04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab“. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs “rechtlich” betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (“FMA“)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die “durchschnittliche:r Verbraucher:in” weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als “irreführende Geschäftspraktik” iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Symbolbild (c) Adobe Stock

Unter dem Motto “nachhaltig und intuitiv” produziert der Oberösterreicher Aaron Jakob nicht nur Olivenöl, sondern hat nach diesem Credo vor gut eineinhalb Jahren auch das Startup neXus gegründet.

Mit seiner eigens entwickelten B2B-SaaS-Plattform soll es Unternehmen möglich sein, ihre Wertschöpfungskette zu visualisieren, Stakeholder zu managen und “einen effektiven Dialog zu führen”, wie Gründer und CEO Aaron Jakob im brutkasten-Gespräch verrät.

Olivenöl und CSRD-Reporting

Die Plattform zielt darauf ab, CSRD- und ESRS-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen. Bei CSRD handelt es sich um die am 5. Jänner 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive.

Die Richtlinie soll Regeln für soziale und ökologische Informationen, die von Unternehmen bereitgestellt werden müssen, modernisieren und verschärfen – und weitet die Informationspflicht auf Großunternehmen sowie börsenorientierte Klein- und Mittelunternehmen aus.

Konkret legt die CSRD-Richtlinie der Europäischen Union fest, dass alle Unternehmen Berichterstattung zu den festgelegten ESRS-Standards führen müssen. ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards und definiert unternehmensbezogene Informationen über Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Die Standards umfassen unter anderem Klimawandel (ESRS E1), eigene Arbeitskräfte (ESRS S1) sowie Governance, Umwelt und Soziales.

Nachhaltigkeitsberichte werden zum “Kinderspiel”

Das Software-Startup neXus will es Unternehmen in Hinblick darauf vereinfachen, Nachhaltigkeitsaspekte zu verwalten und Materialitätsanalysen intuitiv durchzuführen. “Unser Ziel war es, eine effiziente, leicht bedienbare und bezahlbare Lösung zu schaffen, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und darüber zu berichten”, sagt Gründer und CEO Jakob.

“Mit unserer App können nun die notwendigen Datenpunkte aus der ESRS abgeleitet und das Reporting erstellt werden.” Der Entwurf eines EU-konformen Nachhaltigkeitsberichtes sei damit “ein Kinderspiel” – unter anderem dank einem integrierten XBRL-Label (Extensible Business Reporting Language), das Datenanalysen und -freigaben erleichtern soll.

Sechsstelliges Investment und anonymer Business Angel

Nach Angaben des Gründers befindet sich ein Business Angel an Bord. Dieser habe ein Investment im sechsstelligen Bereich getätigt, wie Gründer Jakob gegenüber brutkasten bestätigte. Die vor eineinhalb Jahren gestartete Plattform sieht sich als “Projekt” der JAKOB Management Training & Consulting GmbH, mit der Inhaber und CEO Aaron Jakob Business-Simulationen für Unternehmen vornimmt – schon seit dem Jahr 1998. Das Startup erhalte sich außerdem aus “dem eigenen Cash Flow”, wie Jakob gegenüber brutkasten preisgibt.

NeXus zähle bereits erste Kunden “aus verschiedensten Branchen” im Kundenportfolio. Die Anzahl an Businesskunden sei zweistellig, so Gründer Jakob. Die Kundenunternehmen des Startups haben “in der Regel zwischen 1.000 und 10.000 Mitarbeiter”.

Und das Olivenöl?

Der Anbau von Olivenöl korreliert zwar nicht direkt mit seinem SaaS-Startup, aber hält zumindest denselben Bezug zur Nachhaltigkeit: Der vierfache Familienvater erwarb vor gut 25 Jahren seine eigens betitelte casa rustica im südlichen Mittelitalien, wie er brutkasten erzählt.

Das italienische Familienhaus zieren seither Olivenbäume, deren Früchte von Familie Jakob mit einer eigenen Ölmühle vor Ort verarbeitet werden: “Das Öl füllen wir dann in Pfaffstätt in Oberösterreich ab und verkaufen es auch hier”, meint der Gründer. Auf Nachhaltigkeit wird auch hier geachtet, denn Jakob produziert Olivenöl ohne jegliche Zusatzmittel.

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