10.03.2025
FINANZWISSEN

Neues Simulations-Spiel soll Angst vor Geldanlage nehmen – bereits 10.000 Mal gespielt

Banken und Finanzberater:innen beschäftigen sich schon lange damit, wie man das Interesse der nächsten Generation an den Kapitalmärkten weckt. Der neueste Versuch: Gamification. Im Auftrag der Raiffeisen-Landesbank Steiermark und in Zusammenarbeit mit der Universität Graz hat der IT- und KI-Dienstleister Ascent die Börsensimulation fit2invest entwickelt.
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fit2invest
© Ascent - Christoph Platzer, Geschäftsführer der Ascent Digital Services AT GmbH.

Das Aktienbarometer 2024 von Industriellenvereinigung, Aktienforum und Wiener Börse zeigt, dass ein Fünftel der 16- bis 19-Jährigen bereits in Wertpapiere investiert. Rund zwei Drittel ohne Wertpapierbesitz in derselben Altersgruppe wollen Geld in Wertpapieren anlegen. Drei Viertel davon empfinden ihr Wissen über den Wertpapiermarkt aber als nicht ausreichend – und verzichten daher auf ein Investment. Zudem gibt es laut PISA-Studie eine große sozioökonomische Kluft, wonach Schüler:innen aus finanziell besser gestellten Familien über tendenziell mehr Finanzwissen verfügen.

fit2Invest als Börsensimulator gegen Unsicherheiten

Ähnliche Erfahrungen machten auch die Berater:innen der steirischen Raiffeisenbanken. Doch die Unsicherheit in puncto Wertpapiere sei nicht nur bei den Jungen, sondern in der gesamten Bevölkerung groß: Alleine in der Raiffeisen Bankengruppe Steiermark liegen zurzeit rund zehn Milliarden Euro auf Giro-Konten.

Speziell im Veranlagungs- und Wertpapierbereich fehle es oft noch an dem nötigen Wissen. Einige der Begründungen für den Verzicht anzulegen lauten: „Ich habe Angst, dass ich Geld verliere“ oder „ich kenne mich nicht aus“. Jedoch sei in vielen Beratungsgesprächen bemerkbar, dass es einen Bedarf an der Steigerung von Finanzkompetenzen seitens der Kund:innen gibt: „Wer sein Geld nur auf Girokonten geparkt hat, erleidet inflationsbedingt einen realen Wertverlust“, heißt es per Aussendung.

Um Finanzinteressierten die Welt der Wertpapiere näherzubringen, setzte Raiffeisen Steiermark neben persönlicher Beratung durch Finanzprofis seit Ende 2024 daher auch auf den Börsensimulator fit2invest. Umsetzungspartner waren der internationale IT- und Clouddienstleister Ascent mit Österreich-Hauptsitz in Graz für das technologische sowie die Universität Graz für das wissenschaftliche Fundament.

Zeitreise

Im Spiel können Finanzinteressierte ihr Wissen – auch ohne Kundenkonto – anhand von virtuellem Kapital testen: User:innen begeben sich in die Welt der Kapitalmärkte, präziser gesagt auf eine Zeitreise in die Vergangenheit. Im Zeitverlauf wird man nun mit historischen Ereignissen und realistischen Anlagesituationen seit 1972 konfrontiert. Es gilt, die grundlegende Strategie und das Verhältnis von Aktien und Anleihen festzulegen und in Folge Investmententscheidungen zu treffen, konkret zu welchem Zeitpunkt Wertpapiere gekauft bzw. verkauft werden. Wie auch im echten Leben lautet das Ziel, eine ansehnliche Gesamtrendite über einen vordefinierten Zeitraum zu erzielen. Am Ende eines Spiels folgen ein Feedback und eine Analyse der Ergebnisse.

Einmal durchgespielt, warten weitere Investment-Herausforderungen. Spiel für Spiel müssen Spieler:innen neue Anlagesituationen bewältigen. Im Trainingsbereich kann man mitverfolgen, ob sich die Investitionsstrategien verbessern. Mithilfe interaktiver Trainingsmodule soll sich das Wissen erweitern lassen und die eigenen Fähigkeiten geschärft werden, so das Ziel.

Bei der Entwicklung wurde besonders Wert auf das User Experience-Design für eine breite öffentliche Zielgruppe und – in Kooperation mit der Universität Graz – auf korrekte finanzmathematische Berechnungen gelegt. Nachdem es sich auch um eine öffentlich zugängliche Softwareapplikation der Bank handelt, waren strengste regulatorische Vorschriften und Sicherheitsaspekte einzuhalten.

fit2Invest: „Vermittlung wichtiger Anlagegrundsätze“

Das Ende 2024 gelaunchte fit2invest wird bislang gut angenommen. Stand heute wurden über 10.000 Investmentspiele absolviert. Über 1.000 User:innen nutzen den Trainingsbereich und haben dabei rund 140.000 Börsenjahre Erfahrung gesammelt.

„Fit2invest lässt sich ausgezeichnet in unsere Beratung integrieren. Das spielerische Konzept kommt bei unseren Kund:innen sehr gut an und unterstützt optimal bei der Vermittlung wichtiger Anlagegrundsätze“, sagt Roland Roitner, Veranlagungsexperte der Raiffeisen-Landesbank Steiermark und Mitentwickler von fit2invest. „Der Simulator nimmt ihnen die Angst vor Wertpapieren. Kund:innen erleben im Spiel realitätsnah die Wertschwankungen, sind jedoch häufig überrascht, wie gut Wertpapiere langfristig im Vergleich zum Sparbuch abschneiden. Damit leistet fit2invest wichtige Aufklärungsarbeit, die durch persönliche Beratung ergänzt wird. Durch den Einsatz des Spiels ist tatsächlich auch die Abschlussquote im Wertpapier-Bereich gestiegen.“

Christoph Platzer, Geschäftsführer der Ascent Digital Services AT GmbH ergänzt: „Gamification kann dabei helfen, eine Brücke zu unnahbaren und komplexen Themen zu schlagen. Es war uns ein großes Anliegen, mit fit2invest eine Plattform zu schaffen, in der Finanz-Anfänger:innen wie Fortgeschrittene ihr Finanzwissen unter realistischen Bedingungen testen und trainieren können. In Verbindung mit professionellem Feedback können die Spieler:innen ein besseres Marktverständnis entwickeln. Indem Banken vor allem auch der Next Generation einen spielerischen und risikolosen Zugang zu den Kapitalmärkten ermöglichen, lässt sich Vertrauen aufbauen.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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