04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
/artikel/nfts-diese-rechtlichen-punkte-sollte-man-beim-tokenisieren-beachten
NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
© Unsplash

GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab„. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs „rechtlich“ betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA„)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die „durchschnittliche:r Verbraucher:in“ weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als „irreführende Geschäftspraktik“ iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

Deine ungelesenen Artikel:
29.06.2026

Holle: „Die große Aufgabe ist, in die richtigen Runden reinzukommen“

Ein Wandel der gesamten VC-Branche, ein Strategiewechsel bei Speedinvest, das IPO-Window und "lächerliche" EU-Politik - im brutkasten Talk sprachen wir mit Speedinvest-Gründer Oliver Holle über die aktuell großen Themen.
/artikel/holle-die-grosse-aufgabe-ist-in-die-richtigen-runden-reinzukommen
29.06.2026

Holle: „Die große Aufgabe ist, in die richtigen Runden reinzukommen“

Ein Wandel der gesamten VC-Branche, ein Strategiewechsel bei Speedinvest, das IPO-Window und "lächerliche" EU-Politik - im brutkasten Talk sprachen wir mit Speedinvest-Gründer Oliver Holle über die aktuell großen Themen.
/artikel/holle-die-grosse-aufgabe-ist-in-die-richtigen-runden-reinzukommen
Speedinvest-CEO Oliver Holle | (c) brutkasten / Haris Dervisevic
Speedinvest-CEO Oliver Holle | (c) brutkasten / Haris Dervisevic

Der KI-Boom der vergangenen Jahre hält nicht nur an. Zumindest was den Bereich Risikokapital angeht, erreichte er zuletzt seinen bisherigen Höhepunkt: OpenAI sicherte sich eine 12-, Anthropic und mehrere weitere US-AI-Unternehmen 11-stellige Investments. Nach SpaceX stehen weitere gigantische Börsengänge bevor, während die Marktkonsolidierung durch die Übernahme kleinerer KI-Startups voranschreitet.

Geht es nach Oliver Holle, Co-Founder, CEO und Managing Partner von Speedinvest, befindet sich die Welt in Sachen KI überhaupt erst am Anfang eines „Super Cycles“. „Artificial Intelligence ist eine immer noch unterschätzte Drehbewegung, die die ganze Branche umorientiert, auch die Venture-Branche“, sagt er im brutkasten-Talk.

„Brutaler und härter und natürlich auch viel, viel kompetitiver“

Auf deutlich niedrigerem Niveau und doch spürbar zeigen sich diese Entwicklungen auch in Europa und in Österreich. Auch getrieben durch KI stiegen die Investment-Volumina hierzulande zuletzt wieder stark an und Startup-Börsengänge sind aktuell wieder ein Thema. Was bedeutet das für den – Early-Stage-getriebenen – heimischen Venture-Capital-Sektor?

„Das Venture-Geschäft wird brutaler und härter und natürlich auch viel, viel kompetitiver“, sagt Holle. Und etwas salopper: „Die letzten paar Wochen waren crazy! Ich habe das so noch nie erlebt.“ Denn auch der Wiener VC sorgte in den vergangenen Wochen und Monaten für jede Menge Schlagzeilen. Im März berichtete brutkasten etwa von einem Stellenabbau, zuletzt dann von den großen KI-Exit-Deals für das Linzer Startup Emmi AI an Mistral und das Kieler (Deutschland) Startup Ona an OpenAI, bei denen Speedinvest jeweils Leadinvestor war.

Zur genannten Stellenkürzung sagt Holle: „Man darf das auch nicht überbewerten. Wir haben sechs Leute abgebaut, aber wir müssen auch die Speedinvest umbauen.“ Es sei ein „Aufstellen für die nächsten fünf Jahre, die sicher ganz, ganz anders sein werden als die letzten fünfzehn.“ Dabei setze man auch innerhalb der Organisation massiv auf KI. „Und wir müssen uns letztlich auch international so aufstellen, dass wir bei den allerbesten Deals gewinnen.“

„Wir sind alle inzwischen zu Hustlern geworden“

Denn die Top-Startups könnten sich aussuchen, wen sie als Investor hereinholen und würden sich oft für die großen US-Player entscheiden. Die Arbeit als VC bestehe mittlerweile nicht mehr primär im Screenen und Ausselektieren von Startups. „Die wirklich große Aufgabe ist, in die richtigen Runden reinzukommen“, so Holle. Hierbei gehe es um Teams, die einen entsprechenden Track Record hätten. „Wir sind alle inzwischen zu Hustlern geworden, aber weniger im Sinne von Geld eintreiben als im Sinne von Geld ausgeben.“ Und dabei investiere man mittlerweile wieder in Startups, die noch nicht einmal gegründet seien – „zu Bewertungen, die deutlich über dem liegen, was wir 2020 und 2021 gesehen haben“.

Oliver Holle im brutkasten-Studio | (c) brutkasten /Haris Dervisevic

Mit der neuen Arbeitsweise geht bei Speedinvest auch eine Anpassung der Strategie einher. Österreichische Startups spielen im Portfolio eine zunehmend geringere Rolle. Und: „Wir haben immer noch 90 Prozent des Fokus von Speedinvest in Europa, haben aber inzwischen eine kleine Unit für Middle East und Afrika aufgebaut – da sind wir mittlerweile einer der führenden Investoren“, so Holle.

Neuer Blick auf die Spätphase

Die Strategie-Frage ist aber keine rein geografische. Speedinvest entwickelt sich zunehmend in den Later-Stage-Bereich. Dabei soll die Aktivität in der Frühphase freilich nicht zurückgefahren werden. „Die einzige Chance, nachhaltig einen Growth Fund in Europa zu etablieren, ist Multistage. Das heißt, du fängst eigentlich in der Frühphase an, holst dir dadurch Zugang und baust dann aus dem heraus einen Growth Fund auf“, erklärt Holle.

Ambivalent steht er auch dem geplanten österreichischen Dachfonds gegenüber, der die Lage eben jener Spätphasen-Finanzierung verbessern soll. „Der Dachfonds ist eine gute Sache, er ist vernünftig und wird vor allem die Venture-Branche in Österreich stärken“, meint der Speedinvest-Chef. Aber: „Bis dieses Geld in Anschlussfinanzierungen sich durchdekliniert, werden noch einige Jahre ins Land ziehen und das wird jetzt keinen unmittelbaren Impact haben.“

Warum Speedinvest beim OpenAI-Exit profitieren wird

Sehrwohl unmittelbare Auswirkungen hat für Holle dagegen der aktuelle internationale Boom von Börsengängen, also das offene „IPO Window“. „Börsengänge von SpaceX, von OpenAI, von Anthropic werden enorm viel Kapital zurückspielen und das ist ein Trickle-Down-Effekt.“ Die vor allem US-amerikanischen institutionellen Investoren, die als Limited Partners (LPs) hinter den großen VC-Fonds stehen, hätten nämlich in den vergangenen sechs bis acht Jahren „extrem darunter gelitten, dass zu wenig Rückflüsse gekommen sind“, so der Speedinvest-Gründer. „Deswegen haben sie auch nicht neu investiert.“

Die aktuelle Welle an Börsengängen mache LPs weltweit also „wieder flüssig“. Und auch Speedinvest selbst werde etwa vom geplanten IPO des US-KI-Giganten OpenAI direkt profitieren. „Wir sind über den Ona-Exit nun auch bei OpenAI investiert“, erklärt Holle. Denn der nicht konkret bezifferte Kaufpreis – es soll sich um einen der größten Exits der vergangenen Jahre in Deutschland handeln – wurde teilweise in Unternehmensanteilen bezahlt. Letztlich gelte: „Wir brauchen Exits, die uns nicht fünfmal oder zehnmal, sondern hundertmal das Kapital zurückspielen, sonst funktioniert Venture nicht. Und das ist ja genau das, was jetzt passiert.“

Liquidation Preference: „Wirklich übrig bleiben dann eigentlich die Frühphaseninvestoren“

Denn bei den nicht so großen Exits gehen nicht nur Gründer:innen, sondern auch Frühphasen-Investoren immer wieder leer aus. Der Grund, der zuletzt in der heimischen Startup-Szene mitunter emotional diskutiert wird: die „Liquidation Preference“. Diese regelt, vereinfacht erklärt, vertraglich eine Mindestsumme, die bei einem Exit an VC-Investoren ausbezahlt wird, bevor die Gründer:innen an der Reihe sind. Wird hier etwa ein „Multiple“ von 3x vereinbart, bekommt der VC jedenfalls das Dreifache der investierten Summe (wenn die Exit-Summe überhaupt groß genug ist), bevor weiteres Geld verteilt wird. Über eine weitere Regelung – „non-participating“ vs. „participating“ werden zudem mögliche zusätzliche anteilige Auszahlungen neben dem genannten „Multiple“ definiert.

Wie handhabt das Speedinvest? „Es gibt in der Frühphasen-Venture-Branche inzwischen seit Jahren völlig klare Standards: 1x Liquidation Preference, einmalig, non-participating. Das ist für die Gründer extrem harmlos“, sagt Holle. Umgekehrt sei man aber durchaus von den Liquidation Preferences von Later-Stage-VCs betroffen. „Wir sind hier die engsten Verbündeten der Gründer, weil wir in der Liquidation Preference, genau wie sie, ganz unten sitzen.“ Als Beispiel nennt Holle das Investment in das E-Scooter-Startup Tier, bei dem nach zunächst sehr hoher Firmenbewertung eine Wertberichtigung gefolgt sei. „Wir haben das schon lange auf null abgeschrieben und die Gründer auch. Wir werden da kein Geld herausbekommen, auch wenn die Firma für 700 Millionen Euro verkauft wird“, so der Speedinvest-Chef.

Und er fügt an: „Es gibt aber einen großen Vorteil für Gründer: Wenn sie noch an Bord sind in einer CEO- oder Executive-Rolle, haben sie immer die Möglichkeit, sich einen Side-Deal herauszuverhandeln, und das machen sie auch alle. Wirklich übrig bleiben dann eigentlich die Frühphaseninvestoren oder die Mitarbeiter, die nicht mehr an Bord sind.“

„Das als 28th Regime zu verkaufen, ist einfach peinlich“

Deutlich äußert sich Holle auch zum Thema EU Inc. Er ist immer wieder öffentlich als Fürsprecher der gleichnamigen Inititative aufgetreten. Der daraufhin entstandene EU-Entwurf für eine paneuropäische Gesellschaftsform für Startups wird in der Szene aber bekanntlich dafür kritisiert, den Anspruch eines 28th Regime (neben den Rechtsrahmen der 27 Mitgliedstaaten) nicht zu erfüllen. „Wir sind immer noch in einer Situation, wo man glaubt, man kann sich durchschummeln“, sagt Holle. Es sei kein Problem der EU, sondern eines der Nationalstaaten, auf die es Druck auszuüben gelte. „Die Idee, hier ein Routing auf die einzelnen nationalen Lösungen hübsch als 28th Regime zu verkaufen, ist einfach peinlich und nicht adäquat für die Drucksituation, unter der Europa steht.“

Es gelte nun auch, schnell massive Mengen an Kapital in den europäischen Risikokapitalsektor „umzudirigieren“ – „und wenn wir das nicht tun, dann wird das für die europäische Gesellschaft nicht gut ausgehen“, meint der Speedinvest-Chef. Dabei mache er sich keine Sorgen um die Risikokapital-Gesellschaften selbst. „In unserer kleinen Bubble wird es uns gut gehen. Aber wer profitiert davon? Da profitieren im Moment die Pensionskassen in Kalifornien oder in Kanada, aber nicht die österreichische Gesellschaft.“

Dabei gehe es nicht nur um die zuvor erwähnten Rückflüsse, sondern auch um die aktuell viel diskutierte digitale Souveränität. „Wir haben natürlich einen enormen Investitionsdruck, die gesamte Infrastruktur, die diese KI-Welle braucht, auch in Europa umzusetzen“, so Holle. Und dass die aktuelle Welle der digitalen Souveränität auch von US-Investoren finanziert werde, weil europäisches Kapital dafür fehlt, sei paradox.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten