25.11.2020

Not in Gods Name-Gründer Karakas zu Terror: „Es braucht Prävention nicht Deradikalisierung“

IconZ-Gründer Alexander Karakas engagiert sich seit Jahren, den interreligiösen Dialog bei Jugendlichen zu fördern und ihnen mit seinem Verein "Not in Gods Name" mittels "Role Models" Perspektiven abseits von Gewalt aufzuzeigen. Gemäß der Corona-Richtlinien arbeitet er jetzt online und findet klare Worte im Kampf gegen den Terror.
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(c) NIGN - IconZ-Gründer Alexander Karakas, Projektpartner Avi Malaev und Mikael Özen, einer der Helden der Terrornacht von Wien vor der Gedenkstätte in der Innenstadt.

„Jetzt ist es auch bei uns passiert“. Immer wenn dieser Satz fällt, sinkt die Stimmlage des Sprechenden ab, so als ob man sich erst bewusst machen muss, was tatsächlich geschehen ist. So auch beim Gründer des Kommunikationsunternehmens IconZ, Alexander Karakas, der einst das InsureTech-Startup FeelsLikeHome gegründet und verkauft hat. Und sich heute neben seinem „Daily Job“ Jugendlichen mit seinem Verein „Not in Gods Name“ (NIGN) widmet und dabei vor allem versucht, ihnen Perspektiven im Leben, abseits von Gewalt, zu zeigen.

Neue Ansätze gebraucht

Der Terroranschlag in Wien entlockt Karakas Aussagen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind und die seine Erfahrungen mit Jugendlichen und deren Radikalisierung widerspiegeln. Was er allerdings on the record sagt, ist, dass es im Kampf gegen der Terror andere Ansätze braucht: „Meiner Ansicht nach ist Prävention möglich, Deradikalisierung kaum.“

Not in Gods Name gegen das Fahrwasser von Manipulierern

Er weiß, dass in den Gefängnissen radikalisiert wird, denn sogenannte einsitzende „Gefährder“ haben Zeit, die sie nutzen, um zu manipulieren. „Es ist schlimm, aber manche Jugendliche kommen wegen einer ‚blödsinnigen‘ Aktion, wie einem Handyraub, ins Gefängnis und haben gar nichts mit der Terror-Szene zu tun. Dort geraten sie dann ins Fahrwasser jener, die sie für ihre Zwecke missbrauchen wollen. Das wollen wir verhindern“, sagt Karakas.

Mike Tyson besser als Sebastian Kurz?

Sein Verein „Not in Gods Name“ – der vom Bundeskanzleramt gefördert wird – versucht mit „Role Models“, vorrangig aus dem Kampfsport-Bereich, Jugendliche zu erreichen. „Wenn alle österreichischen Spitzenpolitiker zugleich in eine Schule kommen würden und den Kindern und Heranwachsenden sagen würden, ‚Gewalt ist keine Lösung‘, hätte das nicht annähernd soviel Wirkung, wie wenn Mike Tyson das tut“, hat er bereits vor zwei Jahren dem brutkasten erzählt. Und er hält noch immer an dieser Prämisse fest.

Zwei Wiener Helden bei „Not in Gods Name“

In den NIGN-Workshops und -Trainings werden Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Wurzeln daher mit Vorbildern, meist aus der Sportwelt, zusammengebracht. Zu ihnen zählen auch Mikail Özen und Recep Gültekin – die „Helden von Wien“, die in der Terrornacht zwei Menschen aus der Schusslinie des Attentäters gerettet haben.

„Mikail Özen und Recep Gültekin sind türkischstämmige Wiener. Beide haben großen Mut und Anteilnahme gezeigt. Jetzt überlegen wir, sie zukünftig bei unseren Schulbesuchen einzubinden“, so Karakas, der in diesem Sinne auch auf weitere Problematiken hinweist, die nicht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Und die man adressieren müsse.

Scharia-Polizei und Mädchen-Jeans

„In der Szene gibt es eine ‚Scharia-Polizei‘ und Kommunikation in WhatsApp-Gruppen. Mädchen werden zum Ziel, wenn sie Jeans tragen. Da muss man sagen: Diese Leute sind in Wien fehl am Platz. Wien ist offen und pluralistisch“, meint der Gründer und möchte mit diesen Aussagen auf einen Kernpunkt hinaus: „Man muss Kinder früher abholen.“

Mit Not in Gods Name „in Gefängnisse rein“

„Irgendjemand hat in dem Bereich versagt. Es hat nicht funktioniert. Bei Kindern zwischen acht und zehn Jahren ist es noch möglich, sie zu erreichen, später kaum noch“, erklärt Karakas in Bezug auf den Wiener Attentäter, meint damit aber nicht, dass man die Arbeit bei älteren Jugendlichen einstellen darf. „Wir müssen auch in Gefängnisse rein. Dorthin, wo die Gefahr, dass Jugendliche radikalisiert werden, besonders groß ist“.

Politik am Zug

Deshalb möchte NIGN künftig nicht nur an Schulen, sondern auch verstärkt dort tätig sein, wo es benötigt wird. Ein erstes Pilotprojekt in der JVA Gerasdorf bei Wien hat bereits stattgefunden. Nun soll mehr folgen. Die Verantwortlichen, die das ermöglichen könnten, haben die Pläne von „Not in Gods Name“ bereits am Tisch liegen. Nun liege der Ball bei der Politik.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Not in Gods Name-Gründer Karakas zu Terror: „Es braucht Prävention nicht Deradikalisierung“

 
  • Alexander Karakas widmet sich neben seinem „Daily Job“ Jugendlichen mit seinem Verein „Not in Gods Name“ (NIGN) und versucht vor allem ihnen Perspektiven im Leben abseits von Gewalt zu zeigen.
  • Sein Verein „Not in Gods Name“ – der vom Bundeskanzleramt gefördert wird – versucht mit „Role Models“, vorrangig aus dem Kampfsport-Bereich, Jugendliche zu erreichen.
  • Karakas meint, dass Prävention möglich sei, Deradikalisierung kaum.
  • Nun müsse man in Gefängnisse rein und zusätzich versuchen Kinder früher abzuholen.
  • Die Verantwortlichen, die das ermöglichen könnten, haben die Pläne von „Not in Gods Name“ bereits am Tisch liegen.

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