04.07.2024
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Digitale Notariatstermine kommen gut an – persönlicher Kontakt bleibt aber wichtig

Eine aktuelle MARKET-Studie bestätigt: Das hybride Angebot der heimischen Notariate entspricht genau den Bedürfnissen der Bevölkerung.
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Das digitale Angebot der Notariate wird gut angenommen - viele wollen dennoch nicht auf persönliche Termine verzichten | (c) Vitaly Gariev via Unsplash
Das digitale Angebot der Notariate wird gut angenommen - viele wollen dennoch nicht auf persönliche Termine verzichten | (c) Vitaly Gariev via Unsplash

Digital oder analog? Diese Frage ist heutzutage allgegenwärtig und spiegelte sich zuletzt auch in der politischen Diskussion wider. Für die österreichischen Notariate ist die Antwort auf die Frage ganz klar: Es ist kein Entweder-oder – es muss digital und analog gehen.

Bereits seit einigen Jahren sind nahezu alle notariellen Dienstleistungen hierzulande online verfügbar. Das klassische Angebot im persönlichen Termin bleibt gleichzeitig aber stets erhalten. Und wenn die Vertragspartner:innen unterschiedliche Präferenzen haben, können sie auch einzelne Notariatstermine hybrid wahrnehmen.

MARKET-Studie bestätigt hybrides Angebot

Dass diese Strategie auch die tatsächlichen Bedürfnisse in der Bevölkerung widerspiegelt, bestätigt eine aktuelle Studie, die vom MARKET Institut im Auftrag der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) durchgeführt wurde. Für diese wurden im Frühling mehr als 2.000 Personen zwischen 16 und 65 Jahren mittels Online-Interviews zu ihrer Einstellung zu digitalen Notariatsdienstleistungen befragt.

Das Kernergebnis: Abhängig von der konkreten notariellen Dienstleistung (siehe unten) sind bis zu rund zwei Drittel der Bevölkerung offen für die digitale Abwicklung von Notariatsterminen. Ein ebenso großer Anteil der Befragten legt aber gleichzeitig Wert darauf, dass die Möglichkeit persönlicher Termine erhalten bleibt.

„Ergebnis entspricht dem beruflichen Selbstverständnis der Notar:innen im digitalen Wandel“

„Das ist ein erfreuliches Ergebnis, denn es entspricht dem beruflichen Selbstverständnis der Notar:innen im digitalen Wandel. Der Kern der notariellen Rechtsdienstleistung bleibt auch online erhalten: die flächendeckende Versorgung Österreichs mit notariellen Dienstleistungen und die persönliche Beratung bei gewohnter Rechtssicherheit“, kommentiert Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, die Ergebnisse.

Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer - 150 Jahre Notariat
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer | (c) ÖNK / Klaus Ranger Fotografie

Große Zustimmung bei digitalen Grundbucheintragungen, mehr Skepsis bei Verlassenschaften

Konkret begrüßen 67 Prozent der Befragten die Möglichkeit, Grundbucheintragungen digital abwickeln zu können, gefolgt von der Erstellung von Vollmachten (62 Prozent) und der Errichtung und Beurkundung von Verträgen (61 Prozent). Auch die digitale Beglaubigung z.B. von Unterschriften (57 Prozent) und die Abwicklung von Mietverträgen (53 Prozent) finden hohe Zustimmung.

Knapp die Hälfte der Befragten würde in Zukunft auch Vorsorgevollmachten (49 Prozent), Patientenverfügungen (48 Prozent) sowie den Abschluss von Kaufverträgen und damit verbundene Treuhandschaften (45 Prozent) als digitale Serviceleistung ihres Notariats in Anspruch nehmen. Immerhin 43 Prozent der Befragten befürworten zudem die digitale Abwicklung von Verlassenschaften.

Generell sehr hohes Vertrauen in heimische Notariate

Die hohen Zustimmungswerte zum digitalen Angebot sind natürlich auch mit dem Vertrauen zu erklären, das Notar:innen in der Bevölkerung genießen. Mit einer durchschnittlichen Note von 7,3 (Höchstnote: 10,0) ist dieses stabil auf hohem Niveau. Mehr als zwei Drittel der Befragten nehmen die Notariate zudem als regionale, gut ausgebildete und kompetente Partner wahr.

ÖNK-Präsident Umfahrer resümiert: „Die Digitalisierung bietet große Potenziale für eine bürgernahe Rechtspflege, birgt aber auch Risiken, die die Bevölkerung verunsichern. Rechtssicherheit gewinnt in diesem Umfeld eine neue Bedeutung. Und dafür steht natürlich auch das Notariat in Österreich mit seinem umfassenden Angebot an digitalen Rechtsdienstleistungen.“

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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