03.08.2020

Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember

Der Corona-Lockdown brachte einen zusätzlichen Push für die Einführung digitaler Notariatsakte. Derzeit ist die zugrunde liegende Gesetzesänderung aber noch befristet.
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Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich
Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich - Symbolbild (c) Adobe Stock - fizkes
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Während des Corona-Lockdowns musste es plötzlich ganz schnell gehen: Die Digitalisierungsstrategie der Notare in Österreich bekam einen unerwarteten Push. War etwa die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich, kam im Frühling nun mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.

Begonnen hat die Digitalisierung der heimischen Notariate freilich nicht erst jetzt sondern bereits vor 20 Jahren. Im Jahr 2000 machte die Notariatskammer (ÖNK) mit cyberDOC, dem elektronischen Urkundenarchiv des österreichischen Notariats, den Anfang. Dieses sorgt für die sichere und vertrauliche Archivierung und Zustellung von Dokumenten. Ein bahnbrechender Schritt – hat das österreichische Notariat damit doch eine Führungsrolle bei e-Government-Lösungen übernommen. Mittlerweile wurden mehr als 2,2 Millionen notarielle Urkunden signiert und nach dem neuesten Stand der Technik verschlüsselt, gespeichert und abgelegt.

Diese digitalen Amtshandlungen sind zumindest bis 31. Dezember möglich

Zurück in die Gegenwart: “Ausbau und Festigung unserer Vorreiterrolle im österreichischen Rechtssystem als Schnittstelle zwischen analoger und digitaler Welt ist ein wesentliches Anliegen”, sagt ÖNK-Präsident Michael Umfahrer heute. Er spricht damit nicht nur sein Herzensprojekt, die digitale GmbH-Gründung, an, sondern auch die oben erwähnten neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen, für die freilich genaue, gesetzlich festgelegte Anforderungen bestehen.

Michael Umfahrer
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Notariatsakte

Konkret handelt es sich dabei erstens um Notariatsakte, die nun prinzipiell digital erstellt werden können. Bei bestimmten Arten von Verträgen sieht das Gesetz zwingend die Errichtung des Vertrages in Form eines Notariatsaktes vor, etwa bei Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Stiftungserklärungen für die Gründung einer Privatstiftung.

Beglaubigungen

Zweitens können nun auch Beglaubigungen – etwa von Unterschriften – digital, ohne persönliche Anwesenheit beim Notar durchgeführt werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Identifikation der Beteiligten korrekt durchgeführt wird und dass der Notar seine Beratungs- und Beistandspflichten erfüllen kann. Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer händischen Unterschrift bzw. elektronischen Signatur bzw. die Identität einer bestimmten Person, die eine Urkunde unterschreibt. Im Unterschied zum Notariatsakt sagt die Beglaubigung über Inhalt und Richtigkeit der Urkunde nichts aus. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Relevant ist dies bei Eintragungen ins Grundbuch bzw. ins Firmenbuch.

Notarielle Protokolle

Drittens: Notarielle Protokolle und die vom Notar daraus ausgestellten Beurkundungen sind ebenfalls öffentliche Urkunden, denen erhöhte Beweiskraft zukommt, die nun digital möglich sind. Notarielle Protokolle werden unter anderem über den Verlauf von Gesellschafterversammlungen abgefasst. Zum Beispiel bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH-Verträgen.

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Ausgenommen sind dagegen Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen. Sie können weiterhin nicht elektronisch errichtet werden. Vorerst ist die den neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung zudem bis 31. Dezember 2020 befristet. Eine Fortführung auch nach den unmittelbaren Corona-Maßnahmen steht jedoch bereits im Raum. Und das mit gutem Grund: Rund 200 Mal wurden die neuen digitalen Amtshandlungen schon in Anspruch genommen.

So verläuft die digitale Amtshandlung beim Notar

Die Notare gehen auch bei der digitalen Amtshandlung mit der gewohnten Genauigkeit vor und sorgen so für Rechtssicherheit. Bevor ein Notariatsakt oder eine Beglaubigung online erfolgen kann, muss die Identität des Klienten digital festgestellt werden. Dazu gibt es Verfahren, die in der Notar-E-Identifikations-Verordnung geregelt sind. Der Notar führt in diesem Zusammenhang wie bisher allfällige Prüfungen hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch.

Kommunikation, Beratung und individuelles Erarbeiten der Dokumente sind dabei auch im digitalen Prozess weiterhin zentraler Kern der notariellen Beratung, wie Umfahrer betont. “Wo persönlicher Kontakt nicht möglich oder sinnvoll ist, kann das per Telefon oder Videokonferenz erfolgen”, so der ÖNK-Präsident. Wenn die Dokumente fertig vorbereitet sind, “treffen” sich Notar und Klient in einer Videokonferenz. Im Rahmen der Videokonferenz bringt der Klient unter Aufsicht des Notars seine qualifizierte elektronische Signatur an. Danach bringt der Notar bei den Beglaubigungen noch die Beglaubigungsklausel und Beurkundungssignatur auf. Die Dokumente werden anschließend, wie auch bei den analog errichteten Urkunden, dort eingesetzt, wo sie benötigt werden. Also etwa bei Eingaben an das Grundbuch oder an das Firmenbuch.

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Die Kurstafel:

🚀 Makroökonomie hievt Bitcoin wieder über 100.000-Dollar-Marke

Wir starten wie immer mit einem Blick auf die Kurstafel. Da zeigt sich zunächst: Bitcoin ist zurück über der 100.000-Dollar-Marke. Das sah Anfang der Woche noch ganz anders aus. Am Montag geriet der Markt erneut unter Druck. Erneut deshalb, weil es schon in der Vorwoche ordentlich abwärts gegangen war. Von über 100.000 Dollar war der Kurs bis auf 91.000 Dollar abgerutscht. Dann kam es zu einer scheinbaren Erholungsbewegung auf über 94.000 Dollar. Doch schon am Montag rasselte der Bitcoin-Kurs wieder auf 91.000 Dollar hinab.

Es war also eine gewisse Unsicherheit im Markt. Nicht nur im Kryptomarkt, sondern auch an den traditionellen Finanzmärkten. Einem Bloomberg-Bericht zufolge  ist die Korrelation zwischen Bitcoin und dem Tech-Aktienindex Nasdaq-100 auf den höchsten Stand seit zwei Jahren gestiegen. 

Auf der makroökonomischen Ebene waren zuletzt einige Daten aus den USA stärker ausgefallen als erwartet. Was grundsätzlich natürlich positiv ist. An den Finanzmärkten wurde es aber trotzdem negativ aufgenommen. 

Hintergrund dafür: Die Geldpolitik. Aktuell werden weitere Zinssenkungen der US-Notenbank erwartet, die sich gemäß ökonomischer Theorie günstig auf risikoreichere Assetklassen wie Aktien oder Kryptowährungen auswirken sollten. Wenn die Wirtschaft aber stärker ist als erwartet, braucht es viel weniger Zinssenkungen als bisher angenommen. Der Markt hatte diese aber bereits eingepreist - und muss sie daher wieder “auspreisen”. 

So jedenfalls der Stand Anfang der Woche. In den Folgetagen war davon dann nur noch wenig zu spüren. Der Bitcoin-Kurs zog wieder nach oben. Am Donnerstag knackte er dann sogar wieder die 100.000-Dollar-Marke. Diesmal hatten Konjunkturdaten für gute Stimmung gesorgt - konkret: US-Inflationsdaten für Dezember. Die um schwankungsanfällige Güter wie Energie und Lebensmittel bereinigte Kernrate war im letzten Monat des Jahres 2024 verglichen zum Vorjahr überraschend gesunken. Für die Notenbanken ist die Kerninflation im Normalfall wichtiger als die eigentliche Inflationsrate, weil sie jene Aspekte besser abbildet, die sich tatsächlich über die Geldpolitik beeinflussen lassen. 

Im konkreten Fall bedeutet das: Weil die Inflation zurückgegangen ist, hält es der Markt wieder für etwas wahrscheinlicher, dass die Notenbank die Zinsen deutlicher senken wird. Am Donnerstag sagte dann ein hochrangiger US-Notenbanker in einer Rede, dass die Zinsen tatsächlich früher und schnell gesenkt werden könnten, wenn die Inflation weiter zurückgehe. 

🚀 XRP weiter im Höhenflug

Jedenfalls in den Schatten gestellt wurde der Bitcoin-Kursanstieg von jenem von XRP. Die vom Unternehmen Ripple herausgegebene Kryptowährung zog um über 40 Prozent an. Sie befindet sich seit November, also seit dem Sieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl, in einer starken Aufwärtsbewegung.

Ripple befindet sich weiterhin in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Behörde der Ansicht ist, dass XRP nach geltendem US-Recht als Wertpapier einzustufen sei. Dementsprechend hätte Ripple die dafür vorgesehenen Auflagen der Börsenaufsicht erfüllen müssen, bevor XRP in den Umlauf gebracht wurde. Weil das nicht passiert ist, ordnet die Behörde Ripples XRP-Verkäufe als illegale Wertpapier-Transaktionen ein. 

Ripple wollte diese Einschätzung aber nicht einfach so hinnehmen und so kam es bereits 2020 zum Rechtsstreit. Im Sommer 2023 gab es ein erstes Urteil, das zumindest in Teilen Ripple recht gab und das als Rückschlag für die Börsenaufsicht gewertet wurde. Im August 2024 wurde Ripple dann zwar zu einer Strafe in der Höhe von 125 Mio. Dollar verurteilt. Klingt nicht gut, aber: Die Börsenaufsicht hat eine weit höhere Strafe von 2 Mrd. Dollar verlangt. 

Die Behörde legte im Oktober Berufung ein. Diese Woche lief nun die Frist für das Einbringen einer Berufungsschrift ab. Die Börsenaufsicht legte diese auch vor. Bei Ripple zeigt man unbeeindruckt: “Der Berufungsschriftsatz der SEC ist nur ein Aufguss von Argumenten, die bereits gescheitert sind“, sagte Chief Legal Officer Stuart Alderoty in einer Stellungnahme.

Ebenso wichtig ist aber: Mit dem 20. Jänner endet die Zeit von Gary Gensler als Chef der Börsenaufsicht. Unter Gensler ist Behörde auf Konfrontationskurs zur Kryptobranche gegangen. Genslers Nachfolger soll Paul Atkins werden. Er gilt als krypto-freundlich. Was XRP angeht, könnte man die Erwartung in der Branche nun so formulieren: Wenn schon XRP-Feind Gensler Ripple nicht in die Knie zwingen kann, dann dürfte der Rechtsstreit mit einem der Kryptobranche wohlgesonnenen Behördenchef keine große Gefahr mehr werden.

Im Gegenteil. In der Branche hoffen mittlerweile viele sogar auf eine baldige Zulassung von XRP-ETFs, nachdem die Börsenaufsicht 2024 zuerst Bitcoin- und dann Ethereum-Spot-ETFs genehmigt hatte. Und diese Woche kam dann noch ein weiteres Gerücht auf: Donald Trump hatte im Wahlkampf gefordert, dass die US-Notenbank Bitcoin, ähnlich wie Gold, in seine strategische Reserve aufnehmen soll. So weit, so gut. Einem Bericht der NY Post zufolge könnte diese Idee aber auch auf andere, in den USA geschaffene Kryptowährungen wie eben XRP oder Solana ausgeweitet werden. Wer sich seriös mit Geldpolitik beschäftigt, muss diesen Vorschlag für völlig absurd halten. Es gibt keinen sinnvollen geldpolitischen Grund für eine solche Maßnahme. Und auch wenn zuletzt die Akzeptanz absurder Ideen in der US-Politik gestiegen ist, scheint eine Umsetzung äußerst unrealistisch. Wer auf den XRP-Kurs spekuliert, hat mit dem Gerücht aber eine weitere Kaufmöglichkeit vorgefunden.

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