25.01.2023

Konkurrenz für Netflix: Österreich bekommt „nonstop Kinoabo“

Netflix bekommt in Österreich Konkurrenz: Ab 9. März starten 18 Arthouse-Kinos das österreichweite "nonstop Kinoabo". Die Flatrate erlaubt unlimitierte Kinobesuche gegen einen monatlichen Fixbetrag.
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Kino-Abo, Nonstop, 22 Euro ins Kino
(c) Stock.Adobe/Gorodenkoff - Ein neues Abo-Modell soll die heimischen Kinos retten.

Video-on-Demand war gestern, bald geht es mit Flatrate unlimitiert ins Kino: In Österreich starten 18 Programmkinos das neue „nonstop Kinoabo“. Ab 9. März 2023 können Kinogeher:innen unter 26 Jahren um 22 Euro, alle anderen um 24 Euro pro Monat ohne Limit in ausgewählte Kinos gehen. Für den Start der Kino-Flatrate haben sich 18 Kinos in Wien, Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark zusammengeschlossen. Der Abo-Vorverkauf soll schon am 15. Februar 2023 online starten.

Monatliche Flatrate soll Kinokultur beleben

Um dem Rückgang der Kinobesuche entgegen zu wirken und auf den Trend von On-Demand-Abos zu reagieren, nehmen österreichische Kinos ihre Zukunft nun selbst in die Hand: Seit zwei Jahren arbeiten Initiator:innen am zukunftsfähigen Konzept für eine landesweite Kino-Flatrate. Im Herbst 2022 gründeten 18 österreichische Kinos einen gemeinsamen Verein und die ausführende nonstop GmbH, wobei Martin Kitzberger als Kinoabo-Projektleiter die Geschäftsführung der GmbH inne hält.

Mit dem „nonstop Kinoabo“ wollen teilnehmende Kinos ein System der Kollaboration und gegenseitigen Unterstützung schaffen: Die künftigen Abo-Einnahmen sollen den Kinos direkt zugute kommen. Außerdem soll das Abo die Kinovielfalt des Landes fördern und Besuchsbarrieren verringern. In der Anfangsphase wird nonstop von nationalen wie europäischen Fördergeber:innen unterstützt.

Diese Kinos sind im Abo enthalten

Zu den teilnehmenden Wiener Kinos zählen: Das Admiral Kino, das Burg Kino, das Filmhaus am Spittelberg, das Gartenbaukino, das Kino DeFrance, das Stadtkino im Künstlerhaus, das Top Kino, das Schikaneder sowie das Votivkino.

In den übrigen Bundesländern sind folgende Filmhäuser Teil der Kino-Flatrate: In Niederösterreich ist es das Kino im Kesselhaus Krem. In Oberösterreich sind gleich drei Kinos im „nonstop Kinoabo“ inkludiert, nämlich das Moviemento (Linz), das City Kino (Linz) sowie das Kino Freistadt. In der Steiermark mit dabei sind das KIZ RoyalKino (Graz), in Salzburg „Das Kino“ und in Tirol das Leokino sowie Cinematograph (beide in Innsbruck).

Abo-Inhaber:innen unter 26 Jahren sind um 22 Euro pro Monat für vier Monate gebunden, alle über 26 erwerben für 24 Euro pro Monat eine achtmonatige Bindung und unlimitierten Kinozugang zu den teilnehmenden Filmhäusern. nonstop bietet auch ein Jahresabo in der Höhe von 264 Euro, ergo 22 Euro pro Monat, an.

Inspiration aus europäischer Arthouse-Szene

In Europa verfolgen bereits mehrere Kinos ein ähnliches Modell, wie das niederländische Abomodell “Cineville”. Als Co-Initiatorin brachte Wiktoria Pelzer, Geschäftsführerin des Wiener Stadtkinos, das Abokonzept nach Österreich: “Die Idee einer solchen Kooperation zwischen Kinos, die zu einer starken Identifikation mit Arthouse-Kinos und hohen Mitgliederzahlen führt, war für mich einmalig. Die Cineville-Mitglieder waren auch nach den Lockdowns die ersten, die wieder ins Kino strömten. Seitdem hat mich der Wunsch, dieses Konzept auch in Österreich umzusetzen, nicht mehr losgelassen.“

Die Renaissance des Kulturkinos

Die Initiator:innen sind überzeugt, dass die Kinoszene mit dem nonstop Kinoabo eine Art Renaissance erleben könnte: nonstop soll Besuchsbarrieren verringern und einen Fokus auf regionale Produktionen und das Programm städtischer Arthouse-Kinos legen.

Selbiges bestärkt Michael Stejskal, Geschäftsführer des Votiv Kinos und Vorstandsmitglied des nonstop-Vereins: “Das ’nonstop Abo‘ vereint die ganze Vielfalt des internationalen Arthauskinos und des österreichischen Filmschaffens.” Vor allem die Entdeckerfreude an neuen Filmgenres interessierter Kinobesucher:innen und solchen, die es noch werden wollen, solle mit dem nonstop-Kinoabo gefördert werden, so Stejskal.

Flatrates auch für Blockbuster?

Mit der Initiative setzt nonstop einen Fokus auf überregionale Kollaboration und Regionalität. Ob und inwiefern sich große Kinoketten mit Blockbustern aus Hollywood an dem „nonstop Kinoabo“ ein Beispiel nehmen und Kinogeher:innen wieder vermehrt an Bord holen werden, wird sich zeigen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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