04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab„. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs „rechtlich“ betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA„)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die „durchschnittliche:r Verbraucher:in“ weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als „irreführende Geschäftspraktik“ iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Wenn sich Anfang Juli Investor:innen aus 33 Nationen in Kitzbühel versammeln, dann nicht für Pitch-Marathons, sondern für Gespräche am Berg: Das World Venture Forum (WVF) ging heuer von 6. bis 11. Juli in seine zwölfte Ausgabe – unter dem Motto „Vectors of Change“. Den heutigen Namen trägt die Veranstaltung seit vier Jahren, davor lief sie als Venture Week. Das Format ist bewusst klein gehalten: Rund 200 Teilnehmer:innen, die laut Veranstalter ein Kapital von mehr als 40 Milliarden Euro repräsentieren, verteilen sich über eine Woche auf Themen-Chalets zu Web3, Family Offices, Corporate Innovation und Impact. Dazu kommen ein Golfturnier, eine Trekking-Tour auf die Streif und die Gala im K3 KitzKongress samt Award-Verleihung. Am Donnerstag und Freitag verschmilzt das Programm traditionell mit dem Business Angel Summit, dem Jahrestreffen der österreichischen Angel-Szene.

Hinter dem Event steht Berthold Baurek-Karlic, Gründer und CEO von Venionaire Capital, der das Forum vor zwölf Jahren mit ins Leben gerufen hat. brutkasten traf ihn vor Ort zum Gespräch – über die Anfänge als Golfrunde, die Philosophie hinter dem Format, die neu eingetragene gemeinnützige Stiftung und die Frage, warum Österreich seiner Ansicht nach zehn Jahre in der Standortdebatte verloren hat.


brutkasten: Das World Venture Forum geht mittlerweile in die zwölfte Ausgabe. Wie ist das Ganze entstanden – und wie hängt es mit dem Business Angel Summit zusammen?

Berthold Baurek-Karlic: Vor zwölf Jahren gab es hier in Kitzbühel eine kleine Golfrunde – gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) und der Standortagentur Tirol. Wir haben gesagt: Wir bringen informell lokale und ein, zwei internationale Investoren zusammen und reden darüber, wie wir mehr Kapital mobilisieren und international mehr Augen auf unseren Heimatmarkt und die EU bringen. Das Feedback war sehr gut, es gab Folgeveranstaltungen. Dann hat sich herauskristallisiert, dass es Bedarf an einem Jahrestreffen der Business Angels gibt – stark auf Österreich fokussiert, mit Bayern und Südtirol als Umfeld. Daraus wurde der Business Angel Summit, den wir bis heute in Partnerschaft und Freundschaft begleiten. Wir selbst haben daraus eine europäische Venture Week in Kitzbühel entwickelt – das heutige World Venture Forum. Es beginnt bereits am Montag; am Donnerstag und Freitag verschmilzt das Programm dann mit dem Summit, unserem Partnerevent.

Was ist die DNA des Forums?

Wir machen ein Event von Investoren für Investoren. Unser Versprechen ist: Hier sitzt du am Tisch und nicht am Menü. Du gehst nicht in einen Raum, wo auf einen Investor zehn Startups kommen, die Geld wollen. Stattdessen hast du eine entspannte Atmosphäre über mehrere Tage, in der du Vertrauen aufbauen kannst, um international zu co-investieren. Kitzbühel ist dafür wunderbar geeignet: Wir machen den Content am Berg – dort kann keiner weglaufen, und es gibt wenig Ablenkung. Im zwölften Jahr haben wir 33 Nationen versammelt und repräsentiertes Kapital von weit über 40 Milliarden. Gleichzeitig sind wir bewusst klein geblieben, knapp über 200 Teilnehmer – Qualität ist wichtiger als Quantität.

Berthold Baurek-Karlic bei der Eröffnung des Gala Dinners am Mittwoch | (c) World Venture Forum

Seit dem Vorjahr gibt es auch eine Stiftung.

Ja, die World Venture Forum Stiftung, eine gemeinnützige Stiftung nach Bundesstiftungsrecht. Es war unglaublich schwierig, sie zu bekommen – zwei Jahre und zehn Monate. Sie kann nicht wieder aufgelöst werden, sie hat den Anspruch, ewig zu bestehen. Wir mussten aber lernen, dass sie ein Jahr eingetragen sein muss, bis die Spendenabsetzbarkeit greift. Das letzte Jahr war deshalb in Wahrheit die Hölle. Heuer konnten wir mit unserer Charity Auction erstmals Kapital einsammeln – knapp 60.000 Euro. Dazu haben wir mittlerweile Chapter Presidents in 19 Ländern, die das ganze Jahr die lokale mit der internationalen Community vernetzen. Die Stiftung lebt nach einem einfachen Prinzip: Innovation in Isolation ist eine Illusion.

Im Fokus der Stiftung steht Bildung. Was heißt das konkret?

Es geht um Innovations- und Entrepreneurship-Empowerment. Einerseits Capacity Building: Investoren die Skills zu geben, um lokal einen guten Job zu machen und internationale Standards einzuhalten. Andererseits haben wir mit der Hochschule Fresenius ein Programm entwickelt, das Scaleup-Gründern die Werkzeuge gibt, international zu raisen. Am Anfang hast du Friends, Family, Fools und lokale Angels – aber irgendwann brauchst du internationale Investoren, die dir neue Märkte aufmachen. Dort helfen wir.

Der Vorstand der World Venture Forum Stiftung: Alexander Rapatz und Berthold Baurek-Karlic | (c) World Venture Forum

Es sind auch Startups vor Ort. Welche Regeln gelten für sie?

Die Oberregel ist: Hier wird nichts verkauft. Es sind ausschließlich Scaleups vor Ort, in der Regel im Windschatten eines Sponsors – und jeder Founder, der hier ist, hat selbst schon investiert. Ein gutes Beispiel ist Florian Wimmer von Blockpit, der seit Jahren auch als Business Angel aktiv ist. Am Ende soll es keine Verkaufsveranstaltung sein. Die Leute sollen nach Hause gehen und sagen: Ich habe etwas gelernt.

Beim Business Angel Summit wurde viel über die politischen Rahmenbedingungen in Österreich diskutiert. Ist das auch hier Thema?

Wir haben ganz bewusst Martin Ohneberg als Festredner eingeladen und ich bin sehr glücklich über seine Rede. Er hat zu hundert Prozent recht: Wir labern viel zu viel und tun viel zu wenig. Politischer Diskurs ist wichtig, aber wenn wir zehn Jahre über einen Dachfonds diskutieren, haben wir zehn Jahre verloren. Ursprünglich wurde an einem Fund of Funds mit fünf bis zehn Milliarden gearbeitet – heute reden wir über einen Scaleup-Fonds mit 500 Millionen. Wir haben also weniger und zehn Jahre verloren. Am Panel kam die Frage, ob der Staat nicht mehr Geld in Fonds stecken sollte. Die Antwort eines deutschen Scaleup-Gründers war treffend: Viel gescheiter wäre, der Staat würde die Produkte kaufen, die in Europa entstehen – Umsatz ist besser als Eigenkapital.

Disclaimer: brutkasten ist Medienpartner des World Venture Forum

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