25.01.2023

Konkurrenz für Netflix: Österreich bekommt „nonstop Kinoabo“

Netflix bekommt in Österreich Konkurrenz: Ab 9. März starten 18 Arthouse-Kinos das österreichweite "nonstop Kinoabo". Die Flatrate erlaubt unlimitierte Kinobesuche gegen einen monatlichen Fixbetrag.
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Kino-Abo, Nonstop, 22 Euro ins Kino
(c) Stock.Adobe/Gorodenkoff - Ein neues Abo-Modell soll die heimischen Kinos retten.

Video-on-Demand war gestern, bald geht es mit Flatrate unlimitiert ins Kino: In Österreich starten 18 Programmkinos das neue „nonstop Kinoabo“. Ab 9. März 2023 können Kinogeher:innen unter 26 Jahren um 22 Euro, alle anderen um 24 Euro pro Monat ohne Limit in ausgewählte Kinos gehen. Für den Start der Kino-Flatrate haben sich 18 Kinos in Wien, Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark zusammengeschlossen. Der Abo-Vorverkauf soll schon am 15. Februar 2023 online starten.

Monatliche Flatrate soll Kinokultur beleben

Um dem Rückgang der Kinobesuche entgegen zu wirken und auf den Trend von On-Demand-Abos zu reagieren, nehmen österreichische Kinos ihre Zukunft nun selbst in die Hand: Seit zwei Jahren arbeiten Initiator:innen am zukunftsfähigen Konzept für eine landesweite Kino-Flatrate. Im Herbst 2022 gründeten 18 österreichische Kinos einen gemeinsamen Verein und die ausführende nonstop GmbH, wobei Martin Kitzberger als Kinoabo-Projektleiter die Geschäftsführung der GmbH inne hält.

Mit dem „nonstop Kinoabo“ wollen teilnehmende Kinos ein System der Kollaboration und gegenseitigen Unterstützung schaffen: Die künftigen Abo-Einnahmen sollen den Kinos direkt zugute kommen. Außerdem soll das Abo die Kinovielfalt des Landes fördern und Besuchsbarrieren verringern. In der Anfangsphase wird nonstop von nationalen wie europäischen Fördergeber:innen unterstützt.

Diese Kinos sind im Abo enthalten

Zu den teilnehmenden Wiener Kinos zählen: Das Admiral Kino, das Burg Kino, das Filmhaus am Spittelberg, das Gartenbaukino, das Kino DeFrance, das Stadtkino im Künstlerhaus, das Top Kino, das Schikaneder sowie das Votivkino.

In den übrigen Bundesländern sind folgende Filmhäuser Teil der Kino-Flatrate: In Niederösterreich ist es das Kino im Kesselhaus Krem. In Oberösterreich sind gleich drei Kinos im „nonstop Kinoabo“ inkludiert, nämlich das Moviemento (Linz), das City Kino (Linz) sowie das Kino Freistadt. In der Steiermark mit dabei sind das KIZ RoyalKino (Graz), in Salzburg „Das Kino“ und in Tirol das Leokino sowie Cinematograph (beide in Innsbruck).

Abo-Inhaber:innen unter 26 Jahren sind um 22 Euro pro Monat für vier Monate gebunden, alle über 26 erwerben für 24 Euro pro Monat eine achtmonatige Bindung und unlimitierten Kinozugang zu den teilnehmenden Filmhäusern. nonstop bietet auch ein Jahresabo in der Höhe von 264 Euro, ergo 22 Euro pro Monat, an.

Inspiration aus europäischer Arthouse-Szene

In Europa verfolgen bereits mehrere Kinos ein ähnliches Modell, wie das niederländische Abomodell “Cineville”. Als Co-Initiatorin brachte Wiktoria Pelzer, Geschäftsführerin des Wiener Stadtkinos, das Abokonzept nach Österreich: “Die Idee einer solchen Kooperation zwischen Kinos, die zu einer starken Identifikation mit Arthouse-Kinos und hohen Mitgliederzahlen führt, war für mich einmalig. Die Cineville-Mitglieder waren auch nach den Lockdowns die ersten, die wieder ins Kino strömten. Seitdem hat mich der Wunsch, dieses Konzept auch in Österreich umzusetzen, nicht mehr losgelassen.“

Die Renaissance des Kulturkinos

Die Initiator:innen sind überzeugt, dass die Kinoszene mit dem nonstop Kinoabo eine Art Renaissance erleben könnte: nonstop soll Besuchsbarrieren verringern und einen Fokus auf regionale Produktionen und das Programm städtischer Arthouse-Kinos legen.

Selbiges bestärkt Michael Stejskal, Geschäftsführer des Votiv Kinos und Vorstandsmitglied des nonstop-Vereins: “Das ’nonstop Abo‘ vereint die ganze Vielfalt des internationalen Arthauskinos und des österreichischen Filmschaffens.” Vor allem die Entdeckerfreude an neuen Filmgenres interessierter Kinobesucher:innen und solchen, die es noch werden wollen, solle mit dem nonstop-Kinoabo gefördert werden, so Stejskal.

Flatrates auch für Blockbuster?

Mit der Initiative setzt nonstop einen Fokus auf überregionale Kollaboration und Regionalität. Ob und inwiefern sich große Kinoketten mit Blockbustern aus Hollywood an dem „nonstop Kinoabo“ ein Beispiel nehmen und Kinogeher:innen wieder vermehrt an Bord holen werden, wird sich zeigen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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