19.01.2026
DIGITALISIERUNG

Neue sproof-Lösung soll SEPA-Prozesse „komplett automatisieren“

Das Salzburger Startup sproof kooperiert mit der Salzburg AG. Im Rahmen der Partnerschaft wird der Einsatz der sogenannten „sproof Fastlane“ getestet, einer Lösung zur digitalen Abwicklung von SEPA-Lastschriftmandaten.
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Clemens Brunner (CEO, Co-Founder) und Fabian Knirsch (CEO, Co-Founder) von Sproof
Clemens Brunner (CEO, Co-Founder) und Fabian Knirsch (CEO, Co-Founder) von Sproof | Foto: wildbild

Im Zentrum der Zusammenarbeit steht die vollständige Digitalisierung eines bislang stark analogen Prozesses. SEPA-Mandate werden in vielen Unternehmen noch immer ausgedruckt, händisch unterschrieben und anschließend manuell im Backoffice verarbeitet. Genau hier will sproof ansetzen: Mit der „sproof Fastlane“ sollen diese Abläufe vereinfacht und automatisiert werden. Perspektivisch will das Startup die Lösung auch für weitere Branchen wie Versicherungen, Banken und Versorger nutzbar machen.

Partnerschaft mit Salzburg AG

„Mit unserer Lösung haben wir diesen Prozess für die Salzburg AG komplett automatisiert“, sagt Fabian Knirsch, CEO und Co-Founder von sproof. Kund:innen könnten die Mandate digital am Smartphone unterschreiben und das ohne Registrierung. Die Daten würden anschließend validiert und direkt in die bestehenden Systeme zurückgespielt werden.

„Das reduziert die Fehlerquote gegen Null und steigert die Kundenzufriedenheit massiv“, sagt Knirsch weiter. „Dass solche digitalen Lösungen von Kund:innen heute aktiv gefordert werden, zeigt auch die massiv hohe Rücklaufquote an digital eingebrachten SEPA-Mandaten.“

Einsparungen von 250.000 Seiten Papier

Für die Salzburg AG bedeutet der Einsatz der „sproof Fastlane“ laut Pressemitteilung die Digitalisierung eines der bisher aufwändigsten analogen Prozesse. Bereits 2025 sollen dadurch mehr als 250.000 Seiten Papier eingespart worden sein. Möglich werde das durch eine nahtlose API-Anbindung, über die unterschriebene Dokumente und validierte Bankdaten direkt in die CRM-Systeme des Unternehmens fließen. Langfristig strebt sproof durch die Ausweitung auf Tarifwechsel und Neuverträge ein Einsparpotenzial von mehr als einer Million Seiten Papier pro Jahr an.

Neben der Prozessoptimierung spielte für die Salzburg AG auch das Thema digitale Souveränität eine zentrale Rolle. Laut eigenen Angaben bietet sproof eine vollständig in Österreich entwickelte und gehostete Plattform, die rechtssicheres Signieren ermöglichen soll.

„Partner für digitale Souveränität“

„Wir sehen uns nicht nur als Software-Anbieter, sondern als Partner für digitale Souveränität. Dass ein Leitbetrieb wie die Salzburg AG auf unsere Technologie setzt, bestätigt unseren Weg: Hochspezialisierte IT-Lösungen aus Salzburg für den globalen Markt, die kompromisslos auf europäischen Werten basieren“, sagt Knirsch.

Zu den bestehenden Kund:innen zählen unter anderem Kyocera, die Energie AG und die Stadtgemeinde Mannersdorf (brutkasten berichtete). Nach einer Finanzierungsrunde von mehr als drei Millionen Euro im Jahr 2023 konnte das Startup zuletzt auch eine aws-Förderung sichern (brutkasten berichtete).

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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