13.09.2024
URTEIL

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. „Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt“, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: „Damit können wir unser Geschäft fortsetzen“

„Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen“, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK „in wesentlichen Punkten“ bestätigt, heißt es dort. „Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt“, heißt es von der Kammer. „Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist“, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die „Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate“, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen „und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt“.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: „Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.“

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Aufgrund wachsender geopolitischer Unsicherheiten und steigender Anforderungen durch Künstliche Intelligenz gerät die Abhängigkeit europäischer Unternehmen von außereuropäischen Tech-Konzernen zunehmend in den Fokus. Vor diesem Hintergrund haben der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich und der Verband Österreichischer Software Innovationen (VÖSI) den sogenannten „Austrian Cloud Atlas“ veröffentlicht. Die interaktive Plattform soll heimischen Betrieben als Orientierungshilfe bei der Wahl digitaler Lösungen dienen.

Transparenz bei Datenhoheit und Angeboten

Das Tool erfasst Rechenzentren, Cloud-Anbieter:innen sowie Managed Service Provider in Österreich. Damit soll die Übersicht bestehende Branchen-Initiativen wie die Österreichische KI-Landkarte ergänzen. „Unternehmen müssen wissen, wo ihre Daten liegen, von welchen Technologien sie abhängig sind und welche Alternativen ihnen zur Verfügung stehen“, betont Wilfried Drexler, Obmann des Fachverbands UBIT.

Laut den Initiator:innen stehe die Förderung der digitalen Handlungsfähigkeit im Mittelpunkt. Das Angebot solle Firmen dabei unterstützen, bewusste Entscheidungen über ihre IT-Kapazitäten zu treffen und strategische Abhängigkeiten von internationalen Hyperscalern schrittweise zu reduzieren. „Die Daten basieren auf freiwilligen Einreichungen und werden laufend erweitert“, heißt es auf der Website.

Ruf nach abgestimmtem Zielbild

Neben der rein informativen Funktion nutzen die beteiligten Verbände den Launch für politische Forderungen. Während auf EU-Ebene derzeit am „Cloud and AI Development Act“ gearbeitet werde, fehle es in Österreich laut Branchenvertreter:innen an einem einheitlichen Rahmen. Zunehmende länderspezifische Einzelregelungen erschwerten den zielgerichteten Ausbau der Infrastruktur.

Martin Madlo, Präsident der Austrian Datacenter Association, verweist diesbezüglich auf fehlende Standards: „Was fehlt, ist ein abgestimmtes nationales Zielbild.“ Ein solches sei laut der Branchenvertretung jedoch notwendig, um die heimische Daten-Infrastruktur künftig gemeinsam mit der Energieversorgung und dem Netzausbau zukunftsfähig aufzustellen.

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