17.07.2020

NÖ Startup Doing Circular gewinnt UNIDO-Award

Doing Circular rund um Gründer Sören Lex hat sich auf Recycling von Plastikmüll spezialisiert. Im Zuge der Coronakrise nahm das Startup "Face Shields" in sein Repertoire auf. Dafür wurde das Unternehmen nun mit einem prestigeträchtigen Preis der UNIDO ausgezeichnet.
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Duing Cicular
vlnr. Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger mit Doing Circular Gründer Sören Lex | (c) NLK Filzwieser

Das Wiener Neustädter Startup Doing Circular – ehemals  Plasticpreneur – arbeitet seit zwei Jahren an einer Maschine, die Kunststoff Recycling im Kleinformat ermöglicht, um daraus wieder einfache Alltagsgegenstände herzustellen. Seit einem halben Jahr wird das Team durch den Technologieinkubator des Landes Niederösterreich accent unterstützt.

1100 Einreichung aus 108 Ländern

Wie am Freitagnachmittag bekannt wurde, konnte Doing Circular für seine nachhaltige Technolologie und Geschäftsidee einen weltweit ausgeschriebenen UNIDO-Award für sich gewinnen.

Für den prestigeträchtigen Award für innovativen Ideen im Zeichen der Corona-Krise und widerstandfähige Industrien haben sich laut accent rund 1100 Projekte aus 108 Ländern beworben. Bei der Preisverleihung wurden die Sieger der vier ausgeschriebenen Kategorien bekanntgegeben, wobei das Startup die Kategorie „Resilient Industries and Infrastructure“ für sich entscheiden konnte.

Die Gewinner wurden von einer internationalen Expertenjury ermittelt und kamen neben Österreich aus Italien, Singapur und Nigeria.

Doing Circular produzierte 30.000 Gesichtsschilder

Im Zuge der Coronakrise nahm das Startup „Face Shields“ in sein Repertoire auf. Das verschaffte dem jungen Social Startup einen massiven Push. So konnte das Team und der Umsatz verdoppelt werden – der brutkasten berichtete.

„In Zeiten einer globalen Krise und zusammenbrechenden Supply Chains konnten wir in den vergangenen Monaten mit unserer Gesichtsschilder-Produktion in mehr als zehn Ländern mit über 30.000 produzierten Stück unterstützen“, erklärt Doing Circular Gründer Sören Lex. „Dadurch wurden außerdem mehr als 100 Jobs geschaffen. Die simplen, raschen, dezentralen und schnell skalierbaren Produktions- und Einsatzmöglichkeiten konnten damit optimal umgesetzt werden“

Erste Reaktionen

Der niederösterreiche Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger gratuliert in einer Aussendung dem Startup: „Wir freuen uns und sind stolz auf unser erfolgreiches niederösterreichisches Startup Doing Circular. Bei einem Treffen mit Gründer Sören Lex, während der Covid 19-Krise, konnte ich mich von den innovativen und umweltfreundlichen Produkten überzeugen.“

Michael Moll, Geschäftsführer des niederösterreichischen Technologie-Inkubators accent ergänzt: „Doing Circular hat wenige Tage nach Beginn der Corona Krise begonnen mit den bestehenden Kunststoff-Maschinen lebensrettende Gesichtsschilder zu produzieren und ist damit ein phantastisches Beispiel für die die Kreativität und Flexibilität von Technologie Startups.”

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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