29.04.2025
PLAGIATSTEST 2.0

Nifty IP soll Kreative vor KI-Missbrauch schützen

Stile und Werke von Kreativschaffenden landen oft ungewollt im Training generativer KI. Nifty IP will das ändern – mit einem Werkzeug, das Schutz und Kontrolle ermöglichen soll. Beginnt ein neues Kapitel im digitalen Urheberrecht?
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Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty
Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty | Foto: Nifty

Eine freiberufliche Illustratorin entdeckt ihr Werk – oder etwas, das ihrem Stil zum Verwechseln ähnlich sieht – in einem KI-generierten Bild. Sie hat keinen Auftrag bekommen, kriegt kein Honorar. Wie soll sie überleben, wenn ihr Stil frei trainierbar ist? Die Antwort darauf kommt möglicherweise von einem vierköpfigen Team aus Wien: Nifty IP.

Nifty IP prüft Übereinstimmungen im Stil

Das Tool soll schützen, was niemand greifen kann: Stil. Künstler:innen können ihren Stil hochladen, zertifizieren und rechtlich absichern – und prüfen lassen, ob KI-Modelle ohne Erlaubnis darauf trainiert wurden. Eine Art Plagiatstest 2.0, gestützt auf forensische Methoden. „Wir wollen es Journalisten, Autoren und Illustratoren, erleichtern, mit KI zu arbeiten“, sagt Co-Founder und CFO Bernhard Kronfellner im Gespräch mit brutkasten.

Nifty will in diesem Bereich vier Dinge anbieten: Kreative sollen ihren Stil speichern können. Die Daten können sie verwenden, um zu prüfen, ob der eigene Stil kopiert wurde. Das Tool soll zudem nachweisen können, in welchem Umfang KI an der Erstellung kreativer Inhalte von anderen beteiligt war. In einem nächsten Schritt möchte das Gründungsteam Künstler:innen auch in Rechtsfällen unterstützen. Aber explizite Rechtsprechung lässt noch auf sich warten.

So entstand die Idee

Die Idee entstand aus einer Notwendigkeit. Gestartet hat das Team nämlich mit einer anderen Produktidee: interaktive Kinderbücher, Nifty Books. „Prinzipiell wollten wir mit Nifty Books ein bisschen Inklusivität in Kinderbücher bekommen“, erklärt CEO und Co-Founderin Sabrina Masur. Die Plattform ermöglicht es, Charaktere, Geschichten, Namen und andere Elemente in Büchern an das jeweilige Kind anzupassen.

Schnell zeigte sich: Es gibt ein Problem. „In der Zusammenarbeit mit unseren Autoren und Illustratoren haben wir gemerkt, wie stark KI als Feindbild wahrgenommen wird – da hieß es oft: ‚Wenn da jemand einfach eine KI drüberlaufen lässt, bin ich morgen meinen Job los'“, erzählt Masur.

Erstes MVP geplant

Noch stecken beide Projekte in den Kinderschuhen. Das erste MVP will das Gründungsteam in den nächsten Monaten launchen, die Gründung von Nifty als FlexCo soll im Laufe des Jahres folgen. Neben Sabrina Masur und Bernhard Kronfellner arbeiten die Co-Founder Benjamin Zingsem und Marco Masur sowie vier Full-Time-Developer daran, die Produkte fertigzustellen.

Den ersten Investor, einen Anwalt, haben sie bereits gefunden. Außerdem sind ein großer Verlag und ein Buchhändler als Partner an Bord. Die Marktreife erarbeiten sie im Fellowship-Programm des Media Innovation Lab. Das Innovationsprogramm unterstützt das Konzept zusätzlich mit monetärer Förderung. Sind die Produkte online, soll wie folgt Geld fließen: durch Profit-Sharing für verkaufte Bücher und verschiedene Subscription- und Nutzungsmodelle für die IP-Schutzdienste.

Lokale Lösung für globales Problem

Masur und ihr Team wollen mit Nifty IP zuerst im DACH-Raum antreten – und Kreativen und Anwält:innen hier ein Werkzeug zum Schutz von geistigem Eigentum in die Hand geben. „Wir möchten uns mit unserer Plattform gerne als Think-Leader positionieren und einen ersten möglichen Lösungsansatz für dieses globale Problem herstellen“, sagt Masur. „Und wenn wir es schaffen, uns einen kleinen Seat at the Table zu sichern – das wäre natürlich stark. Vielleicht können wir die aktuelle Rechtsprechung ja sogar ein Stück weit mitprägen oder uns zumindest in diese Richtung mitentwickeln.“

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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