach Deutschland expandieren.
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Das notarity Gründer-Team.
Das notarity Gründer-Team.

Wer unternehmerische Vereinbarungen treffen möchte, der kommt um ihn in der Regel nicht herum. Die Rede ist vom Notariatsakt. Bereits 2021 ging das Wiener Startup Notarity mit einer Plattform an den Start, um diesen traditionellen und teils mühsamen Geschäftsakt vollständig zu digitalisieren. Konkret ermöglicht das Unternehmen über seine Plattform die Abwicklung von sogenannten Online-Beglaubigungen. Und die Nachfrage nach einer derartigen Lösung ist groß: Bereits im ersten Jahr nach der Gründung im Jahr 2021 wurden laut Notarity über die Plattform mehr als 10.000 Dokumente beglaubigt. „Jeden Tag stellen unsere Notariatspartner derzeit 150 bis 200 neue Beglaubigungen online aus“, so CEO und Firmengründer Jakobus Schuster

Lösung aus Österreich ist international gefragt

Derzeit wächst die Nutzung laut Notarity um zirka 20 Prozent. Die Nutzung beschränkt sich dabei nicht nur auf Österreich. Mittlerweile zählt das Unternehmen laut Notarity Nutzer:innen aus mehr als 100 Ländern. „Wir arbeiten bereits mit jeder vierten österreichischen Notariatskanzlei zusammen und bieten seit längerem auch schon international gültige Online-Notariatsdienste an“, so Schuster. Insbesondere in Deutschland sei die Nachfrage nach dem Tool besonders groß. Mittlerweile würde bereits jede:r dritte Nutzer:in aus Deutschland stammen.

Expansion nach Deutschland

Angesichts der großen Nachfrage startet Notarity nun auch aktiv mit der Expansion nach Deutschland, wie das Unternehmen nun bekannt gab. „Künftig sind wir nun auch in der Lage, deutschlandspezifische Notariatsleistungen wie Handelsregister-Anmeldungen, Firmenadressänderungen, Unterschriftsbeglaubigungen oder Bevollmächtigungen anzubieten“, so Schuster.

In Deutschland sieht Schuster noch großes Potenzial für die Digitalisierung des Beglaubigungsprozesses: „Der deutsche Markt wird sehr stark von Bürokratisierung und den damit verbundenen langwierigen Prozessen beherrscht. Die Gesetzgebung in Österreich ist in diesem Bereich hingegen sehr fortschrittlich und digitalisierungsfreundlich.“

Bilaterales Abkommen zwischen Österreich und Deutschland

Um den Service in Deutschland anzubieten setzt Notarity auf die Kooperation mit deutschen und österreichischen Notar:innen. Zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs haben Deutschland und Österreich ein bilaterales Abkommen geschlossen. Nach diesem Abkommen sind notariell beglaubigte Dokumente im jeweils anderen Land ohne zusätzliche Förmlichkeiten wie einer Apostille einsetzbar. Das Startup verweist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des niedersächsische Oberlandesgericht (OLG) Celle. Dieser sieht laut Notarity vor, dass online in Österreich beglaubigte Dokumente gleichwertig zu deutschen Beglaubigungen sind.

Millioneninvestment für Notarity

Erst im April hat sich das Startup in einer weiteren Finanzierungsrunde eine Millionensumme gesichert. Nach eignen Angaben ist das Unternehmen mit der Finanzierungsrunde zum höchstbewertetem Legal-Tech-Startup Österreichs geworden. An dem siebenstelligen Investment haben sich damals unter anderem Bernhard Niesner (Busuu), Reinhold Baudisch (durchblicker) sowie Gerhard Hinterkörner (Tante Fanny) und Alfred Karl (Alka) beteiligt.


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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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