23.05.2025
HANDWERK

NÖ-Startup bowaso: Einfache Terminfindung für Handwerker:innen

Die Therme ist kaputt oder die Waschmaschine läuft nicht mehr – Alltagsprobleme, die möglichst schnell behoben werden sollten, denn ohne warmes Wasser macht das Duschen eben doch nur halb so viel Spaß. Aber einen Termin bei einem:einer Handwerker:in zu finden, ist oft sehr mühsam. Mit bowaso wollen die Co-Founder:innen Michael Haug und Leonie Leodolter die Terminfindung einfacher gestalten. Mit ihrer Buchungsplattform bowaso könne man „schnell und unkompliziert“ Handwerker finden, so die Idee.
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Co-Founder:innen Michael Haug und Leonie Leodolter. (c) bowaso
Co-Founder:innen Michael Haug und Leonie Leodolter. (c) bowaso

„Gekommen ist uns die Idee während des ersten Corona Lockdowns: Bei uns im Haus sind gleich zwei Geräte gleichzeitig kaputtgegangen, und es war einfach total mühsam, einen Handwerker zu finden. Ich hab ganz klassisch gegoogelt, und die Hälfte der Handwerksbetriebe hat einfach nicht abgehoben oder die Nummer war nicht mehr verfügbar – man hat nicht mal gewusst, ob es den Betrieb überhaupt noch gibt“, erinnert sich Michael Haug, Gründer von bowaso. Daraus sei die Idee entstanden: Es müsse eine niederschwellige, unkomplizierte Plattform geben, über die man schnell an Handwerker:innen in der Umgebung kommt.

Dashboard für Handwerker:innen

Grundsätzlich können sich alle auf bowaso anmelden: Ein-Personen-Unternehmen genauso wie Betriebe mit mehreren Mitarbeiter:innen. „Wichtig ist uns nur, dass sich ausschließlich Handwerker:innen mit Gewerbeschein bei uns anmelden, da wir sehr auf Qualität achten“, so Haug. Auf bowaso habe man als Handwerker:in ein Dashbord, wo man eine Übersicht über alle Termine hat und sie entweder annehmen oder ablehnen kann. „Wir sind eine reine Vermittlungsplattform – wir nehmen auch keine Provision für die vergebenen Aufträge und haben keine Preisvorgaben“, so Haug im brutkasten-Gespräch.  

Das Startup finanziert sich über ein Abo-Geschäftsmodell: Es gibt ein Basic-Abo für 49,- im Monat sowie ein Service-Abo für 69,- im Monat, bei dem die komplette Profilverwaltung übernommen wird. „Bei diesen Preisen zahlt sich die App sehr schnell für die Betriebe aus“, meint Haug. Für Kund:innen, die eine Leistung buchen wollen, ist die Nutzung komplett kostenlos.

Bisher sind 250 Unternehmen auf der Plattform vertreten – die wurden allerdings von Haug selbst eingeladen und nutzen das Angebot jetzt ein Jahr gratis. „Wir möchten ihnen damit zeigen, dass sich die App auszahlt und hoffen natürlich, dass sie dann ein bezahltes Abo abschließen und ihre Mitgliedschaft verlängern“, so Haug.  

Chatbot für noch unkompliziertere Buchungen

Die Nachfrage sei definitiv da: Die Plattform gebe es schon seit 2020, und innerhalb kürzester Zeit hätte bowaso 500 Anfragen gehabt, so Haug. Jetzt steht ein großer Umschwung bevor: Denn bowaso soll noch niederschwelliger und noch einfacher in der Bedienung werden. Statt einer klassischen Startseite werde es noch mit Ende Mai/Mitte Juni einen Chatbot im Stil von ChatGPT und Co. geben, wenn man die Webseite aufruft. „Wir haben einfach gemerkt, dass Kund:innen noch einfacher und noch unkomplizierter ans Ziel kommen wollen. Wir haben darauf reagiert –jetzt können unsere Kund:innen einfach ihr Anliegen beschreiben. Und unser Chatbot schlägt dann drei bis fünf passende Unternehmen vor“, so der Founder.

Für den Launch dieses neuen Bots ist Haug jetzt auf der Suche nach Investor:innen und Förderungen. „Die Idee wird angenommen, die Markenbekanntheit jedoch fehlt. Mit unserem neuen KI-System glauben wir, dass wir für beide Seiten einen Mehrwert bieten können“, sagt er. Für diesen Schritt brauche es aber jetzt mehr Kapital.

Das bisher eigenfinanzierte Unternehmen möchte bis spätestens nach dem Sommer einen Partner an der Seite haben – das Investment würde fast zu 100 Prozent ins Marketing fließen, da die monatlichen Ausgaben so gering sind, dass sie selbst zu stemmen sind. „Wir rechnen mit ungefähr 100 bis 200.000 Euro, die wir brauchen werden“, so Haug.

Geplant ist auch eine Expansion in den Dachraum, mit Fokus auf die Ballungsräume. Auch das solle idealerweise bis Ende 2025 passieren, „aber das ist schon sehr ambitioniert“, fügt Haug dazu.  Vorerst stünde jetzt jedenfalls der Launch des Chatbots im Vordergrund.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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