10.06.2024
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„Stabiles rechtliches Fundament ist das A und O, um unternehmerisch reüssieren zu können“

Rechtliche Fragestellungen begleiten Wirtschaftstreibende in allen Unternehmensphasen. Mit dem Notariat gibt es einen One-Stop-Shop für Unterstützung im Rechtsbereich.
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Die Notariate bieten Unterstützung bei Rechtsfragen in allen Unternehmensphasen
Die Notariate bieten Unterstützung bei Rechtsfragen in allen Unternehmensphasen | (c) ÖNK

Es beginnt spätestens beim Gesellschaftsvertrag und geht über Fragen wie Mitarbeitendenbeteiligung und das an Bord holen von Investor:innen bis hin zu Übergabe oder Verkauf – Rechtsfragen sind ein ständiger Begleiter von Unternehmer:innen. Und im Gegensatz zu anderen Aspekten des Unternehmertums, wo das „Trial and Error“-Prinzip erfolgsentscheidend sein kann, sollte man sich im Rechtsbereich keine Fehler leisten.

Strategische Beratung und rechtliche Expertise für unternehmerischen Erfolg

„Neben einer guten Geschäftsidee und vielen anderen Faktoren ist ein stabiles rechtliches Fundament das A und O, um unternehmerisch reüssieren zu können“, meint Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK). Und für ihn ist klar: „Genau dabei unterstützen Notar:innen mit strategischer Beratung und rechtlicher Expertise und tragen so maßgeblich zum unternehmerischen Erfolg bei.“ Sowohl Startups als auch etablierte Unternehmen würden von der gebündelten Kompetenz, die Notar:innen aus einer Hand anbieten können, profitieren.

Notariate als One-Stop-Shop in allen Unternehmensphasen

Die Notariate fungieren also als One-Stop-Shop für Rechtsfragen in allen Unternehmensphasen. „Bereits in der Gründungsphase begleiten sie angehende Unternehmer:innen, etwa bei der Wahl des Firmennamens, der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages oder der Eintragung ins Firmenbuch. Im betrieblichen Alltag sind es unter anderem Fragen zu Umgründungen, Kapitalerhöhungen oder Mitarbeitendenbeteiligungen“, erläutert Umfahrer, „auch im Bereich der Unternehmensvorsorge und -übergabe erhalten Unternehmer:innen umfassende Beratung.“

Notariatstermine auch online und hybrid: „Klarer Mehrwert in Form von Zeitersparnis“

Und für all das muss man nicht zwingend persönlich ins Notariat. Bereits seit einigen Jahren stehen alle notariellen Dienstleistungen für Unternehmen auch online oder hybrid zur Verfügung. „Die Möglichkeit, notarielle Urkunden wie Gesellschaftsverträge digital zu erstellen oder sich gemeinsam an einen virtuellen Tisch zu setzen, schafft einen klaren Mehrwert in Form von Zeitersparnis“, so der ÖNK-Präsident. Das bringe eine deutliche Erleichterung im Geschäftsalltag. Unternehmer:innen würden aber dennoch nach wie vor auch viel Wert auf persönlichen Kontakt legen.

In wenigen Schritten zum Online- bzw. Hybrid-Termin

Um online oder hybrid an einem Notartermin teilzunehmen, braucht man übrigens lediglich einen Laptop oder PC mit Kamera, eine gute Internetverbindung, ein Videokonferenztool und die ID-Austria. Innerhalb weniger Minuten kann dann beispielsweise die Unterfertigung eines Gesellschaftsvertrags erfolgen. Für ihre Kernkompetenz – die Beratung – nehmen sich die Notar:innen dabei aber weiterhin so viel Zeit, wie es braucht. Auch diese Beratung kann natürlich persönlich, online und hybrid erfolgen.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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