21.07.2022

Neuralink: Elon Musks Gehirn-Firma verliert sechsten Co-Founder

Der nächste Rückschlag für Elon Musk: Neuralink-Mitbegründer Paul Merolla verlässt das NeuroTech.
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Neuralink, Musk, Merolla, Co-Founder geht
(c) Daniel Oberhaus/commons.wiki - Elon Musk verliert weiteren Co-Founder bei Neuralink.

Elon Musk bezeichnete einst Neuralink als „Fitbit in ihrem Schädel“. Das Neurotech-Unternehmen, das an Implantaten für das Gehirn arbeitet, hatte jedoch die letzten Jahre über mit Problemen zu kämpfen. Die Plattform STAT berichtete bereits 2020, dass Mitarbeiter im Unternehmen auf plötzliche Deadlines trafen, Projekte schlicht gestoppt wurden, und dass eine Reihe Mitgründer das Unternehmen verlassen hatte.

Im Februar des heurigen Jahres gab Neuralink per Blog-Post zu, dass es Primaten als Versuchspersonen einsetzt. Futurism hatte kurz davor einen Bericht mit der Behauptung veröffentlicht, dass 21 Prozent der gehirngehackten Affen aufgrund von Problemen mit Implantaten gestorben sind.

Nun hat sich ein weiterer Mitbegründer von Neuralink verabschiedet. Wie Reuters beschreibt, ist Co-Founder Paul Merolla der sechste von acht Mitbegründern des Gehirnimplantat-Unternehmens, der über die letzten Jahre gesehen, Musks Firma verlassen hat.

Merolla: Abschiedsgrund unbekannt

Zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen erzählten der Nachrichtenagentur lediglich vom Weggang Merollas. Nähere Gründe für sein Ausscheiden sind nicht bekannt.

Bereits letztes Jahr hatte sich der Präsident von Neuralink, Max Hodak, abrupt unter einem Schleier von Geheimnissen verabschiedet.

Hodak gründete daraufhin sein eigenes Neurotech-Startup, Science Corp, und nahm 2021 einige hochrangige Mitarbeiter mit. Anfang 2022 investierte er in einen anderen Neuralink-Konkurrenten, Synchron, der dem Musk-Unternehmen zuvorkam und als erster in den USA eine Gehirn-Computer-Schnittstelle (BCI) in menschliche Patienten implantierte.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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