13.09.2024
URTEIL

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. „Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt“, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: „Damit können wir unser Geschäft fortsetzen“

„Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen“, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK „in wesentlichen Punkten“ bestätigt, heißt es dort. „Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt“, heißt es von der Kammer. „Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist“, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die „Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate“, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen „und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt“.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: „Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.“

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Unter den Nominierten sind auch mehrere Startup-Gründerinnen:

Antonia Riva-Frizberg (Lumetry): Lungenmonitoring für zu Hause

Riva-Frizberg gründete im März 2022 gemeinsam mit Christian Neubauer das Grazer Medtech Lumetry Diagnostics. Das Startup entwickelt Geräte, mit denen Patient:innen mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma ihre Lungenvitalität zu Hause messen können. Langfristig will man auch Menschen mit Lungenentzündungen oder Long Covid helfen. 2023 sammelte das Team ein sechsstelliges Investment „weit über eine halbe Million“ ein. Prototypen gibt es bereits, gelauncht soll das Produkt laut Website noch 2026 werden.

Vor der Gründung war Riva-Frizberg unter anderem bei der Innovations-Beratung Pioneers als auch beim Zyklustracker-Startup breathe ilo beschäftigt, das 2023 Konkurs anmeldete.

Das Produkt soll noch 2026 gelauncht werden. © Lumetry

Theresa Kohl (DiLT Analytics): Energie sparen mit Gebäude-Software

Kohl ist Mitgründerin und CEO von DiLT Analytics, einem 2021 gegründeten Spin-off der TU Graz. Die Software soll Ineffizienzen in Gebäuden sowie in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen erkennen und den Energieverbrauch senken. Aktuell entwickelt das Team sein neues Produkt „FaciliMind“, eine KI-basierte Softwareplattform zur datenbasierten Optimierung von Energieeffizienz und Betriebskosten in Gebäuden. Das System benötigt laut eigenen Angaben keine neuen Sensoren, sondern dockt an bestehende Leitsysteme an und deckt dort Fehlsteuerungen auf.

Unterstützt wurde das Startup unter anderem durch FFG-Förderungen und konnte bereits Pilotprojekte mit Partnern wie der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) umsetzen. Vor der Gründung war Kohl unter anderem bei AEE – Institut für Nachhaltige Technologien und als Projekt- und Innovationsmanagerin bei der Energie Agentur Steiermark tätig.

Johanna Marie Reinedahl (WeGait): Exoskelett für die Reha

Reinedahl ist Gründerin und Geschäftsführerin der WeGait FlexCo. Das Robotik-Startup entwickelt ein Exoskelett für die Gangrehabilitation nach Schlaganfall oder Rückenmarksverletzung, das Abläufe in Rehazentren effizienter machen soll. Unter dem ehemaligen Namen Nexo Skeleton wurde das Startup als eine der ersten beiden Beteiligungen von WU Ignite Ventures aufgenommen.

Im Juli 2026 benannte man sich in WeGait um. Reinedahl war vor der Gründung außerdem ein Jahr als Venture Capital Investment Analyst bei Arax Capital Partners tätig.

Sara Kapeller (twistor): Schneeräumung per System

Kapeller gründete 2025 die twistor GmbH im Vorarlberger Bludenz. Den Anstoß dazu gab eine persönliche Erfahrung: Eine tonnenschwere Dachlawine ging direkt von dem Haus ihres Großvaters ab. Daraufhin entwickelte sie ein automatisiertes Schneeräumungssystem für Gebäude und Photovoltaikanlagen, das laut Unternehmensangaben seit 2024 patentiert ist.

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Die Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

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