03.08.2020

Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember

Der Corona-Lockdown brachte einen zusätzlichen Push für die Einführung digitaler Notariatsakte. Derzeit ist die zugrunde liegende Gesetzesänderung aber noch befristet.
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Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich
Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich - Symbolbild (c) Adobe Stock - fizkes
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Während des Corona-Lockdowns musste es plötzlich ganz schnell gehen: Die Digitalisierungsstrategie der Notare in Österreich bekam einen unerwarteten Push. War etwa die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich, kam im Frühling nun mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.

Begonnen hat die Digitalisierung der heimischen Notariate freilich nicht erst jetzt sondern bereits vor 20 Jahren. Im Jahr 2000 machte die Notariatskammer (ÖNK) mit cyberDOC, dem elektronischen Urkundenarchiv des österreichischen Notariats, den Anfang. Dieses sorgt für die sichere und vertrauliche Archivierung und Zustellung von Dokumenten. Ein bahnbrechender Schritt – hat das österreichische Notariat damit doch eine Führungsrolle bei e-Government-Lösungen übernommen. Mittlerweile wurden mehr als 2,2 Millionen notarielle Urkunden signiert und nach dem neuesten Stand der Technik verschlüsselt, gespeichert und abgelegt.

Diese digitalen Amtshandlungen sind zumindest bis 31. Dezember möglich

Zurück in die Gegenwart: “Ausbau und Festigung unserer Vorreiterrolle im österreichischen Rechtssystem als Schnittstelle zwischen analoger und digitaler Welt ist ein wesentliches Anliegen”, sagt ÖNK-Präsident Michael Umfahrer heute. Er spricht damit nicht nur sein Herzensprojekt, die digitale GmbH-Gründung, an, sondern auch die oben erwähnten neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen, für die freilich genaue, gesetzlich festgelegte Anforderungen bestehen.

Michael Umfahrer
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Notariatsakte

Konkret handelt es sich dabei erstens um Notariatsakte, die nun prinzipiell digital erstellt werden können. Bei bestimmten Arten von Verträgen sieht das Gesetz zwingend die Errichtung des Vertrages in Form eines Notariatsaktes vor, etwa bei Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Stiftungserklärungen für die Gründung einer Privatstiftung.

Beglaubigungen

Zweitens können nun auch Beglaubigungen – etwa von Unterschriften – digital, ohne persönliche Anwesenheit beim Notar durchgeführt werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Identifikation der Beteiligten korrekt durchgeführt wird und dass der Notar seine Beratungs- und Beistandspflichten erfüllen kann. Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer händischen Unterschrift bzw. elektronischen Signatur bzw. die Identität einer bestimmten Person, die eine Urkunde unterschreibt. Im Unterschied zum Notariatsakt sagt die Beglaubigung über Inhalt und Richtigkeit der Urkunde nichts aus. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Relevant ist dies bei Eintragungen ins Grundbuch bzw. ins Firmenbuch.

Notarielle Protokolle

Drittens: Notarielle Protokolle und die vom Notar daraus ausgestellten Beurkundungen sind ebenfalls öffentliche Urkunden, denen erhöhte Beweiskraft zukommt, die nun digital möglich sind. Notarielle Protokolle werden unter anderem über den Verlauf von Gesellschafterversammlungen abgefasst. Zum Beispiel bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH-Verträgen.

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Ausgenommen sind dagegen Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen. Sie können weiterhin nicht elektronisch errichtet werden. Vorerst ist die den neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung zudem bis 31. Dezember 2020 befristet. Eine Fortführung auch nach den unmittelbaren Corona-Maßnahmen steht jedoch bereits im Raum. Und das mit gutem Grund: Rund 200 Mal wurden die neuen digitalen Amtshandlungen schon in Anspruch genommen.

So verläuft die digitale Amtshandlung beim Notar

Die Notare gehen auch bei der digitalen Amtshandlung mit der gewohnten Genauigkeit vor und sorgen so für Rechtssicherheit. Bevor ein Notariatsakt oder eine Beglaubigung online erfolgen kann, muss die Identität des Klienten digital festgestellt werden. Dazu gibt es Verfahren, die in der Notar-E-Identifikations-Verordnung geregelt sind. Der Notar führt in diesem Zusammenhang wie bisher allfällige Prüfungen hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch.

Kommunikation, Beratung und individuelles Erarbeiten der Dokumente sind dabei auch im digitalen Prozess weiterhin zentraler Kern der notariellen Beratung, wie Umfahrer betont. “Wo persönlicher Kontakt nicht möglich oder sinnvoll ist, kann das per Telefon oder Videokonferenz erfolgen”, so der ÖNK-Präsident. Wenn die Dokumente fertig vorbereitet sind, “treffen” sich Notar und Klient in einer Videokonferenz. Im Rahmen der Videokonferenz bringt der Klient unter Aufsicht des Notars seine qualifizierte elektronische Signatur an. Danach bringt der Notar bei den Beglaubigungen noch die Beglaubigungsklausel und Beurkundungssignatur auf. Die Dokumente werden anschließend, wie auch bei den analog errichteten Urkunden, dort eingesetzt, wo sie benötigt werden. Also etwa bei Eingaben an das Grundbuch oder an das Firmenbuch.

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Das worklivery-Team: (v.l.) Clemens Sams, Kevin Händel, David Huber, Jakob Stadlhuber, Ramin Bahadoorifar (c) worklivery

In der Firma Mittagessen zu bestellen kann schnell komplizierter werden als eine App zu programmieren: Was möchte jede:r essen? Wer ruft beim Restaurant an? Wer zahlt? Wie gebe ich danach das Geld zurück? Während seiner Lehre stand David Huber jede Woche vor dem gleichen Chaos, bis der Asiate ums Eck seine Stimme schon am Telefon erkannt hat. Huber wollte eine Lösung finden, hatte aber selbst keine Programmierkenntnisse. Also schnappte sich der damals 16-Jährige sein Fahrrad und verteilte in Einkaufszentren Flyer bis er fündig wurde.

Getrennt bestellen, gemeinsam essen

Huber ist heute 20 Jahre alt und aus der Idee ist mittlerweile in Wels das Startup worklivery entstanden. Eine Bestellplattform, bei der Unternehmen ab einer Größe von zehn Mitarbeiter:innen die potentiellen Kunden sind. Das Konzept: Jede:r Mitarbeiter:in bekommt eine Benachrichtigung, sobald das Team Essen bestellen möchte. Wer nicht interessiert ist, ignoriert die Nachricht. Wer mitbestellen möchte, sucht sich ein Gericht aus und bezahlt mit seinem eigenen Guthaben. Die Bestellung wird erst am Ende gesammelt an das Restaurant geschickt. So bestellt jede:r für sich, aber kann am Ende doch gemeinsam Mittagspause machen.

Für die Restaurants bedeutet das Bestellungen im Umfang von durchschnittlich 100 Euro, erklärt Founder David Huber im brutkasten-Gespräch. Im Gegensatz dazu liege der durchschnittliche Wert einer Bestellung bei Lieferando oder Foodora bei 18 Euro. Das mache das Konzept auch für Restaurants attraktiver, die sonst kein Essen ausliefern.

Essenszuschüsse einfach verteilen

Unternehmen können worklivery hingegen auch dafür verwenden, ihren Mitarbeiter:innen direkt einen Essenszuschuss als Guthaben zur Verfügung zu stellen. Das trage wiederum zu besserem Employer Branding bei. Huber erwähnt an dieser Stelle die acht Euro an täglichen Essenszuschüssen, die Unternehmen steuerfrei auszahlen können. Das Finanzierungsmodell von worklivery beruht auf Abonnements, die die Unternehmen abschließen. Bestehen bereits Kundenbeziehungen zwischen der Firma und dem Restaurant, verlangt worklivery keine Gebühr. War man der Vermittler, erhalte man fünf Prozent des Bestellwerts. Geliefert wird aktuell direkt von den Restaurants. Bisher wird worklivery unter anderem von dem Robotik-Unternehmen Fanuc, Meltec Industrieofenbau oder Weingärtner Maschinenbau genutzt.

Im Unterschied zu herkömmlichen Bestellplattformen möchte man sich auch als ausgewogene Alternative präsentieren. Natürlich seien die beliebtesten Gerichte auch bei ihnen Pizza und Kebab, sagt Huber. Man arbeite aber zum Beispiel auch mit einer Fleischhauerei zusammen, die täglich zwei Mittagsmenüs, auch mit vegetarischer Option, anbietet.

Nachhaltig wachsen

Am Markt ist das oberösterreichische Startup seit einem halben Jahr, nachdem man zuvor zwei Jahre in die Entwicklung gesteckt hat. Das Startup ist zu hundert Prozent gebootstrapped. Founder David Huber erzählt, dass er die drei Programmierer der Anwendung anfangs stundenweise bezahlt hat. Sie seien danach aber so überzeugt von dem Produkt gewesen, dass sie selbst zu Gesellschaftern wurden. Und sie sind keine Unbekannten: Zwei davon, Jakob Stadlhuber und Kevin Händel, haben noch als Studierende der Fachhochschule Hagenberg 2021 die Green-Pass-App programmiert, die eine Zeitlang omnipräsent auf allen Smartphones Österreichs war.

Offiziell gegründet wurde worklivery im Mai 2023. Neben Huber halten Clemens Sams, Jakob Stadlhuber, Kevin Händel, Ramin Bahadoorifar und zwei weitere Anteile. Sie machen auch den Großteil des siebenköpfigen Teams aus. Seit dem Frühjahr ist worklivery auch Teilnehmer des Tourismus Inkubator-Programms von tech2b.

Finanzierungsrunde ist aktuell keine geplant. Nachdem man bisher in der Testphase war und Feedback bei Kunden eingeholt hat, will worklivery ab September auch breit verfügbar sein. Huber möchte nachhaltig wachsen und das Netz an Kund:innen und Partnerrestaurants nach und nach ausbauen. Das wichtigstes Marketingwerkzeug sei aktuell gute Mundpropaganda.

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