16.01.2020

WKÖ: Rekordwert bei Neugründungen durch Frauen

Am Donnerstagvormittag präsentierte WKÖ-Präsident Harald Mahrer gemeinsam mit der Bundesvorsitzenden der Jungen Wirtschaft (JW) Christiane Holzinger die aktuellen Gründungszahlen für 2019. Die Ergebnisse liefern ein erfreuliches Detail: Die Unternehmensgründung durch Frauen erreichte letztes Jahr einen neuen Rekordwert.
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Neugründungen
Pressegespräch „Gründerboom hält an“: WKÖ-Präsident Harald Mahrer und JW-Bundesvorsitzende Christiane Holzinger präsentieren die Gründerzahlen für 2019 | (c) WKÖ/DMC

2019 wurden 32.386 Unternehmen neu gegründet. Das entspricht einem Plus von 4,8 Prozent im Vergleich zu 2018. Damit handelt es sich um den höchsten Anstieg in den vergangen zehn Jahren. Diese aktuellen Gründugnszahlen wurden am Donnerstagvormittag von WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Bundesvorsitzenden der Jungen Wirtschaft (JW) Christiane Holzinger in Wien präsentiert. Laut Mahrer hält somit der Gründerboom trotz abflauender Konjunktur an.

+++ JW: „Jungunternehmer bleiben trotz abflauender Konjunktur optimistisch“ +++

Rekord bei Frauenanteil

Ein genauer Blick auf die Zahlen liefert ein erfreuliches Detail: Der Frauenanteil an den Gründungen kletterte letztes Jahr mit 45,5 Prozent auf einen neuen Rekordwert. Diese Zahl muss allerdings für die heimische Startup-Szene relativiert werden. Laut des letzten Austrian Startup Monitors wurden 2018 lediglich sechs Prozent der österreichischen Startups ausschließlich von Frauen, hingegen 71 Prozent ausschließlich von Männern gegründet. Bei 29 Prozent ist zumindest eine Frau Mitglied im Gründungsteam.

EPU sind Spitzenreiter

In den aktuellen Gründungszahlen wurde zudem erhoben, wie sich die Neugründungen in Bezug auf die Rechtsform aufteilen. Dabei zeigt sich, dass weiterhin die nicht eingetragenen Einzelunternehmen (EPU) mit einem Anteil von 76,1 Prozent eindeutig dominieren. An zweiter Stelle liegen die GmbHs mit 13,3 Prozent aller Neugründungen. Dies entspricht einem Plus von lediglich 0,3 Prozentpunkte.

Motive für Neugründungen

Eine nicht unerhebliche Frage: Warum wählen Menschen die Selbstständigkeit? 71 Prozent der Gründer gaben an, dass sie „ihr eigener Chef sein wollen“, fast ebenso viele (70 Prozent) wollen eine flexiblere Zeit- und Lebensgestaltung erreichen, für rund 65 Prozent steht die Verantwortung im eigenen Unternehmen im Vordergrund.

Sparten und „Überlebensdauer“

Bei den Neugründungen nach Sparten dominiert eindeutig das Gewerbe und Handwerk mit einem Anteil von 39,3 Prozent, gefolgt vom Handel mit 27,7 Prozent und Information und Consulting mit 19,2 Prozent. Weitere 8,3 Prozent entfielen auf die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft.

Mahrer und Holzinger präsentierten zudem auf ein weiteres erfreuliches Ergebnis: Knapp zwei Drittel der Neugründungen sind nach fünf Jahren immer noch erfolgreich am Markt tätig.

In diesem Zusammenhang verwiesen sie auf das Gründerservice der Wirtschaftskammern, das 2019 fast 45.000 Beratungen durchführte. Weiters sollen sich laut Mahrer und Holzinger die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen für die Bereitstellung von „Risikokapital“ in den nächsten Jahren positiv auf Neugründungen auswirken.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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WKÖ: Rekordwert bei Neugründungen durch Frauen

Am Donnerstagvormittag präsentierte WKÖ-Präsident Harald Mahrer gemeinsam mit der Bundesvorsitzenden der Jungen Wirtschaft (JW) Christiane Holzinger die aktuellen Gründungszahlen für 2019 in Wien. Die Ergebnisse liefern ein erfreuliches Detail: Die Unternehmensgründung durch Frauen erreichte letztes Jahre einen neuen Rekordwert.

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