04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab“. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs “rechtlich” betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (“FMA“)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die “durchschnittliche:r Verbraucher:in” weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als “irreführende Geschäftspraktik” iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Die beiden Changy-Founder:innen Sabine und Thomas Mayer (c) Changy

Wenn die Temperaturen sinken, denken viele erstmals nach den Sommermonaten wieder ans Heizen. Und damit auch an die drohenden hohen Heizkosten. Oft könnten sich Haushalte einiges an Geld ersparen, wenn sie ihren Strom- und Gasanbieter regelmäßig wechseln würden. Vergleichsplattformen gibt es dafür bereits einige, den Wechsel müssen hier allerdings die Kund:innen selbst übernehmen. Das Startup Changy übernimmt auch diesen Teil.

Geld sparen durch Anbieterwechsel

Gegründet von Sabine Mayer und ihrem Bruder Thomas will das Wiener Startup den Anbieterwechsel einfach gestalten. Die Idee existiert bereits seit 2021, als Thomas Mayer der Großmutter der beiden Geschwister beim Gasanbieterwechsel half und diese sich so einige Hundert Euro ersparte. Das wollten sie auch anderen ermöglichen. Mit den gestiegenen Strom- und Gaskosten im darauffolgenden Winter hätte das Modell der beiden allerdings nicht wirklich funktioniert. Sie verwarfen die Idee wieder.

Knapp zwei Jahre später setzten sich die beiden wieder an ihren Businessplan. Der Markt hatte sich etwas erholt und Sabine Mayer nach ihrem Masterstudium wieder mehr Zeit für ein solches Side-Hustle-Projekt. Im heurigen Juni wurde Changy dann offiziell gegründet.

Software vergleicht Tarife

Das Modell von Changy funktioniert so: Kund:innen können zwischen dem Basic- und Plus-Modell wählen, diese kosten 30 bzw. 60 Euro im Jahr. Wer ein solches Abo abschließt, muss sich bei Changy registrieren und seine letzte Jahresabrechnung hochladen. Möchte man nur Ökostrom oder Strom aus Österreich beziehen, kann man das ebenfalls angeben.

Eine von Thomas Mayer programmierte Software vergleicht dann automatisch die möglichen Anbieter und wählt den günstigsten aus. Die Tarife werden im System laufend aktualisiert, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das funktioniere weitgehend automatisiert, erklärt Sabine Mayer. Im Plus-Modell müssen Kund:innen für den Wechsel nichts weiter tun, hier wird die gesamte Kommunikation mit den Energieanbietern von Changy erledigt.

Im Basic-Modell muss der von Changy vorgeschlagene Anbieterwechsel noch einmal in einer E-Mail vom Energieanbieter rückbestätigt werden. Bei beiden Modellen wirbt Changy mit einer “Ersparnis-Garantie im ersten Jahr”: Die Service-Gebühr muss im ersten Jahr nur gezahlt werden, wenn die Ersparnisse höher sind als die Gebühr.

Mit der Kältewelle sollen Kund:innen kommen

Die beiden Geschwister betreiben Changy derzeit neben ihren Vollzeitjobs. Das kostet bisher vor allem Zeit, die Expertise holen sich die beiden aus ihrer Arbeitserfahrung bzw. ihrem Umfeld. Sabine Mayer erklärt, dass sie und ihr Bruder als “Sidepreneurs”, die von ihrem Unternehmen nicht finanziell abhängig sind, “den Mehrwert für den Kunden” in den Mittelpunkt stellen können. Natürlich würden die beiden irgendwann von Changy leben wollen, das sei ja das Ziel aller Unternehmen. Bis dahin dauert es aber vermutlich noch.

Derzeit steht das Startup bei knapp 100 Kund:innen. Ursprünglich war das Modell nur für Privatkund:innen vorgesehen, seit einem Monat betreut man aber auch Businesskunden. Die ersten Feedback-Meldungen seien sehr positiv, wie Sabine Mayer erzählt. Mit dem Herbstbeginn starte man jetzt auch erste Werbekampagnen auf Social Media, um die eigene Bekanntheit zu steigern.

“Wir hoffen, dass wir jetzt mit der Kältewelle unsere Kunden erreichen”, sagt Mayer. Das Ziel wären 1.000 Kund:innen. Wie realistisch das ist, könne sie allerdings noch nicht abschätzen. Immerhin beginnt jetzt erst die erste Heizsaison seit Bestehen von Changy. Aber sie bleibe optimistisch.

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