04.07.2024
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Digitale Notariatstermine kommen gut an – persönlicher Kontakt bleibt aber wichtig

Eine aktuelle MARKET-Studie bestätigt: Das hybride Angebot der heimischen Notariate entspricht genau den Bedürfnissen der Bevölkerung.
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Das digitale Angebot der Notariate wird gut angenommen - viele wollen dennoch nicht auf persönliche Termine verzichten | (c) Vitaly Gariev via Unsplash
Das digitale Angebot der Notariate wird gut angenommen - viele wollen dennoch nicht auf persönliche Termine verzichten | (c) Vitaly Gariev via Unsplash

Digital oder analog? Diese Frage ist heutzutage allgegenwärtig und spiegelte sich zuletzt auch in der politischen Diskussion wider. Für die österreichischen Notariate ist die Antwort auf die Frage ganz klar: Es ist kein Entweder-oder – es muss digital und analog gehen.

Bereits seit einigen Jahren sind nahezu alle notariellen Dienstleistungen hierzulande online verfügbar. Das klassische Angebot im persönlichen Termin bleibt gleichzeitig aber stets erhalten. Und wenn die Vertragspartner:innen unterschiedliche Präferenzen haben, können sie auch einzelne Notariatstermine hybrid wahrnehmen.

MARKET-Studie bestätigt hybrides Angebot

Dass diese Strategie auch die tatsächlichen Bedürfnisse in der Bevölkerung widerspiegelt, bestätigt eine aktuelle Studie, die vom MARKET Institut im Auftrag der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) durchgeführt wurde. Für diese wurden im Frühling mehr als 2.000 Personen zwischen 16 und 65 Jahren mittels Online-Interviews zu ihrer Einstellung zu digitalen Notariatsdienstleistungen befragt.

Das Kernergebnis: Abhängig von der konkreten notariellen Dienstleistung (siehe unten) sind bis zu rund zwei Drittel der Bevölkerung offen für die digitale Abwicklung von Notariatsterminen. Ein ebenso großer Anteil der Befragten legt aber gleichzeitig Wert darauf, dass die Möglichkeit persönlicher Termine erhalten bleibt.

„Ergebnis entspricht dem beruflichen Selbstverständnis der Notar:innen im digitalen Wandel“

„Das ist ein erfreuliches Ergebnis, denn es entspricht dem beruflichen Selbstverständnis der Notar:innen im digitalen Wandel. Der Kern der notariellen Rechtsdienstleistung bleibt auch online erhalten: die flächendeckende Versorgung Österreichs mit notariellen Dienstleistungen und die persönliche Beratung bei gewohnter Rechtssicherheit“, kommentiert Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, die Ergebnisse.

Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer - 150 Jahre Notariat
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer | (c) ÖNK / Klaus Ranger Fotografie

Große Zustimmung bei digitalen Grundbucheintragungen, mehr Skepsis bei Verlassenschaften

Konkret begrüßen 67 Prozent der Befragten die Möglichkeit, Grundbucheintragungen digital abwickeln zu können, gefolgt von der Erstellung von Vollmachten (62 Prozent) und der Errichtung und Beurkundung von Verträgen (61 Prozent). Auch die digitale Beglaubigung z.B. von Unterschriften (57 Prozent) und die Abwicklung von Mietverträgen (53 Prozent) finden hohe Zustimmung.

Knapp die Hälfte der Befragten würde in Zukunft auch Vorsorgevollmachten (49 Prozent), Patientenverfügungen (48 Prozent) sowie den Abschluss von Kaufverträgen und damit verbundene Treuhandschaften (45 Prozent) als digitale Serviceleistung ihres Notariats in Anspruch nehmen. Immerhin 43 Prozent der Befragten befürworten zudem die digitale Abwicklung von Verlassenschaften.

Generell sehr hohes Vertrauen in heimische Notariate

Die hohen Zustimmungswerte zum digitalen Angebot sind natürlich auch mit dem Vertrauen zu erklären, das Notar:innen in der Bevölkerung genießen. Mit einer durchschnittlichen Note von 7,3 (Höchstnote: 10,0) ist dieses stabil auf hohem Niveau. Mehr als zwei Drittel der Befragten nehmen die Notariate zudem als regionale, gut ausgebildete und kompetente Partner wahr.

ÖNK-Präsident Umfahrer resümiert: „Die Digitalisierung bietet große Potenziale für eine bürgernahe Rechtspflege, birgt aber auch Risiken, die die Bevölkerung verunsichern. Rechtssicherheit gewinnt in diesem Umfeld eine neue Bedeutung. Und dafür steht natürlich auch das Notariat in Österreich mit seinem umfassenden Angebot an digitalen Rechtsdienstleistungen.“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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