Neues Positionspapier fordert von Regierung Maßnahmen zur Stärkung der heimischen Startups & KMU
Die Austrian Angel Investors Association (aaia), die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), die Junge Wirtschaft (JW), die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und insgesamt 40 weitere Unterstützer veröffentlichten am Mittwoch ein neues Positionspapier, das fünf Forderungen an die Regierung zur Stärkung der heimischen Startup- und KMU-Landschaft beinhaltet.
Bereits im April diesen Jahres gab die Austrian Angel Investor Association (aaia) bekannt, dass sie gemeinsam mit AVCO, JW und WKÖ und weiteren Partnern an einem neuen Positionspapier arbeitet, das Vorschläge an die österreichische Bundesregierung zur Stärkung der heimischen Startup- und KMU-Landschaft beinhaltet. Dem vorausgegangen war die Kritik, dass die Regierung einer Verlängerung des Covid-Startup-Hilfsfonds eine Abwurf erteilte – der brutkasten berichtete.
Am Mittwochnachmittag war es nun soweit: Gemeinsam mit den genannten Partnern und insgesamt 40 weiteren Unterstützern veröffentlichte die aaia das rund 20-Seiten lange Positionspapier 2021, das den Titel Roadmap für die unternehmerische Zukunft Österreich trägt. Darin enthalten sind insgesamt fünf Maßnahmen, die laut den Initiatoren zu einer Stärkung des Wirtschafsstandortes beitragen und die Position von Startups und KMU stärken sollen – angefangen von einer neuen Rechtsform über die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags bis hin zur Schaffung eines Dachfonds zur Stärkung des Kapitalmarktes.
Die fünf Maßnahmen der Roadmap
1. Mitarbeiterbeteiligung
Der erste Punkt der Roadmap umfasst die Forderung nach einer Mitarbeiterbeteiligung. Dazu heißt es: „Für den Erfolg von innovativen KMUs und Startups sind hochqualifizierte Fachkräfte essenziell. Um diese zu finden und an das Unternehmen zu binden, empfehlen wir eine einfachere Form der Beteiligung von MitarbeiterInnen ohne hohen bürokratischen Aufwand und mit klarer, attraktiver Besteuerung. So werden wir ‚beim Kampf‘ um die besten Köpfe international wettbewerbsfähiger.“
2. Neue Rechtsform
Zudem sei die österreichische GmbH laut der Roadmap keine zeitgemäße Rechtsform für Startups, weil sie neben hohen Mehrkosten und bürokratischen Aufwänden, vor allem für internationale Investoren eine große Hürde darstellt. „Es muss rasch eine neue Rechtsform geschaffen werden, die eine formfreie, digitale Gründung, eine einfache Übertragung von Anteilen und unkomplizierte Kapitalerhöhungen ermöglicht“, so die Initiatoren des Papiers.
3. Beteiligungsfreibetrag
Der dritte Punkt im Papier umfasst die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags, damit bereits vorhandenes, privates Kapital für Startups und KMU aktiviert werden kann. Die Empfehlung im Wortlaut: „Konkret empfehlen wir die Einführung einer Einkommenssteuergutschrift von mindestens 100.000 Euro je InvestorIn. Für Österreichs Unternehmen bringt das eine Stärkung ihres Eigenkapitals und für potenzielle InvestorInnen zusätzliche Anreize in die heimische Wirtschaft zu investieren.“
4. Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals von Startups und KMU
Österreich verfügt laut aaia und den weiteren Unterstützern über vergleichsweise wenig staatliche Maßnahmen zur Unterstützung des betrieblichen Eigenkapitals. Dazu heißt es im Papier: „Wir schlagen daher die Einführung eines staatlichen Eigenkapital-Fonds vor, der neues Eigenkapital verdoppelt. Der von der Regierung eingeführte Covid-Hilfsfonds war ein wirklich erfolgreiches Tool, das sich als Zukunftsfonds langfristig etablieren sollte“.
5. Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarkts
Zudem soll für die Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarktes ein eigener Dachfonds geschaffen werden. Dadurch ließe sich laut den Unterstützern der Roadmap das in Österreich „größtenteils brach liegende institutionelle Kapital“ von Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen aktivieren.
„Commitment der Politik steht im Regierungsprogramm“
Wie die aaia in einer Presseaussendung betont, würde das Commitment der Politik zu diesen fünf Forderungen bereits im aktuellen Regierungsprogramm stehen. Dazu heißt es: „Die Maßnahmen neue Rechtsform, Beteiligungsfreibetrag und Dachfonds werden bereits im aktuellen Regierungsprogramm klar thematisiert. Was es allerdings bräuchte, wäre eine rasche Umsetzung“.
Zudem wurde laut der aaia zuletzt die Notwendigkeit der Maßnahmen im Zuge der EU Startup Declaration von der Europäischen Kommission unterstrichen. Allerdings laufe die Umsetzung bisher schleppend, was im aktuellen Policy Dashboard von AustrianStartups verdeutlicht wird. Das Dashboard wurde erst gestern veröffentlicht und zeigt die Umsetzung eines Forderungskatalogs aus dem Jahr 2019 – mehr darüber könnt ihr hier lesen.
Gründen in 15 Minuten: Was Europa vom estnischen Startup-Wunder lernen kann
Noch immer kehren vielversprechende Startups Europa den Rücken, um in den USA zu skalieren. Um diese Abwanderung zu stoppen, fordert die Szene eine neue, grenzübergreifende Gesellschaftsform: die EU Inc. Während Brüssel noch über die Umsetzung debattiert, macht Estland seit über einem Jahrzehnt vor, wie es gehen kann: Ein Besuch in der Hauptstadt Tallinn liefert Antworten.
Gründen in 15 Minuten: Was Europa vom estnischen Startup-Wunder lernen kann
Noch immer kehren vielversprechende Startups Europa den Rücken, um in den USA zu skalieren. Um diese Abwanderung zu stoppen, fordert die Szene eine neue, grenzübergreifende Gesellschaftsform: die EU Inc. Während Brüssel noch über die Umsetzung debattiert, macht Estland seit über einem Jahrzehnt vor, wie es gehen kann: Ein Besuch in der Hauptstadt Tallinn liefert Antworten.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leihräder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.
„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.
Der digitale Staat
An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:
„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“
Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.
Unternehmensgründung aus der Ferne
Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.
„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:
„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.
Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.
Europa, der zersplitterte Markt
In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.
Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.
Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“
Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.
Das „28. Regime“
Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.
Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“
Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.
Estland als Weg zur EU Inc.?
Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?
„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“
Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“
Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“
Die Währung Vertrauen
„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.
Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.
Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.
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