10.02.2023

Diese New-Work-Trends kommen auf Unternehmen 2023 zu

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Das Marktforschungsinstitut "Gartner" liefert einen Ausblick, was Unternehmen künftig erwarten dürfen.
/artikel/new-work-trends-2023
Die Arbeitswelt wird sich verändern, diese Trends kommen nun auf uns zu.
Collaboration sollte auch für KMU kein Fremdwort sein. (c) Adobe Stock / BullRun

Die Nachwehen der Corona-Krise, der Fachkräftemangel und die fortschreitende Globalisierung haben New-Work-Trends beschleunigt und ermöglicht. Basierend auf den Ergebnissen des US-amerikanischen Marktforschungsinstitut „Gartner“ ergeben sich Trends, die die Arbeitswelt 2023 und darüber hinaus verändern werden.

„Quiet Hiring“ als Antwort auf „Quiet Quitting“

Das Phänomen des „quiet quittings“ dominierte im Jahr 2022 die Nachrichten rund um die Arbeitswelt und New Work. Arbeiter:innen würden demnach in ihren Jobs nur noch das allernotwendigste leisten. In diesem Jahr dürften die Arbeitgeber:innen eine Antwort auf die „stillen Kündigungen“ gefunden haben. Auf „quiet quitting“ würden kluge Unternehmen demnach mit „quiet hiring“ reagieren.

Das Konzept dahinter: Unternehmen fördern ihre Mitarbeiter:innen spezifischer. Statt neue Angestellte einzustellen, sollen bereits im Unternehmen Beschäftigte dort Aufgaben übernehmen, wo sie am notwendigsten gebraucht werden.

Um die Mitarbeiter:innen für ihre veränderten Aufgaben zu entschädigen, können Unternehmen einen einmaligen Bonus, eine Gehaltserhöhung, zusätzliche bezahlte Freizeit, eine Beförderung, größere Flexibilität und mehr anbieten. Zudem dürften Unternehmen im Rahmen der New-Work-Philosophie vermehrt den Fokus auf interne Fortbildungsmöglichkeiten legen.

Führungskräfte erwartet Rollenwechsel

Schon jetzt müssen viele Führungskräfte von Unternehmen einen Balance-Akt bewerkstelligen. So geht aus der Gartner-Umfrage hervor, dass 60 Prozent der hybrid-arbeitenden Angestellten ihren direkten Vorgesetzen als unmittelbare Verbindung zur Unternehmenskultur sehen.

Oft ist es für Führungskräfte schwer den Balanceakt zwischen den Erwartungen der Angestellten hinsichtlich Flexibilität, Gehalt oder Karrieremöglichkeiten mit den Ansprüchen der Firma auszutarieren. Im Jahr 2023 werden fortschrittliche Unternehmen vermehrt Schulungen für Führungskräfte anbieten. So wird im Rahmen von New-Work-Trends ein verändertes Rollenbild von Vorgesetzten entstehen.

Jobbeschreibungen werden vielfältiger

Auch der Recruiting-Prozess wird sich im New-Work-Zeitalter verändern. Nachdem sich Ausbildungswege ständig verändern, müssen nun auch Unternehmen breiter denken. Spezifische Studienabschlüsse als Einstellungskriterium werden aus den meisten Branchen verschwinden.

Immer mehr Unternehmen werden hingegen auch im HR-Bereich auf Künstliche Intelligenz (KI) zurückgreifen. Dabei stellt sich unweigerlich die Frage nach der Datensicherheit. Arbeitgeber:innen werden künftig mehr Daten über ihre Angestellten – wie Familienstand oder Wohnsituation – sammeln. Die Autoren der Gartner-Studie gehen daher davon aus, dass Arbeitgerber:innen eine Art „Bill of rights“ entwickeln. So soll Transparenz offen gelegt werden, welche Daten die Unternehmen erheben und was damit geschieht.

Corona-Aufarbeitung

In den kommenden Monaten und Jahren werden auch die Nachwehen der Corona-Pandemie eine Rolle spielen. Die Erhebungen von Gartner zeigen, dass die Gen-Z durch die Pandemie nur wenig mit klaren Normen und Strukturen der Arbeitswelt in Verbindung gekommen ist.

Während der letzten zwei Jahre wurde Home-Office und Remote-Arbeit zu einem wichtigen Faktor in der Arbeitswelt. Anstatt nun Mitarbeiter:innen wieder ins Büro zu zwingen, um den Austausch untereinander zu forcieren, sollten Unternehmen ihren Angestellten Freiheiten bieten. Diese sollen auch in die interne Kommunikation einfließen.

Mitarbeiter:innen sollen in Abstimmung mit ihren Führungskräften entscheiden, welche Meetings aufgezeichnet werden sollen oder wie man die Interaktion untereinander stärkt. Möglichkeiten dafür sind vom Unternehmen organisierte Happy Hours oder andere Events, an deren Planung die Angestellten eng eingebunden sind.

Die Neuigkeiten in der Arbeitswelt werden für Arbeitgeber:innen sowie für Arbeitnehmer:innen Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen zur Folge haben. Fortschrittliche Unternehmen können sich jedoch mit einer guten Strategie in Szene setzen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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