04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
/artikel/nfts-diese-rechtlichen-punkte-sollte-man-beim-tokenisieren-beachten
NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
© Unsplash

GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab„. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs „rechtlich“ betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA„)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die „durchschnittliche:r Verbraucher:in“ weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als „irreführende Geschäftspraktik“ iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

Deine ungelesenen Artikel:
25.06.2026

„Alle guten Dinge sind 5 Einreichungen“ – Fiskaly ist EY Scaleup des Jahres

Beim fünften EY Scaleup Award wurde fiskaly als „Scaleup of the Year“ ausgezeichnet. Weitere Preise gingen an das Startup factorymaker als „Rising Star“ sowie an Denise Hirner, die den erstmals verliehenen Titel „Founder of the Year“ erhielt. Brutkasten war vor Ort.
/artikel/alle-guten-dinge-sind-5-einreichungen-fiskaly-ist-ey-scaleup-des-jahres
25.06.2026

„Alle guten Dinge sind 5 Einreichungen“ – Fiskaly ist EY Scaleup des Jahres

Beim fünften EY Scaleup Award wurde fiskaly als „Scaleup of the Year“ ausgezeichnet. Weitere Preise gingen an das Startup factorymaker als „Rising Star“ sowie an Denise Hirner, die den erstmals verliehenen Titel „Founder of the Year“ erhielt. Brutkasten war vor Ort.
/artikel/alle-guten-dinge-sind-5-einreichungen-fiskaly-ist-ey-scaleup-des-jahres
vlnr: Florian Haas, Elisabeth Zehetner, Johannes Ferner, Elias Priesching, Florian Wimmer, Martina Geisler © EY/Point of View

Zum fünften Mal verlieh EY die Auszeichnungen an die wohl vielversprechendsten Scaleups des Jahres. Aus über 330 Einreichungen kürte eine 87-köpfige Fachjury gestern Abend im Gartenpalais Liechtenstein die besten heimischen Startups in 13 Kategorien sowie zwei Sonderkategorien.

Neben der Hauptkategorie „Scaleup of the Year“ wurden auch wieder die „Rising Stars“ sowie heuer erstmals auch „Founder of the Year“ ausgezeichnet. Florian Haas, Head of Startups bei EY, moderierte die dreistündige Preisverleihung außerdem nicht wie gewohnt solo, sondern holte sich erstmals EY-Partnerin Martina Geisler als Verstärkung an die Seite.

EY Scaleup Award Trophäe © EY/Point of View

Fiskaly wird Scaleup of the Year

In der Hauptkategorie setzte sich das 2019 gegründete Wiener Software-Unternehmen fiskaly durch, das cloudbasierte Lösungen für Fiskalisierung entwickelt. Sichtlich stolz über die Auszeichnung nahm Johannes Ferner, CEO bei fiskaly, den 3D-gedruckten Preis vom amtierenden Gewinner und Blockpit-Founder Florian Wimmer entgegen. Die Abläufe der EY Preisverleihungen kannte man bei fiskaly bereits vom Vorjahr. Da durfte Ferner den „EY Entrepreneur Of The Year“-Award entgegennehmen.

Und auch den Einreichungsprozess kannte das Wiener Unternehmen nur zu gut, wie Ferner in seiner Danksagung humorvoll kommentierte: „Alle guten Dinge sind 5 EY-Einreichungen“.

Factorymaker holt Rising Star of the Year

Beim DeepTech-Startup factorymaker jagt derzeit ein Erfolg den nächsten. Nachdem sich die Gründerinnen Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner erst kürzlich beim Startup World Cup das Ticket für das Weltfinale im Silicon Valley sicherten, hieß es nun: „Rising Star of the Year“. Das Team überzeugte die Jury mit seiner Plattform für automatisierte industrielle Fertigungsprozesse und staubte zusätzlich den Spinoff-Sonderpreis ab.

Denise Hirner ist „Founder of the Year“

Erstmals wurde heuer auch der Sonderpreis „Founder of the Year“ verliehen, um die Persönlichkeiten hinter den Startups zu würdigen und ins Rampenlicht zu holen. Gemeinsam mit refurbed Co-Founder Kilian Kaminski und Managing Director von AustrianStartups Hannah Wundsam kürte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner die Mitgründerin und COO des DeepTech-Unternehmens UpNano, Denise Hirner.

Die Auszeichnung folgte auf eine Jury-Vorauswahl der Top-15-Anwärter und einem anschließenden Online-Voting. „Für mich ein absolut überraschender Gewinn. Die Anerkennung und die Laudatio haben mich wirklich ins Herz getroffen“, erklärte Hirner nach der Verleihung, deren Startup ebenfalls mit dem Spinnoff-Sonderpreis prämiert wurde.

EY Scaleup Award Founder Of The Year Denise Hirner (4. v.l.) (UpNano) © EY/Point of View

Vorregistrierung für 2027 geöffnet

Nach dem Event blicken die Veranstaltenden bereits nach vorne. Die Vorregistrierung für den EY Scaleup Award 2027 ist ab sofort geöffnet, bevor im Jänner die reguläre Bewerbungsphase startet.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten