07.09.2022

Neuro Socks: Ex-2Min2Mio-Teilnehmer verliert Verfahren gegen Konsumentenschutz

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Neuro Socks wegen "irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben" geklagt.
/artikel/neuro-socks-vki
Neuro Socks, 2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Puls 4/ Gerry Frank - Wolfgang Cyrol hat sich aus Überzeugung "Neuro Socks" auf seine Brust tätowieren lassen.

2019 trat das Tiroler Unternehmen Neuro Socks in der Show 2 Minuten 2 Millionen auf. Das Produkt-Versprechen sorgte bereits damals für Kritik. Die Socken sollen durch das eingewebte Muster „eine Homöostase im Körper auslösen“ und Träger:innen somit mehr Balance und Stabilität verleihen. Juror Martin Rohla nannte diese Erklärung damals „esoterisch“. Mediashop-Gründerin Katharina Schneider gab sich jedoch überzeugt, investierte und listete das Produkt in ihrem Teleshopping-Kanal.

Neuro Socks-Gründer: „Fake-Vorwürfe“

Danach machte das Unternehmen bald zweistellige Millionenumsätze, wie Gründer Wolfgang Cyrol dem brutkasten 2020 erzählte. Im Interview damals äußerte sich der Gründer auch zu Kritik an seinem Produkt uns sprach von „Neidern“ und „Fake-Vorwürfen“. Man habe 80 Prozent zufriedene Kund:innen. „Wenn zehn schmerzgeplagte Patienten eine Praxis aufsuchen und sie acht ohne Schmerzen verlassen – ist er dann ein guter oder schlechter Therapeut?“, so Cyrol.

Zahlreiche Gesundheits-Versprechen

Anders sieht man das beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dieser klagte Neuro Socks wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Denn das Unternehmen verspricht mit seinem Muster (nicht nur in Socken, sondern auch in Einlegesohlen und Pflastern) unter anderem Schmerzlinderung, Hilfe bei Knie- und Rückenproblemen, Unterstützung des Immunsystems, die Vermeidung von Erkrankungen durch Viren oder Bakterien, eine verbesserte Regeneration oder eine gesteigerte Fettverbrennung. Das sieht man beim VKI als nicht haltbare Versprechen, da die wissenschaftliche Grundlage fehle.

Landesgericht gibt VKI Recht

Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI nun Recht: Kunden würden die Angaben so auffassen, dass die Produkte eine arzneimittelgleiche Wirkung hätten, indem sie etwa die Verwendung von Schmerzmitteln überflüssig machen. Derartige gesundheitsbezogene Aussagen seien nur zulässig, sofern sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Das sei bei den von Neuro Socks vertriebenen Produkten aber nicht der Fall und die Werbung daher unzulässig.

Neuro Socks: Businesspartner schrieben Positiv-Rezensionen

Zudem schloss dich das Gericht noch in einem weiteren Punkt der Auffassung der Konsumentenschützer:innen an: Auf einer von Neuro Socks betriebenen Facebook-Seite wurden demnach Erfahrungsberichte veröffentlicht, die von auf Provisionsbasis arbeitenden Businesspartnern von Neuro Socks stammen, ohne dass dies ausgewiesen wurde. Darin sah das Landesgericht Wiener Neustadt ebenfalls eine irreführende Geschäftspraktik.

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Die Gründer von Klartext AI vlnr.: Daniel Toth, Ruben Hetfleisch und Felix Krause | (c) Klartext AI
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Bereits seit etwas mehr als einem Jahr sind barrierefreie Dokumente durch das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für öffentliche Institutionen, Bildungseinrichtungen sowie Banken und Versicherungen verpflichtend. Die Anforderungen sind dabei klar geregelt, der manuelle Aufwand, bestehende Dokumente barrierefrei umzugestalten, hoch. Bei einem 80-seitigen Dokument seien das etwa zwei Arbeitstage, heißt es vom Wiener Unternehmen Klartext AI (brutkasten berichtete bereits). Mit dem Venture doclarity hat man – basierend auf einem Forschungsprojekt – eine KI-Lösung für genau den Zweck geschaffen. Sie erstellt Dateien im Format PDF/UA, das die Nutzung von Screenreadern ermöglicht.

Unterstützung von oberster politischer Ebene

Und diese Lösung wird bereits in der noch bis September laufenden kostenlosen Early-Access-Phase gut angenommen. Schon mehr als 70 öffentliche Institutionen bzw. andere vom Gesetz betroffene Organisationen würden das Tool nutzen, sagt Co-Founder Ruben Hetfleisch gegenüber brutkasten. Namen dürfe man aktuell noch keine nennen. Klar ist aber, dass das Startup auch auf oberster politischer Ebene bereits aufgeschlagen ist: Das Bundeskanzleramt unterstütze die Entwicklung im Rahmen des letzten Public AI Hackathons und Innovationsminister Peter Hanke besuchte das Unternehmen jüngst für einen Pressetermin.

„Ohne die Unterstützung von öffentlicher Seite, von der FFG über die AI Factory Austria bis zur Wirtschaftsagentur Wien, wären wir heute nicht da, wo wir sind – dafür sind wir wirklich dankbar“, sagt Hetfleisch. Vor einem Jahr hatte man eine FFG-Förderung erhalten, zuletzt kam nun eine durch die Wirtschaftsagentur Wien in Höhe von 75.000 Euro hinzu. „In der AI Factory nutzen wir Rechenressourcen für unsere Agents, bekommen Mentoring im Business Development und Unterstützung bei der Evaluierung der Software“, sagt der Gründer.

Internationalisierung ab 2027 geplant

„Ein junges Wiener Team entwickelt hier eine Lösung, die Menschen mit Sehbeeinträchtigung den gleichberechtigten Zugang zu Informationen ermöglicht. Das ist gelebte Barrierefreiheit und damit ein Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft“, kommentierte Minister Hanke im Rahmen seines Besuchs. „Genau deshalb haben wir dieses Projekt über die FFG-Initiative ‚Expedition Zukunft‘ gefördert und begleiten es seit April auch über die AI Factory Austria weiter.“

Minister Peter Hanke mit dem Team von Klartext AI | (c) Domnanovich

Im September soll nun die Early-Access-Phase enden und die aktuellen Nutzer damit zu regulären Kunden werden. „Mit 2027 ist dann eine verstärkte Internationalisierung geplant, nachdem der nationale Markt abgedeckt wurde“, sagt Hetfleisch. Dafür könnte auch ein Investment zum Thema werden. Und auch beim ersten Venture doclarity soll es für Klartext AI nicht bleiben. Ein weiteres Venture im Finanz-Bereich sei bereits in Arbeit, verrät der Gründer – mehr könne man aber erst im Herbst dazu sagen.

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