10.03.2025
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI

Manus AI verspricht, der weltweit erste General AI Agent zu sein. In den vergangenen Tagen hat das Modell einen regelrechten Hype ausgelöst. Was Österreichs Expert:innen zu den Versprechungen sagen.
/artikel/nicht-skalierbar-erste-reaktionen-oesterreichischer-ki-expertinnen-auf-manus-ai
Ki-Expert:innen Mic Hirschbrich, Ana Simic und Florian Hasibar | Foto: Mic Hirschbrich, Yvonne Fetz, Gloria Krenn

Seit vergangenem Donnerstag ist eine Beta-Version von Manus AI online. Dahinter steckt das chinesische Unternehmen The Butterfly Effect. International hat es in der Branche bereits jetzt einen Hype ausgelöst, einige Medien sehen Chinas nächsten „DeepSeek-Moment“ gekommen. Immerhin versprechen die Entwickler:innen den weltweit ersten General AI Agent. Die KI soll vollkommen autonom arbeiten können.

Testen konnten das bis jetzt nur einige wenige, das Modell ist aktuell nur mit Invite zugänglich. Aber was können wir uns von Manus AI tatsächlich erwarten? Brutkasten hat österreichische Expert:innen nach einer ersten Einschätzung gefragt. Testen konnte Manus AI bis jetzt niemand von ihnen.

Bei Manus AI „erstmal abwarten“

„Solange ich es noch nicht getestet habe, würde ich mich noch zurückhalten“, sagt Florian Hasibar, Co-Founder von mytalents.ai. Im KI-Bereich gebe es immer wieder Ankündigungen, die ihren Versprechungen am Ende nicht standhalten könnten. „Aber wenn sie wirklich liefern, wird es sehr spannend.“

Doch für revolutionär hält Hasibar Manus AI nicht: „Es ist eine Mischung aus OpenAI Operator, Deep Research und den bekannten Coding Tools.“ Dass nur ein paar Leute mit Einladungen Zugriff auf das Modell haben, sieht Hasibar skeptisch. „Es zeigt mir, dass das nicht skalierbar ist.“

Ethische Fragen offen

Auch für Ana Simic, Gründerin von Propeller, ist es noch zu früh, um sich dem Hype anzuschließen. „Außerdem ist gar nicht wirklich klar, was dahintersteckt. Es scheint sich Claude Sonnet dahinter zu verbergen“, sagt Simic. Sie ortet einen ähnlichen Effekt wie bei DeepSeek: „Sie haben eine Innovation aus dem amerikanischen KI-Markt hergenommen und sie schlauer und effizienter verpackt.“ Spannend finde sie hier hingegen, dass die Betreiber angekündigt haben, Teile als Open Source zur Verfügung zu stellen.

Für Simic stellt sich bei Manus AI aber vor allem eine zentrale Frage: „Wer braucht diese Technik? Wollen wir die Arbeit wirklich komplett von Menschen wegnehmen? Wenn wir in Richtung Vollautomatisierung gehen, ist die Frage, ob die Wertschöpfung tatsächlich so ist, dass man es komplett auslagern möchte“, sagt Simic. Nichtsdestotrotz geht die Propeller-Gründerin davon aus, „dass sich die amerikanischen Unternehmen schon sehr warm anziehen werden“. Sie sei sehr gespannt, wie die Börsen jetzt reagieren.

Wettrennen um KI-Funding

Mic Hirschbrich, Co-Founder von Apollo.ai, sieht wiederum einen Zusammenhang zwischen dem Funding und den Versprechungen von Manus AI: „Mein Eindruck ist, dass das globale Wettrennen beim KI-Funding einen derart kompetitiven Druck erreicht hat, dass der Anreiz, sehr rasch sehr hohe vermeintliche Ziele auszugeben, ein sehr großer ist.“

Die ersten Testwerte seien allerdings sehr positiv – wenn auch mit Vorsicht zu genießen. „Was meine Aufmerksamkeit erreicht hat, ist die Gaia-Testung. Das ist das Agenten-Testsystem, das aus der Meta-Ecke kommt. Und das ist schon anerkannt im Benchmarking von wirklich guten KI-Leistungen. Da scheinen sie in allen Bereichen gute Ergebnisse erzielt zu haben. Allerdings haben sie das selbst publiziert. Spannend wird es, wenn das von dritter Seite bestätigt wird“, sagt Hirschbrich.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

„Nicht skalierbar“: Erste Reaktionen österreichischer KI-Expert:innen auf Manus AI