28.03.2023

Neuralink: Elon Musk sucht Gehirne für Versuche

Elon Musks Neuralink, ein Unternehmen für Gehirnimplantate sucht Freiwillige für Versuche. Dafür nahm er mit einem Zentrum für Neurochirurgie Kontakt auf.
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Neuralink, Gehirne, Freiwillige,
(c) Steve Jurvetson via Wikimedia Commons

Elon Musks Hirnimplantat-Unternehmen Neuralink hat sich an eines der größten US-Neurochirurgie-Zentren als potenziellen Partner für klinische Studien gewandt und bereitet sich darauf vor, seine Geräte an Menschen zu testen, sobald die Aufsichtsbehörden dies zulassen. Das erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters von sechs mit der Angelegenheit vertrauten Personen.

Das Unternehmen entwickelt seit 2016 Hirnimplantate, mit der Hoffnung irgendwann ein Heilmittel für Krankheiten wie Paralyse und Blindheit zu finden. Anfang 2022 musste Neuralink allerdings einen Rückschlag hinnehmen, als die US-Arzneimittelbehörde „Food and Drug Administration“ (FDA) den Antrag auf Durchführung von Versuchen an Menschen mit der Begründung ablehnte, es bestünden erhebliche Sicherheitsbedenken.

Seitdem hat Neuralink daran gearbeitet, die Bedenken der Behörde auszuräumen und hat laut anonymen Quellen mit dem „Barrow Neurological Institute“, einer in Phoenix, Arizona, ansässigen Organisation zur Behandlung und Erforschung neurologischer Erkrankungen, Gespräche gestartet. Diese soll bei der Durchführung von „human trials“ helfen. Auch sei Neuralink an weitere Gehirnzentren herangetreten.

Vorwurf: Tierschutzverletzungen

Laut Reuters lehnte Francisco Ponce, Direktor des Barrow Center for Neuromodulation and Neurosurgery Residency Program, es ab, sich zu Neuralink zu äußern, sagte aber, dass „Barrow“ aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet gut positioniert sei, um solche Implantatforschung durchzuführen. Auch die FDA gab keinen Kommentar ab.

Bereits im Vorjahr gab es Ärger für Musks Firma. Das US-Landwirtschaftsministerium hat 2022 damit begonnen, mögliche Verstöße gegen den Tierschutz zu untersuchen. Derzeitige und ehemalige Mitarbeiter haben gegenüber Reuters ihre Bedenken über überstürzte Tierversuche des Unternehmens geäußert, die zu unnötigem Leiden und Tod der Tiere geführt hätten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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