30.11.2023

Nobilegroup: Wiener Startup emittiert mit neuer Asset-Tochter ihre erste grüne Anleihe

Die Gründer:innen der Nobilegroup Lorena Skiljan und Peter Gönitzer emittieren gemeinsam mit Pallas Capital rund um Florian Koschat ihre erste grüne Anleihe. Potentielle Anleger:innen können über die neue Asset-Tochter Super Power Generation (SPG) künftig in Energieprojekte investieren.
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Energiegemeinschaften, erneuerbare Energiegemeinschaften, Energie, NobileGroup, elene, Skiljan, Gönitzer,
(c) Nobilegroup

Die Nobilegroup war seit ihrem Marktstart 2021 an der Entwicklung von mehr als 50 Energiegemeinschaften beteiligt. Das Wiener Startup rund die beiden Gründer:innen Lorena Skiljan und Peter Gönitzer unterstützt dabei Gemeinden, Unternehmen, Landwirte und Haushalte mit der eigens entwickelte Energieplattform Nobile:Connected. Über die Plattform lassen sich Produktion und Verbrauch von Energie verwalten sowie der Energieflusses visualisieren (brutkasten berichtete).

Asset-Company Super Power Generation

Anfang August 2023 konnte das Startup eine Finanzierungsrunde in Millionenhöhe abschließen. Als Investor beteiligte sich Pallas Capital rund um Florian Koschat. Im Zuge des Investments kommunizierte das Startup auch die Gründung eines eigenen Gemeinschaftsunternehmens, namens „Super Power Generation“ – kurz SPG. 50 Prozent werden dabei von der Nobilegroup selbst und 50 Prozent von Pallas Capital gehalten. Konkret handelt es sich laut Gönitzer um eine „Asset Company”. Über sie soll künftig in erneuerbare Energieprojekte, wie PV- und Windkraft, investiert werden.

SPG Green Energy Bond 2023

Rund vier Monate nach Gründung nimmt die neue Asset Company konkrete Formen an. Über die Super Power Generation GmbH wurde nun die erste Anleihe namens „SPG Green Energy Bond 2023“ emittiert. „Mit der Expertise der Pallas Capital hinsichtlich Kapitalmärkte, haben wir ein attraktives Finanzprodukt entwickelt“; so Gönitzer, der auch CEO der Super Power Generation ist. Die Super Power Generation investiert laut dem Gründer ausschließlich in eigens entwickelte Projekte der Nobilegroup.

Projekte in Österreich und Kroatien

Derzeit laufen über die SPG Investitionen in mehr als zehn Energieprojekte in Österreich und Kroatien. Darunter befinden sich Projekte, die bereits umgesetzt wurden oder noch in Planung sind. Unter anderem zählt dazu beispielsweise eine erneuerbare Energiegemeinschaft in Gnas (Steiermark), die über zwölf finanzierte Anlagen verfügt, oder eine gemeinschaftliche Erzeugungslange in Wals (Salzburg). Die Investmentvolumen bewegen sich im Bereich zwischen 110.000 und neun Millionen Euro. „SPG Green Energy Bond 2023“ verspricht eine Rendite von neun Prozent pro Jahr mit einer Laufzeit von fünf Jahren.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Anleihen dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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