13.09.2024
URTEIL

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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Die Totoy-Co-Founder Francis Rafal, Simon Hoffmann, Marcel Koller, Michael Perger, Benedikt Hielscher (c) Totoy GmbH

Seit dem fünften Jänner 2024 steht sie im Firmenbuch, bereits vor über einem Jahr schrieb sie Schlagzeilen: Die KI-Übersetzungs-App Totoy.

Schon etwas früher, nämlich im September 2023 und damit gerade richtig zum Schulstart, launchte das fünfköpfige Gründerteam rund um Mitgründer und CEO Francis Rafal eine App, die Dokumente wie Behörden-, Arzt- oder Elternbriefe in 95 Sprachen übersetzen und anschließend erklären sowie Rückfragen beantworten kann.

Gezielt Behörden adressieren

Vor gut zwei Monaten erreichten uns weitere News rund um das Wiener KI-Startup: Totoy holte sich eine halbe Million Euro in einer Pre-Seed-Runde. Beteiligt waren Angels United sowie die Business Angels Martin Schliefnig und Michael Grabner.

Mit dem frischen Kapital wollte Totoy seine KI-Lösung weiterentwickeln: Mit einer neuen Programmierschnittstelle könne man seither gezielt Unternehmen und Behörden adressieren, heißt es vom Startup.

Davon machte man bereits Gebrauch, wie Gründer Rafal am Donnerstag auf LinkedIn preisgab: Totoy schaffte es, seine KI-Lösung “direkt bei den Behörden zu integrieren.” Konkret gewann man die österreichische Gemeinde-Plattform Gem2Go, ein Produkt der RiS GmbH, als Partner. Gem2Go dient als “Gemeinde-Info und -Service” bzw. als “Bürgerservice-App” und ist kostenlos downloadbar. Auf der App werden Informationen “beinahe aller Gemeinden Österreichs” vereint.

Schritt für “mehr Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung”

Wie Totoy-Co-Founder Rafal auf LinkedIn schreibt, nutzen bereits “die ersten 32 Gemeinden” seit einigen Wochen “den neuen GEM2GO Copilot”. Dieser erklärt Amtstafel-Dokumente mithilfe der Totoy API für Bürger:innen “mehrsprachig” und “in einfacher Sprache”. Auf dieselbe Weise beantworte der Copilot Fragen zur Gemeinde.

Amtsdokumente können damit – dank der Integration von Totoy – in 19 Sprachen übersetzt werden. Die Lösung sei kostenfrei in der Gem2Go-App nutzbar. Das Startup sieht darin einen “wichtigen Schritt für mehr Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung”.

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