13.09.2024
URTEIL

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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Bitpanda.ai - Das Bitpanda-Gründungsteam (v.l.) Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth © Bitpanda
Das Bitpanda-Gründungsteam (v.l.) Christian Trummer, Paul Klanschek und Eric Demuth | © Bitpanda

Schon im Mai verkündete das Wiener Unicorn Bitpanda die Eröffnung eines Standorts in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Darauf folgten Kooperationen mit einer Bank und einem Krypto-Anbieter in der Region. Nun gab der Krypto-Broker den Erhalt einer “grundsätzlichen Genehmigung” durch die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) in Dubai bekannt.

Von “ausschließlich B2B-Sparte”…

Mit dem Erhalt der Lizenz dürften sich auch die Pläne von Bitpanda – oder deren offizielle Kommunikation – geändert haben. Noch im Mai hieß es gegenüber brutkasten zum Dubai-Standort nämlich noch explizit: “Es geht hier jedoch ausschließlich um eine Präsenz unserer B2B-Sparte Bitpanda Technology Solutions. Wir wollen unsere Infrastruktur Banken und anderen Akteuren der Finanzwirtschaft aus der Region anbieten, da wir in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Nachfrage und Interesse aus der Region erfahren haben. Der Fokus von Bitpanda als Gruppe bleibt jedoch weiterhin auf Europa gerichtet.”

… zu “auch B2C-investoren”

In der heutigen Aussendung zur VARA-Genehmigung liest es sich nun ganz anders. “Nach Erhalt der Betriebslizenz wird Bitpanda sowohl B2B-Kunden als auch B2C-Investoren in den VAE eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen bereitstellen.” Man werde in den Vereinigten Arabischen Emiraten als “Bitpanda Broker MENA DMCC” operieren und “damit erstmals Märkte außerhalb Europas erschließen”.

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In einem Statement spricht auch Bitpanda-Co-Founder und Co-CEO Eric Demuth die (B2C-)Expansionspläne deutlich an: “In Europa haben wir uns den Ruf als vertrauenswürdigste und am stärksten regulierte Plattform für digitale Vermögenswerte erarbeitet. Jetzt weiten wir dieses bewährte Modell weltweit aus, wobei Dubai und die VAE als strategische Ausgangsbasis für unsere internationale Expansion dienen. Die Möglichkeiten sind immens und wir sind in einer einzigartigen Position, um sie zu nutzen – sowohl als Europas führender Krypto-Broker als auch als Top-Infrastrukturanbieter im Bereich der digitalen Vermögenswerte.”

Betonung der Compliance für Bitpanda auch außerhalb Europas zentral

Auch in den Märkten außerhalb Europas will Bitpanda mit der Betonung der Einhaltung sämtlicher regulatorischer Vorgaben punkten. “Die Tatsache, dass VARA in weniger als acht Monaten eine grundsätzliche Genehmigung erteilt hat, spiegelt die Stärke des fortschrittlichen Regulierungsrahmens von VARA und das unerschütterliche Engagement von Bitpanda für Compliance und Innovation wider”, kommentiert Fabian Reinisch, General Counsel von Bitpanda. “Seit über einem Jahrzehnt zeigen wir, dass ein Compliance-First-Ansatz der einzige Weg zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Wachstum in unserer Branche ist. Jetzt weiten wir diesen Ansatz auf Märkte außerhalb Europas aus”, so Reinisch.

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