03.08.2020

Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember

Der Corona-Lockdown brachte einen zusätzlichen Push für die Einführung digitaler Notariatsakte. Derzeit ist die zugrunde liegende Gesetzesänderung aber noch befristet.
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Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich
Corona-bedingt wurden auf einen Schlag mehrere weitere digitale Amtshandlungen beim Notar möglich - Symbolbild (c) Adobe Stock - fizkes
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Während des Corona-Lockdowns musste es plötzlich ganz schnell gehen: Die Digitalisierungsstrategie der Notare in Österreich bekam einen unerwarteten Push. War etwa die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich, kam im Frühling nun mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.

Begonnen hat die Digitalisierung der heimischen Notariate freilich nicht erst jetzt sondern bereits vor 20 Jahren. Im Jahr 2000 machte die Notariatskammer (ÖNK) mit cyberDOC, dem elektronischen Urkundenarchiv des österreichischen Notariats, den Anfang. Dieses sorgt für die sichere und vertrauliche Archivierung und Zustellung von Dokumenten. Ein bahnbrechender Schritt – hat das österreichische Notariat damit doch eine Führungsrolle bei e-Government-Lösungen übernommen. Mittlerweile wurden mehr als 2,2 Millionen notarielle Urkunden signiert und nach dem neuesten Stand der Technik verschlüsselt, gespeichert und abgelegt.

Diese digitalen Amtshandlungen sind zumindest bis 31. Dezember möglich

Zurück in die Gegenwart: „Ausbau und Festigung unserer Vorreiterrolle im österreichischen Rechtssystem als Schnittstelle zwischen analoger und digitaler Welt ist ein wesentliches Anliegen“, sagt ÖNK-Präsident Michael Umfahrer heute. Er spricht damit nicht nur sein Herzensprojekt, die digitale GmbH-Gründung, an, sondern auch die oben erwähnten neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen, für die freilich genaue, gesetzlich festgelegte Anforderungen bestehen.

Michael Umfahrer
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Notariatsakte

Konkret handelt es sich dabei erstens um Notariatsakte, die nun prinzipiell digital erstellt werden können. Bei bestimmten Arten von Verträgen sieht das Gesetz zwingend die Errichtung des Vertrages in Form eines Notariatsaktes vor, etwa bei Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Stiftungserklärungen für die Gründung einer Privatstiftung.

Beglaubigungen

Zweitens können nun auch Beglaubigungen – etwa von Unterschriften – digital, ohne persönliche Anwesenheit beim Notar durchgeführt werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Identifikation der Beteiligten korrekt durchgeführt wird und dass der Notar seine Beratungs- und Beistandspflichten erfüllen kann. Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer händischen Unterschrift bzw. elektronischen Signatur bzw. die Identität einer bestimmten Person, die eine Urkunde unterschreibt. Im Unterschied zum Notariatsakt sagt die Beglaubigung über Inhalt und Richtigkeit der Urkunde nichts aus. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Relevant ist dies bei Eintragungen ins Grundbuch bzw. ins Firmenbuch.

Notarielle Protokolle

Drittens: Notarielle Protokolle und die vom Notar daraus ausgestellten Beurkundungen sind ebenfalls öffentliche Urkunden, denen erhöhte Beweiskraft zukommt, die nun digital möglich sind. Notarielle Protokolle werden unter anderem über den Verlauf von Gesellschafterversammlungen abgefasst. Zum Beispiel bei Beschlüssen zur Änderung von GmbH-Verträgen.

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Ausgenommen sind dagegen Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen. Sie können weiterhin nicht elektronisch errichtet werden. Vorerst ist die den neu ermöglichten digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung zudem bis 31. Dezember 2020 befristet. Eine Fortführung auch nach den unmittelbaren Corona-Maßnahmen steht jedoch bereits im Raum. Und das mit gutem Grund: Rund 200 Mal wurden die neuen digitalen Amtshandlungen schon in Anspruch genommen.

So verläuft die digitale Amtshandlung beim Notar

Die Notare gehen auch bei der digitalen Amtshandlung mit der gewohnten Genauigkeit vor und sorgen so für Rechtssicherheit. Bevor ein Notariatsakt oder eine Beglaubigung online erfolgen kann, muss die Identität des Klienten digital festgestellt werden. Dazu gibt es Verfahren, die in der Notar-E-Identifikations-Verordnung geregelt sind. Der Notar führt in diesem Zusammenhang wie bisher allfällige Prüfungen hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch.

Kommunikation, Beratung und individuelles Erarbeiten der Dokumente sind dabei auch im digitalen Prozess weiterhin zentraler Kern der notariellen Beratung, wie Umfahrer betont. „Wo persönlicher Kontakt nicht möglich oder sinnvoll ist, kann das per Telefon oder Videokonferenz erfolgen“, so der ÖNK-Präsident. Wenn die Dokumente fertig vorbereitet sind, „treffen“ sich Notar und Klient in einer Videokonferenz. Im Rahmen der Videokonferenz bringt der Klient unter Aufsicht des Notars seine qualifizierte elektronische Signatur an. Danach bringt der Notar bei den Beglaubigungen noch die Beglaubigungsklausel und Beurkundungssignatur auf. Die Dokumente werden anschließend, wie auch bei den analog errichteten Urkunden, dort eingesetzt, wo sie benötigt werden. Also etwa bei Eingaben an das Grundbuch oder an das Firmenbuch.

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Seoul zählt zu den innovativsten Wirtschafts- und Technologiestandorten Asiens. Die südkoreanische Metropole ist global bekannt für ihre Vorreiterrolle bei Künstlicher Intelligenz, Robotik, Halbleitertechnologien und fortgeschrittener Fertigung. Hier prägen Konzerne wie Samsung, Hyundai oder LG ein Ökosystem, das von rasanter Digitalisierung und einem starken Fokus auf Forschung, Entwicklung und kommerzielle Umsetzung lebt. Für Startups, die mit Hightech-Lösungen international skalieren wollen, bietet Seoul damit eine Bühne mit enormem Potenzial – und genau hier setzt GO SEOUL 2026 an.

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Mit dem neuen Call des Global Incubator Network Austria (GIN Austria) erhalten österreichische Gründer:innen aus den Bereichen Advanced Manufacturing und Artificial Intelligence (KI) die Möglichkeit, ihre Expansion nach Südkorea gezielt vorzubereiten und wichtige Netzwerke vor Ort aufzubauen. Das Programm richtet sich an Startups, die bereits erste Erfolge am Markt zeigen konnten, ein funktionierendes Produkt bzw. Prototyp (MVP) vorweisen, Traction aufgebaut und idealerweise eine Seed-Finanzierung abgeschlossen haben. Ziel ist, sie beim Eintritt in einen der anspruchsvollsten, aber auch chancenreichsten Märkte Asiens zu unterstützen.

+++ Jetzt für GO SEOUL 2026 bewerben +++

Die Bewerbungsphase startet am 3. November 2025. Wer ausgewählt wird, reist vom 15. bis zum 19. Juni 2026 zu einer intensiven, fünftägigen Markteintrittswoche nach Seoul – vollgepackt mit Geschäftschancen, Expert:innenwissen und wertvollen Kontakten.

Mit Know-how und Netzwerk vor Ort zum Markteintritt

Damit die Teilnehmer:innen bestmöglich auf den südkoreanischen Markt vorbereitet sind, beginnt das Programm bereits in Österreich. Ein Kick-off in Wien bringt die gesamte Kohorte zusammen: Die Startups erhalten Einblicke ins Programm, lernen potenzielle Sparringpartner kennen und tauschen sich über individuelle Markteintrittsstrategien aus. Ergänzt wird dies durch ein flexibles digitales Onboarding, das Masterclasses, Marktdaten sowie drei Stunden kostenloses IP-Coaching umfasst. So können Geschäftsmodelle und Schutzstrategien rechtzeitig an lokale Besonderheiten angepasst werden.

(c) Global Incubator Network Austria

Vor Ort in Seoul erwartet die Teams ein inhaltsreiches Programm – kuratiert unter anderem durch das AußenwirtschaftsCenter Seoul und lokale Partner wie KOTRA und Startup Alliance Korea. In individuell arrangierten 1:1-Meetings treffen die Gründer:innen auf potenzielle Kund:innen, Technologiepartner oder Investor:innen. Networking-Events und Pitch-Gelegenheiten öffnen Türen zu Playern, die in Südkorea über Marktzugang und Implementierung neuer Technologien entscheiden.

Einer der Höhepunkte: NextRise Seoul

Ein zentrales Highlight ist die Teilnahme an der NextRise Seoul, einer der größten internationalen Startup-Tradeshows Asiens, organisiert von der Korea Development Bank und der KITA. Tausende Besucher:innen – von Corporates über VCs bis hin zu Industrieclustern – lassen NextRise Jahr für Jahr zu einem starken Hub für Deal-Flow, Technologieaustausch und internationale Kooperationen werden.

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Finanzielle Unterstützung für starke Teams

Damit sich Startups auf ihre Geschäftsentwicklung konzentrieren können, übernimmt GIN Austria bis zu 80 % der förderfähigen Reisekosten, maximal jedoch 10.000 Euro pro Unternehmen. Gründerinnen profitieren zusätzlich vom Gender Bonus – hier liegt die Förderquote sogar bei 90 %. So bleiben finanzielle Risiken gering, während die Expansionschancen maximal genutzt werden können.

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Ansprechperson für den aktuelle Call: PEKAREK Christoph (GIN) [email protected]


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