29.04.2025
PLAGIATSTEST 2.0

Nifty IP soll Kreative vor KI-Missbrauch schützen

Stile und Werke von Kreativschaffenden landen oft ungewollt im Training generativer KI. Nifty IP will das ändern – mit einem Werkzeug, das Schutz und Kontrolle ermöglichen soll. Beginnt ein neues Kapitel im digitalen Urheberrecht?
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Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty
Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty | Foto: Nifty

Eine freiberufliche Illustratorin entdeckt ihr Werk – oder etwas, das ihrem Stil zum Verwechseln ähnlich sieht – in einem KI-generierten Bild. Sie hat keinen Auftrag bekommen, kriegt kein Honorar. Wie soll sie überleben, wenn ihr Stil frei trainierbar ist? Die Antwort darauf kommt möglicherweise von einem vierköpfigen Team aus Wien: Nifty IP.

Nifty IP prüft Übereinstimmungen im Stil

Das Tool soll schützen, was niemand greifen kann: Stil. Künstler:innen können ihren Stil hochladen, zertifizieren und rechtlich absichern – und prüfen lassen, ob KI-Modelle ohne Erlaubnis darauf trainiert wurden. Eine Art Plagiatstest 2.0, gestützt auf forensische Methoden. „Wir wollen es Journalisten, Autoren und Illustratoren, erleichtern, mit KI zu arbeiten“, sagt Co-Founder und CFO Bernhard Kronfellner im Gespräch mit brutkasten.

Nifty will in diesem Bereich vier Dinge anbieten: Kreative sollen ihren Stil speichern können. Die Daten können sie verwenden, um zu prüfen, ob der eigene Stil kopiert wurde. Das Tool soll zudem nachweisen können, in welchem Umfang KI an der Erstellung kreativer Inhalte von anderen beteiligt war. In einem nächsten Schritt möchte das Gründungsteam Künstler:innen auch in Rechtsfällen unterstützen. Aber explizite Rechtsprechung lässt noch auf sich warten.

So entstand die Idee

Die Idee entstand aus einer Notwendigkeit. Gestartet hat das Team nämlich mit einer anderen Produktidee: interaktive Kinderbücher, Nifty Books. „Prinzipiell wollten wir mit Nifty Books ein bisschen Inklusivität in Kinderbücher bekommen“, erklärt CEO und Co-Founderin Sabrina Masur. Die Plattform ermöglicht es, Charaktere, Geschichten, Namen und andere Elemente in Büchern an das jeweilige Kind anzupassen.

Schnell zeigte sich: Es gibt ein Problem. „In der Zusammenarbeit mit unseren Autoren und Illustratoren haben wir gemerkt, wie stark KI als Feindbild wahrgenommen wird – da hieß es oft: ‚Wenn da jemand einfach eine KI drüberlaufen lässt, bin ich morgen meinen Job los'“, erzählt Masur.

Erstes MVP geplant

Noch stecken beide Projekte in den Kinderschuhen. Das erste MVP will das Gründungsteam in den nächsten Monaten launchen, die Gründung von Nifty als FlexCo soll im Laufe des Jahres folgen. Neben Sabrina Masur und Bernhard Kronfellner arbeiten die Co-Founder Benjamin Zingsem und Marco Masur sowie vier Full-Time-Developer daran, die Produkte fertigzustellen.

Den ersten Investor, einen Anwalt, haben sie bereits gefunden. Außerdem sind ein großer Verlag und ein Buchhändler als Partner an Bord. Die Marktreife erarbeiten sie im Fellowship-Programm des Media Innovation Lab. Das Innovationsprogramm unterstützt das Konzept zusätzlich mit monetärer Förderung. Sind die Produkte online, soll wie folgt Geld fließen: durch Profit-Sharing für verkaufte Bücher und verschiedene Subscription- und Nutzungsmodelle für die IP-Schutzdienste.

Lokale Lösung für globales Problem

Masur und ihr Team wollen mit Nifty IP zuerst im DACH-Raum antreten – und Kreativen und Anwält:innen hier ein Werkzeug zum Schutz von geistigem Eigentum in die Hand geben. „Wir möchten uns mit unserer Plattform gerne als Think-Leader positionieren und einen ersten möglichen Lösungsansatz für dieses globale Problem herstellen“, sagt Masur. „Und wenn wir es schaffen, uns einen kleinen Seat at the Table zu sichern – das wäre natürlich stark. Vielleicht können wir die aktuelle Rechtsprechung ja sogar ein Stück weit mitprägen oder uns zumindest in diese Richtung mitentwickeln.“

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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