31.05.2021

NÖ-Startup Aviloo testet für ÖAMTC gebrauchte E-Auto-Batterien

Aviloo hat ein unabhängiges Testverfahren für E-Auto-Batterien entwickelt, das nun mit dem ÖAMTC in den Markt startet.
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Aviloo startet mit dem ÖAMTC in die Markteinführung des E-Auto-Batterie-Tests © Aviloo
Aviloo startet mit dem ÖAMTC in die Markteinführung des E-Auto-Batterie-Tests © Aviloo

Der Zustand der Batterie ist einer der wichtigsten Faktoren, wenn es darum geht, den Wert eines gebrauchten E-Autos zu bestimmen. Allerdings können Käufer solcher Autos den Zustand der Batterie schwer selbst einschätzen. Dabei will der Autoclub ÖAMTC künftig helfen und zwar mit der Technologie des niederösterreichischen Startups Aviloo. Ab Juni können Gebrauchtwagen zum Batteriecheck zu bestimmten ÖAMTC-Stützpunkten gebracht werden.

Bestimmt bis zu 50 Prozent des Restwerts

Die Batterie bestimmt laut Aviloo bis zu 50 Prozent den Restwert eines gebrauchten E-Fahrzeugs. Das Startup begann 2016 mit der Entwicklung eines unabhängigen Diagnoseverfahrens für Batterien in E-utos und PlugIn-Hybriden. „Traktionsbatterien sind chemische Energiespeicher, die durch Belastung einem natürlichen Alterungsprozess unterliegen und mit der Zeit ihre Speicherfähigkeit verlieren. Ebenso kann das Nutzungsverhalten wie zum Beispiel ein permanenter Bleifuß, oder häufiges Laden mit hohen Ladeleistungen zu schnellerer Alterung der Batterie in E-Autos führen“, sagt Nikolaus Mayerhofer von Aviloo.

Aviloo-Testbox anschließen und fahren

180 Euro kostet ein Aviloo-Test beim ÖAMTC. Die Batterie muss für den Test nicht ausgebaut werden. Die Testbox sammelt an der OBD-Schnittstelle des Autos die entsprechenden Daten, die dann ausgewertet werden. An einigen ÖAMTC-Stützpunkten können Mitglieder diese Testbox an ihren Bordcomputer anbringen lassen und erhalten eine Anleitung, wie sie den Test durchführen können. Dafür ist eine Fahrt notwendig, bei der die Batterie entleert wird. Danach erhält man ein Prüfzertifikat, auf dem die Alterung der Batterie in Prozent angegeben wird.

Mit dieser Box testet Aviloo die Batterie von E-Autos © Aviloo
Mit dieser Box testet Aviloo die Batterie von E-Autos © Aviloo

Für Aviloo, das erst im Jänner die Fertigstellung des Verfahrens verkündet hatte, ist der ÖAMTC Partner für die erste Markteinführung: „Auf der Suche nach einer geeigneten Diagnosemöglichkeit haben wir uns an bereits etablierte Unternehmen gewandt, jedoch war das Thema für diese zu komplex“, sagt ÖAMTC-Experte Christian Klejna. „Mit AVILOO wurde ein Partner gefunden, den wir von Beginn an begleiten. Durch unsere langjährige Erfahrung konnten wir wertvolle Insights aus der Praxis liefern und nun gemeinsam das innovative Diagnosesystem am Markt einführen.“ In Deutschland arbeitet Aviloo zudem bereits mit dem TÜV Rheinland zusammen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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