09.03.2022

Neue Sparziele: Lockdowns & Pandemie führen zu mehr Schönheits-OPs

Monkee-Gründer Martin Granig hat 130.000 Sparziele seiner Kunden ausgewertet - und dabei in den letzten Monaten einen Wünschewandel erlebt.
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(c) Monkee - Eine Studie von Monkee zeigt, dass sich Sparziele mit Corona stark geändert haben.

Ein neues Auto. Eine Spielkonsole. Oder ein anderer lang ersehnter Wunsch – sparen war und ist weiterhin die verantwortungsvolle Methode sich Dinge zuzulegen, die man braucht oder einfach gerne hätte. 2019 hat der gemeine Österreicher im Schnitt 5.727 Euro zur Seite gelegt. Jedoch gab es dabei regionale Unterschiede. Am sparsamsten waren damals die Steirer mit 9.899 Euro pro Jahr. Am wenigsten Geld legten die Tiroler (2.863 Euro) zurück. Zwei Jahre nach dem Erfassen dieser Statistik schlug die Pandemie brutal zu und läutete eine neue Entwicklung der Sparziele ein.

„Unsere Kunden sparen auf konkrete Dinge“, sagt Martin Granig, Gründer der Spar-App Monkee, angesprochen auf das Sparverhalten. „Vom Notgroschen, über Urlaub, Sportprodukte, ‚Living at Home‘ oder Mobility war alles dabei.“

Algorithmus taggt Ziele

Zur Erklärung: Der Algorithmus seines Financial-Health-Startups „taggt“ verschiedene Ziele. Dies erlaubt dem Gründer-Team, die Ergebnisse für Auswertungen zu nutzen, sie einem Trend zuzuordnen. Und zu sehen, ob das Startup passende Partner hat bzw. gewinnen kann, um die UX mittels Cashback-Features zu verbessern. Dabei kombiniert die App „Behavioral-Design“, „Gamification“ und „Machine-Learning“, um dabei zu unterstützen, mehr Geld für die Zukunft zu sparen.

„Wir haben Anfang dieses Jahres rund 130.000 Sparziele ausgewertet und erkannt, dass sich diese während der Pandemie verändert haben“, erklärt Granig weiter. „Im ersten Lockdown ist uns aufgefallen, dass unsere User massiv auf Fahrräder und e-Bikes gespart haben. Im zweiten gab es einen ‚Spike‘ bei Küchengeräten. Das Thema Urlaub war immer ein Dauerbrenner, aber die Menschen haben angefangen, stark für Fernreisen, die sie heuer antreten wollen, zu sparen.“

Schönheits-OPs und Tätowierungen als Trend

Verreisen sei weiterhin ein Thema, doch die letzten fünf Monate haben einen weiteren Trend erkennen lassen, wie der Founder sagt. Einen, der bemerkenswert und ein wenig auf die Psyche zurückzuführen ist.

„User haben angefangen vermehrt Geld zur Seite zu legen, um sich Schönheits-OPs und Tattoos leisten zu können“, so Granig. „Das war für uns nicht mehr ganz logisch nachvollziehbar, deswegen haben wir uns mit Psychologen über mögliche Motive unterhalten.“

Etwa mit Matthias Koller, plastischer Chirurg in Linz. Jener hat bemerkt, dass in dieser Zeit der Einschränkungen und Entbehrungen viele Menschen entschieden haben, sich mehr auf sich selbst zu konzentrieren. „Die derzeitigen Umstände, wie beispielsweise, dass viele im Home-Office arbeiten oder Masken tragen müssen, erleichtern die Entscheidungen für den Eingriff zusätzlich, können doch so die anfänglichen Nebenwirkungen eines Eingriffes besser versteckt werden“, sagt er.

„Kontrolle über uns selbst verloren“

Granig ordnet diesem Trend zusätzlich einen weiteren Aspekt zu: „Wir haben die Kontrolle über uns selbst verloren. Das Verschönern des eigenen Körpers kann als ‚Kontrolle zurückholen‘ gesehen werden“, denkt der Founder. Und hat noch eine weitere Erklärung dafür parat. Eine, die mit künstlicher Perfektion zu tun hat.

„Man hat gemerkt, dass Social Media-Kanäle, wie TikTok in der Pandemie an Zuwachs gewonnen haben. Man hat viel mehr Zeit mit ‚unechten Menschen‘ verbracht. Mehr mit schöneren Menschen und weniger mit realen, wo man dann auch sieht, dass sie nicht so perfekt sind, wie sie im Netz wirken. Das hat viele unglücklicher gemacht. Und den Verschönerungsdrang als Folge geweckt“, sagt er.

Selbstzweifel

Eine These, die auch die Innsbrucker Psychologin Johanna Constantini stützt: „Nicht nur der Austausch durch digitale Medien – der durchwegs viele positive Aspekte mit sich gebracht hat – , sondern speziell der intensive Vergleich über Social Media-Kanäle führt nachweislich dazu, dass uns das Leben der Anderen tendenziell besser und perfekter erscheint“, erklärt sie. „Dies kann wiederum zu Selbstwertzweifeln und dem Wunsch nach Veränderung in vielerlei Hinsicht führen.“

Falle Schuldenspirale

Mit den Sparzielen der Österreicher hat sich auch Monkee verändert. Es ist sehr stark gewachsen, weil immer mehr Menschen begonnen haben zu sparen, auch versucht haben, die eigenen Finanzen in den Griff zu bekommen und einen finanziellen „Puffer“ aufzubauen.

„Das hat immer stärkeren Anklang gefunden und ist zu einer guten Alternative zur ‚buy now, pay later‘-Vorliebe geworden, die immer stärker in die Kritik gerät. Dieser Trend incentiviert Leute in eine Schuldenspirale zu gehen. Wir als verantwortungsvolles Unternehmen wollen unseren Kunden andere Optionen bieten“, sagt Granig abschließend.

Aktuell arbeitet man daran, mehr Partnerunternehmen anzubinden und ist gerade dabei, mit Visa und Qenta eine „Smart Money Card“ zu entwickeln. Das Ziel: Wie online beim Future-Boost-Feature, auch im stationären Handel beim Erreichen der Ziele – und dem „bewussten Wunschkauf“ bei einem Partnerunternehmen – belohnt zu werden und als User Cashback zu erhalten.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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