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Bereits im April diesen Jahres gab die Austrian Angel Investor Association (aaia) bekannt, dass sie gemeinsam mit AVCO, JW und WKÖ und weiteren Partnern an einem neuen Positionspapier arbeitet, das Vorschläge an die österreichische Bundesregierung zur Stärkung der heimischen Startup- und KMU-Landschaft beinhaltet. Dem vorausgegangen war die Kritik, dass die Regierung einer Verlängerung des Covid-Startup-Hilfsfonds eine Abwurf erteilte – der brutkasten berichtete.
Am Mittwochnachmittag war es nun soweit: Gemeinsam mit den genannten Partnern und insgesamt 40 weiteren Unterstützern veröffentlichte die aaia das rund 20-Seiten lange Positionspapier 2021, das den Titel Roadmap für die unternehmerische Zukunft Österreich trägt. Darin enthalten sind insgesamt fünf Maßnahmen, die laut den Initiatoren zu einer Stärkung des Wirtschafsstandortes beitragen und die Position von Startups und KMU stärken sollen – angefangen von einer neuen Rechtsform über die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags bis hin zur Schaffung eines Dachfonds zur Stärkung des Kapitalmarktes.
Die fünf Maßnahmen der Roadmap
1. Mitarbeiterbeteiligung
Der erste Punkt der Roadmap umfasst die Forderung nach einer Mitarbeiterbeteiligung. Dazu heißt es: “Für den Erfolg von innovativen KMUs und Startups sind hochqualifizierte Fachkräfte essenziell. Um diese zu finden und an das Unternehmen zu binden, empfehlen wir eine einfachere Form der Beteiligung von MitarbeiterInnen ohne hohen bürokratischen Aufwand und mit klarer, attraktiver Besteuerung. So werden wir ‘beim Kampf’ um die besten Köpfe international wettbewerbsfähiger.”
2. Neue Rechtsform
Zudem sei die österreichische GmbH laut der Roadmap keine zeitgemäße Rechtsform für Startups, weil sie neben hohen Mehrkosten und bürokratischen Aufwänden, vor allem für internationale Investoren eine große Hürde darstellt. “Es muss rasch eine neue Rechtsform geschaffen werden, die eine formfreie, digitale Gründung, eine einfache Übertragung von Anteilen und unkomplizierte Kapitalerhöhungen ermöglicht”, so die Initiatoren des Papiers.
3. Beteiligungsfreibetrag
Der dritte Punkt im Papier umfasst die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags, damit bereits vorhandenes, privates Kapital für Startups und KMU aktiviert werden kann. Die Empfehlung im Wortlaut: “Konkret empfehlen wir die Einführung einer Einkommenssteuergutschrift von mindestens 100.000 Euro je InvestorIn. Für Österreichs Unternehmen bringt das eine Stärkung ihres Eigenkapitals und für potenzielle InvestorInnen zusätzliche Anreize in die heimische Wirtschaft zu investieren.”
4. Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals von Startups und KMU
Österreich verfügt laut aaia und den weiteren Unterstützern über vergleichsweise wenig staatliche Maßnahmen zur Unterstützung des betrieblichen Eigenkapitals. Dazu heißt es im Papier: “Wir schlagen daher die Einführung eines staatlichen Eigenkapital-Fonds vor, der neues Eigenkapital verdoppelt. Der von der Regierung eingeführte Covid-Hilfsfonds war ein wirklich erfolgreiches Tool, das sich als Zukunftsfonds langfristig etablieren sollte”.
5. Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarkts
Zudem soll für die Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarktes ein eigener Dachfonds geschaffen werden. Dadurch ließe sich laut den Unterstützern der Roadmap das in Österreich “größtenteils brach liegende institutionelle Kapital” von Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen aktivieren.
“Commitment der Politik steht im Regierungsprogramm”
Wie die aaia in einer Presseaussendung betont, würde das Commitment der Politik zu diesen fünf Forderungen bereits im aktuellen Regierungsprogramm stehen. Dazu heißt es: “Die Maßnahmen neue Rechtsform, Beteiligungsfreibetrag und Dachfonds werden bereits im aktuellen Regierungsprogramm klar thematisiert. Was es allerdings bräuchte, wäre eine rasche Umsetzung”.
Zudem wurde laut der aaia zuletzt die Notwendigkeit der Maßnahmen im Zuge der EU Startup Declaration von der Europäischen Kommission unterstrichen. Allerdings laufe die Umsetzung bisher schleppend, was im aktuellen Policy Dashboard von AustrianStartups verdeutlicht wird. Das Dashboard wurde erst gestern veröffentlicht und zeigt die Umsetzung eines Forderungskatalogs aus dem Jahr 2019 – mehr darüber könnt ihr hier lesen.