15.02.2024

No Border-Gründer: „Wir haben 25.000 Blumensträuße in zwei Tagen verschickt“

Der österreichische Gründer Fabian Richter bietet mit seinem Startup No Border Firmen eine Cross-Border-Fulfillment-Lösung. In Ortenburg bei Passau betreibt er gemeinsam mit seinem Co-Founder David Niederhofer in einer aufgelassenen Möbelfabrik ein 3500 Quadratmeter großes Logstikzentrum. Im Gespräch mit brutkasten erläutert Richter die nächsten Wachstumsschritte und wie er in Spitzenzeiten 130 Leute beschäftigt.
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Fabian Richter (rechts) mit seinem Co-Founder Daniel Niederhofer | (c) Christian Haidl

Wer heutzutage im dynamischen Marktumfeld des Online-Handels bestehen möchte, der braucht es: ein effizientes Fulfillmentsystem. Aufgrund der Komplexität lagern Firmen diese Dienstleitung in der Regel an externe Profis aus. So müssen Abläufe präzise koordiniert werden – angefangen von der Abwicklung von Bestellungen über die Lagerverwaltung bis hin zum Versandprozess. Eine Lösung dafür möchte der österreichische Gründer Fabian Richter mit seinem Startup No Border E-Commerce bieten. Das Unternehmen wurde im Sommer 2020 gegründet und bietet Firmen ein Fulfillment-Service und die entsprechende Lagerlogistik. Zu den Kunden zählen beispielsweise bekannte Unternehmen wie der österreichische Getränkehersteller Pfanner oder der deutsche Blumenhändler Blume2000.

No Border bietet Cross Border Fulfillment

No Border hat sich auf ein sogenanntes „Cross Border Fulfillment“ spezialisiert. Die Versandware von Kunden wird dabei in einem eigenen Versandlager gelagert sowie verpackt und ad-hoc nach Bestelleingang zu günstigen Inlandskonditionen versendet. Zu den Kernmärkten zählen unter anderem Österreich, Deutschland und Frankreich. „Durch die Direkteinspeisung sind über 90 Prozent aller Sendungen binnen zwei Tagen beim Empfänger in Frankreich“, so Richter gegenüber brutkasten.

Der Versand erfolgt dabei aus einem Lager, das sich im niederbayrischen Ortenburg befindet – nicht weit von Passau und der Grenze zu Österreich. Für den Versand arbeitet das Unternehmen mit bekannten Logistikpartnern zusammen – dazu zählen unter anderem die Österreichische Post sowie in Deutschland DHL oder GLS. „60 Prozent der Pakete, die in Österreich ankommen, werden in Deutschland versendet. Das ist natürlich ein interessanter Markt für uns“, so der Gründer weiter.

Einen Einblick ins Lager von No Border liefert ein Clip, der gemeinsam mit Warda Network rund um Eugen Prosquill gedreht wurde.

Umsätze in Millionenhöhe

Ursprünglich stammt Richter aus Villach und hat nach seiner Zeit am bekannten Skigymnasium Stams an der TU Wien Maschinenbau studiert. Dort lernte er auch seinen Co-Founder David Niederhofer kennen, der ursprünglich aus Bayern stammt. Schon während des Studiums beschäftigte sich der Gründer mit E-Commerce und hat selbständig als Amazon-Seller diverse Waren verkauft.

„Während Corona hatten wir nicht wirklich was zu tun und so entstand die Idee zur Gründung von No Border. Wir wollte für normale Online-Shops das realisieren, was Amazon im FBA für seine Seller macht. Keine Lagerung in Österreich aber trotzdem Primeversand nach Österreich. Das war von Anfang an die Idee“, so Richter.

Die Firma wurde mit 1000 Euro gegründet und mithilfe von Bootstrapping aus dem Cashflow hochgezogen. „Wir haben bislang kein Investment und keinen Kredit aufgenommen“, so Richter. Mittlerweile beschäftigt das Gründerduo 18 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter:innen und weitere fünf geringfügig Beschäftigte. Die Umsätze im letzten Jahr beliefen sich auf einen Millionenbetrag.

Startup schafft es auch Spitzenzeiten abzudecken

Als Lagerhalle dient eine aufgelassene Möbelfabrik. Sie verfügt über 3500 Quadratmeter, wobei Lagerfläche 2024 nochmals um 3000 Quadratmeter erweitert wird. In der rund 7500 Einwohner:innen zählenden Ortschaft kennt die beiden Gründer mittlerweile fast jeder. Das hat auch einen Grund: So wurden in der Vergangenheit auch schon Bewohner:innen aus der Ortschaft rekrutiert, um Spitzenzeiten abzudecken – darunter eine Muttertagsaktion für Blume2000. „Wir haben damals 25.000 Blumensträuße in zwei Tagen verschickt. Dafür beschäftigten wir kurzeitig über 130 Leute.“ Weitere Spitzenzeiten treten in der Vorweihnachtszeit auf.

Gründer wollen mit Investment wachsen

Und die Nachfrage nach der Cross-Border-Fulfillment-Lösung von No Border ist trotz der Inflation gegeben. „Wir konnten zum zweiten Mal in Folge unseren Umsatz verdreifachen und wir sind auch dieses Jahr auf gutem Weg unseren Umsatz nochmals zu verdreifachen“. Bis Ende des Jahres plant das Unternehmen den Abschluss einer Finanzierungsrunde, um das Wachstum zu beschleunigen. Das Kapital soll unter anderem in eine Logistikhalle und weitere Automatisierungstechnik fließen. Zudem arbeitet das Startup an der Entwicklung einer eigenen Software, um Prozesse zu automatisieren – schließlich möchte das Startup auch für den nächsten Muttertag gerüstet sein.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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