20.08.2025
GESCHÄFTSZAHLEN

niceshops: Steirer Scaleup nach Krisenjahren zurück in der Gewinnzone

Niceshops vermeldet für das erste Halbjahr drei Millionen Euro Gewinn vor Abschreibungen. Auch beim Umsatz liegt das steirische E-Commerce-Scaleup im Plan.
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Die niceshops-Geschäftsführung (vlnr.): Christoph Schreiner, Roland Fink und Carina Hödl | (c) niceshops
Die niceshops-Geschäftsführung (vlnr.): Christoph Schreiner, Roland Fink und Carina Hödl | (c) niceshops

2010 gegründet war das Steirische E-Commerce-Unternehmen niceshops mit seiner Strategie, viele Nischen mit spezialisierten Shops zu besetzen, lange Jahre ein heimisches Vorzeige-Scaleup. Jahr für Jahr lieferte es starke Jahresbilanzen, knackte 2020 die Umsatzmarke von 100 Millionen Euro und verzeichnete ein jährliches Umsatzwachstum von 40 bis 70 Prozent. Für Aufmerksamkeit sorgte das Unternehmen auch immer wieder mit Übernahmen heimischer Startups, etwa 9Weine, Cosmeterie oder Shöpy (nach dem Exit auf 42things umbenannt).

2024 Kündigungen nach Verlusten

2022 schrieb niceshops dann jedoch nach vielen Jahren in der Gewinnzone Verluste. 2023 konnte zwar der Verlust reduziert werden, es gab aber zugleich einen leichten Umsatzrückgang. 2024 schließlich führte die anhaltend schwache Entwicklung zum Abbau von rund 20 Prozent der Belegschaft, wie brutkasten berichtete.

Das niceshops-Logistikzentrum in Saaz, Steiermark | (c) niceshops
Das niceshops-Logistikzentrum in Saaz, Steiermark | (c) niceshops

„Nachhaltige Rückkehr in die Gewinnzone“

Schon im Juli vermeldete niceshops, seine Konsolidierungsphase erfolgreich abgeschlossen zu haben. Dieses Jahr habe man bereits 27 neue Mitarbeiter:innen eingestellt und erwarte einen Umsatz von rund 160 Millionen Euro sowie „einen deutlichen Gewinn“, hieß es unter anderem. Nun untermauert das Unternehmen diese Ansage mit der Veröffentlichung ausgewählter Zahlen für das erste Halbjahr.

Konkret konnte der Umsatz im Vergleich zu Vorjahreszeitraum (70 Mio. Euro) um 14,6 Prozent auf 80 Millionen Euro gesteigert werden. Dabei erwirtschaftete niceshops einen Gewinn vor Abschreibungen (EBITDA) von 3,02 Millionen Euro. Das ersten Halbjahr 2024 hatte man mit einem EBITDA von 230.000 Euro nur knapp positiv abgeschlossen. Nun konstatiert das Scaleup eine „nachhaltige Rückkehr in die Gewinnzone“.

Gründer Fink: „Wollen niceshops zu einem Milliarden-Player mit steirischen Wurzeln formen“

„Wir sind sehr zufrieden mit den Ergebnissen des ersten Halbjahres 2025. Das starke Umsatzwachstum und die Rückkehr in die Gewinnzone sind ein klares Zeichen für die Wirksamkeit unserer Strategien und das Engagement unserer Kolleginnen und Kollegen. Wir werden diesen positiven Trend fortsetzen und unsere Position am Markt weiter ausbauen“, heißt es in einem gemeinsamen Statement der Geschäftsführer:innen Carina Hödl, Roland Fink und Christoph Schreiner.

Und Gründer Fink setzt nach: „Wir wollen niceshops zu einem Milliarden-Player mit steirischen Wurzeln formen“. Aktuell hat das Scaleup 383 Mitarbeiter:innen und betreibt rund 20 spezialisierte Online-Shops in 17 Sprachen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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