08.01.2024

“Herber Rückschlag”: Steirer Niceshops kündigt 20 Prozent von 450 Mitarbeiter:innen

Das steirische E-Commerce-Scaleup Niceshops fuhr in den vergangenen Jahren einen starken Wachstumskurs. Doch zuletzt schrieb es rote Zahlen. Wir sprachen mit Geschäftsführer Christoph Schreiner.
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Die Niceshops-Geschäftsführung vlnr. Barbara Unterkofler, Erik Neutzner, Christoph Schreiner und Roland Fink | (c) Niceshops
Die Niceshops-Geschäftsführung vlnr. Barbara Unterkofler, Erik Neutzner, Christoph Schreiner und Roland Fink | (c) Niceshops

Wenn das E-Commerce-Scaleup Niceshops mit Sitz im steirischen Saaz in den vergangenen Jahren im brutkasten aufschlug – und das tat es häufig – dann mit Übernahmen und starken Jahresbilanzen. Eine ganze Reihe heimischer Onlineshop-Startups wurden im Laufe der Zeit vom Scaleup aufgekauft, etwa 9Weine, Cosmeterie oder Shöpy (nach dem Exit auf 42things umbenannt).

90 Mitarbeiter:innen beim AMS zur Kündigung angemeldet

Doch nun sieht sich das Unternehmen zu einem starken Personaleinschnitt gezwungen, wie es heute in einer Pressemitteilung bekanntgab. Etwa 90 der rund 450 Mitarbeiter:innen, also 20 Prozent der Belegschaft, wurden beim AMS zur Kündigung angemeldet. Bis zu 50 Personen am Standort Saaz und bis zu 40 am Standort Graz sind betroffen.

“Haben das, was wir verdient haben, gleich in Personal und Internationalisierung investiert”

Im Hintergrund stehe die veränderte wirtschaftliche Lage ab 2022, heißt es von Niceshops. “Wir waren immer als Wachstumsunternehmen aufgestellt und haben Leute für Umsätze angestellt, die wir in der Zukunft erwarten”, erklärt Geschäftsführer Christoph Schreiner im Gespräch mit brutkasten. “Wir waren immer am unteren Ende der Profitabilität, weil wir das, was wir verdient haben, gleich in Personal und Internationalisierung investiert haben”.

Zuletzt zwei Jahre lang rote Zahlen bei Niceshops

2022 steigerte das Scaleup seine Umsätze zwar noch, schrieb dabei aber rote Zahlen. 2023 konnte man zwar die Verluste eindämmen, doch der Umsatz ging leicht um sieben Prozent zurück. “Wir haben vergangenes Jahr bereits laufend Personal reduziert. Wir haben alles getan, was wir tun konnten. Der große Schnitt war jetzt die letzte Möglichkeit”, so Schreiner.

Niceshops-Gründer Fink: “Das fällt unendlich schwer”

Niceshops-Gründer Roland Fink schreibt auf LinkedIn von einem “Jahr zum Vergessen”. “Für mich persönlich [ist es] ein herber Rückschlag und auch Teil meiner Verantwortung. So war das nicht geplant”, so der Unternehmer. Man habe im Unternehmen Beziehungen und auch Freundschaften aufgebaut und jetzt Beziehungen beendet. “Das fällt unendlich schwer”, schreibt Fink. “Natürlich ist das auch ein Befreiungsschlag, aber einer auf Kosten von Menschen – von Menschen, die uns teilweise über viele Jahre begleitet haben, Menschen, die für ein gemeinsames Ziel so viel gegeben haben.”

Auch einzelne Marken werden verschwinden

Die Einschnitte betreffen nicht nur das Personal, sondern auch verschiedene Geschäftsbereiche. “Wir trennen uns von Sortimenten, die wir nicht mehr profitabel abbilden können”, so Christoph Schreiner. Das seien etwa Lederhosen oder Brennholz. Auch aus bestimmten Märkten ziehe man sich mit einzelnen Sortimenten zurück. “Der Fokus liegt nun auf profitablen Sortiments-Markt-Kombinationen”, so der Geschäftsführer. Auch einzelne Shop-Marken werden verschwinden, dazu könne er aber noch keine Details nennen, sagt Schreiner. Und die Akquisitions-Strategie sei zumindest für dieses Jahr on hold.

Schon dieses Jahr wieder schwarze Zahlen geplant

Schon 2024 soll Niceshops so wieder schwarze Zahlen schreiben. Und mittelfristig werde es auch eine Rückkehr zur Wachstumsstrategie geben, sagt Schreiner. “Das ist kein dauerhafter Strategiewechsel. Wir haben nicht vor, das Unternehmen in der aktuellen Größe einzufrieren. Wir stellen uns jetzt so auf, dass wir eine solide Basis haben und von dort wieder wegspringen können, wenn das Umfeld wieder passt”, so der Geschäftsführer.

Niceshops plant auch Rückkehr zur Akquisitions-Strategie

Man wolle also in Zukunft weiterwachsen, aber profitabel. In den USA sei die Branche beim Wachstum bereits jetzt wieder auf Vor-Corona-Niveau. “In Europa erwarte ich das dieses Jahr noch nicht”, räumt Schreiner aber ein. Auch die Akquisitions-Strategie werde man zu gegebener Zeit wieder fortführen. “Wir haben immer noch die Infrastruktur und das Setup dafür”, so der Niceshops-Geschäftsführer.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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