08.02.2024

Nexamind-Founder Oliver Alf über Use-Cases von Gen AI

Nexamind-Co-Founder Oliver Alf spricht im brutkasten-Talk über die Nutzungsmöglichkeiten von Gen AI für Unternehmen - vor allem für Mittelständler. Und erklärt, wo die künftigen Use-Cases liegen und wie vor allem Sales-Teams davon profitieren können.
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Nexamind, Gen ai, generative AI, Sales, Upskilling, wie kann ich AI nutzen, wie kann ich Ai in Unternehmen nutzen
(c) brutkasten/Stock.Adobe - Oliver Alf von Nexamind über Use-Cases der Gen AI.

Oliver Alf, Co-Founder von nexamind, einer Company, die sich mit generativer AI (Gen AI) beschäftigt, war Consultant bei der Boston Consulting Group (BCG), Gründer von enlivio und Co-Founder von „faires Leben ABC“.

Gemeinsam mit CTO Sebastian Hoitz und Technology Advisor Andreas Kupke saß er vor rund eineinhalb Jahren zwei Monate lang täglich zusammen und hat Ideen validiert. Als ChatGPT von OpenAI aufkam, ahnte das Trio, dass sich viel verändern wird – privat, wie auch beruflich. Somit beschloss es, „etwas machen“ zu müssen, weil es eines genau wusste. Wie man als Firma operiert, wird sie sich fundamental ändern.

Was nexamind nicht ist…

Die Überzeugung der drei Männer war es immer, dass man richtige Entscheidungen treffen kann, wenn man Erfahrung hat. Kupke war u.a. über sieben Jahre lang „Managing Director“ bei Finanzcheck, der auch viele Investments in Deep Tech tätigt. Hoitz programmiert Software seit seinem zwölften Lebensjahr und hat heute den Fokus auf KI intus. „Gemeinsam und mit unserer Erfahrung haben wir gesehen, was Unternehmen brauchen und was mit generativer AI möglich ist“, sagt Alf.

Nexamind ist kein klassischer Gen-AI-SaaS-Anbieter, sondern entwickelt individuelle KI-Lösungen für den europäischen Mittelstand und für Corporates. Man verortet sich selbst irgendwo zwischen klassischer Beratung und Agentur: „Unser proprietärer Tech-Stack erlaubt es uns, gemeinsam mit unseren Kunden schnell und einfach Gen AI-Lösungen in ihrer Cloud zu entwickeln. Wir unterstützen dabei, rasch Use-Cases zu identifizieren und entlang der ‚employe-journey‘ individuelle Lösungen zu entwickeln, die schnell umsetzbar sind“, präzisiert Alf.

Das ganze Interview mit Oliver Alf zum Nachsehen

Bisherige KI-Modelle bezeichnet der Founder als industrieagnostisch, die zwar ein Verständnis von Sprache besitzen, aber keinerlei funktionalen Fokus verfolgen, wie es nexamind tue. Etwa beim Sales Enablement, Customer Support, Erstellung von Gutachten oder der Entwicklung von Use-Cases in der Administration bzw. im HR-Bereich.

KI-Assistent coming

„Gerade im B2B-Bereich sehe ich großes Potential“, so Alf weiter. „In Industrien mit großen Außendienst-Teams. Der Sales-Bereich ist oft eine Herausforderung, kostet sehr viel, man braucht Menschen und viele Aktivitäten werden in repetitiven Dingen verwendet. Ich persönlich glaube ja, dass jeder Sales-Mitarbeiter oder -Mitarbeiterin künftig einen KI-Assistenten zur Verfügung haben wird.“

Nexamind entwickelt genau das für seine Kund:innen, macht die größten „Pain Points“ aus und durchforstet den ganzen Wissensbereich bzw. den Datenschatz, der „gut verpackt in Verkaufsgesprächen“ einen wichtigen Impact haben kann, wie Alf sagt: „Dazu gehört auch, ein schnelles Angebot zu erstellen, oder Vorbereitungsmaterialien sowie die interne Kommunikation. Wir bauen konkret ein individuelles Cockpit für Sales, um den Arbeitsalltag mit Gen AI effizienter zu gestalten. Fast immer als ’stand alone‘-Lösung, integriert in das System, das unser Kunde bereits nutzt.“

Als noch konkreteres Beispiel wirft der Gründer die Möglichkeit ein, dass Sales-Angestellte mit der Künstlichen Intelligenz hyperpersonalisierte Insights für den nächsten Termin generieren können. Oder bei „Auffrischungsmails“ auf Floskeln wie „lange nicht gehört, wie geht’s“ verzichten und stattdessen detailliert auf die Kontaktperson eingehen können.

Nexamind mit hohen Rücklaufquoten

In diesem Sinne herrscht die gängige Meinung vor, dass der Einsatz von generativer AI gerade beim Mittelstand mit viel Skepsis betrachtet wird. Alf wiederum hat da einen anderen Eindruck und zeigt sich freudig überrascht über die hohe Akzeptanz und hohe Rücklaufquoten seines Outreach. So ziemlich jede Führungskraft habe ChatGPT genutzt und damit eine Vorstellungskraft generiert, die für die Nutzung in Unternehmen unerlässlich scheint, erklärt er.

Es sei weiterhin eine große Herausforderung, konkrete Anwendungsfälle auszumachen – für viele ist Gen AI ein „nice to have“, das bei Sales oder in anderen Teams noch nicht ankomme, so der Status Quo. Aber in der Realität sei die Implementierung notwendig, um mit Entwicklungen im Silicon Valley (oder auch in Europa) mitzuhalten.

„Ich glaube, dass Gen AI-SaaS-Lösungen dort Fuß fassen, wo man nischige Use-Cases hat“, betont Alf. „Vor allem bei Workflows und komplexeren Prozessen ist diese Individualisierung ein essentieller Punkt.“

Vertikalisierung von Gen AI

Für 2024 vermutet der Founder eine starke Vertikalisierung bei der Nutzung von Gen AI. Ihm nach werde es individuelle Modelle in verschiedenen Bereichen geben, in der Medizin etwa. Man werde auch weniger „Computer-Power“ (und damit Kosten) benötigen, da man keine KI brauche, die „Shakespeare-Gedichte erfindet“.

„Meine größte Überzeugung ist, dass Gen AI vor allem im Bildungsbereich einen Mehrwert bringen wird“, sagt Alf. „Unsere Kinder als nächste Generation werden ein Tick mehr zu diesem Thema wissen, als wir. Es wird ’superpersonalisierte learning-journeys‘ geben, die Schulschwächen schließen oder Stärken fördern. Auch der Arbeitsmarkt und Rollen darin werden sich für Firmen noch mehr ändern.“

Damit meint der Founder, dass man künftig AI einsetzen werde, um bei Mitarbeiter:innen „Upskilling“ zu fördern. Auch dass sich Dinge in der Arbeitswelt kolossal wandeln werden, wenn etwa durch Geräte im Ohr das größte Manko (Sprachbarriere) ausgemerzt wird. Man werde zum Beispiel in der Muttersprache sprechen können und eine Echtzeit-Live-Übersetzung haben.

Nexamind-Founder: „Regulierung hat Berechtigung“

Alf selbst sieht allgemein zwar eine fundamentale Veränderung durch Gen AI auf uns zukommen, glaubt aber nicht, dass großflächig Arbeitsplätze in Gefahr sind. Historisch sei belegbar, dass technologischer Fortschritt zu mehr Wohlstand geführt habe. Weiters denkt der Gründer, dass das Ausmaß an „Fake News“ und „Fake IDs“ zwar sinken werde, aber man dennoch wieder etwas mehr zu „Gesprächen in persona“ zurückkehren werde, da es immer leichter wird, Bild- und Video zu fälschen.

Bezüglich der Kontrollfunktionen, die im Zuge des AI-Act diskutiert worden sind und weiterhin werden, meint Alf, dass eine Überregulierung dazu führt, dass sich Monopole entwickeln, was besonders hart KMUs treffe. Und Einstiegsbarrieren verstärke.

„Aber, eine gewisse Art von Regulierung hat schon ihre Berechtigung“, sagt er abschließend. „In der Medizin etwa muss die Software, die mir Ratschläge gibt, zertifiziert sein. Aber alles in allem, ist es ein komplexes Thema. Und ein Balanceakt, herauszufinden, was wirklich hemmt und was hilft.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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