12.12.2023

Neue KI-Servicestelle nimmt Arbeit auf

Die neue KI-Servicestelle soll künftig Unternehmen, Medien und Bürger:innen bei der Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) unterstützen. Heute fiel dafür der Startschuss im Finanzministerium (BMF). Zudem wurde das AI Advisory Board vorgestellt.
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Staatssekretär Florian Tursky und Medienministerin Susanne Raab präsentierten heute im BFM die neue KI-Servicestelle | (c) BMF/Schrötter

Bereits Mitte September 2023 kündigte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky die Gründung einer KI-Servicestelle an, die später in eine KI-Behörde übergehen soll. (brutkasten berichtete) Heute Dienstag war es nun soweit: Im Rahmen einer Kick-Off-Veranstaltung im Finanzministerium (BMF) nahm die KI-Servicestelle ihre Arbeit auf.

Die Aufgaben der KI-Service-Stelle

Wesentliche Aufgaben der KI-Servicestelle liegen laut BMF darin, „Transparenz und Rechtssicherheit sicherzustellen“ und die „Chancen und Innovationen für Unternehmen nutzbar zu machen“. Neben Unternehmen und Bürger:innen sollen auch Medien die neue Servicestelle nutzen können. Österreich ist neben Spanien und den Niederlanden eines der ersten Länder mit einer derartigen Stelle, so das BMF in einer Aussendung.

„Die Unternehmen sollen wissen, was rechtlich möglich ist – und was nicht. Die Bürgerinnen und Bürger versorgen wir im Rahmen der Digitalen Kompetenzoffensive mit niederschwelligem KI-Wissen. Technologiekompetenz und Technologieoffenheit gehen Hand in Hand“, so der Staatssekretär.

AI Act und KI-Behörde

Noch vor Inkrafttreten des AI-Acts soll Österreich eine Kennzeichnungspflicht von KI-Systemen im Land umsetzen, wie es weiter heißt. Erst am Wochenende erzielten das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten eine entsprechende Einigung beim AI Act. Dazu zählt unter anderem die Schaffung einer europäischen KI-Behörde, die in der EU-Kommission angesiedelt ist (brutkasten berichtete).

Auch auf nationaler Ebene soll es entsprechende KI-Behörden geben. Dementsprechend soll die neue KI-Servicestelle zu einem späteren Zeitpunkt in einer derartige Behörde übergehen. Ein genauer Zeitrahmen wurde dafür von der Regierung allerdings nicht genannt. Auch zur Kennzeichnungspflicht von KI-Systemen sind noch keine näheren Details bekannt.

AI Advisory Board

Neben der KI-Servicestelle nimmt heute auch das sogenannte AI Advisory Board seine Arbeit auf. Dieses soll die Politik in fachlichen, gesellschaftlichen und ethischen Fragen rund um digitale Kompetenz beraten.

Die acht Mitglieder sind Expert:innen aus Forschung und Wirtschaft. Derzeit stehen folgende Personen fest: Horst Bischof (TU Graz), Markus Fallenböck (Uni Graz), Walter Peissl (Akademie der Wissenschaften), Bernhard Moser (ASAI), Clara Neppel (IEEE Technology Centre GmbH), Sabine T. Köszegi (TU Wien), Nikolaus Forgó (Uni Wien), Carina Zehetmaier (Women in AI). Weitere Expert:innen aus dem Bereich Medien sollen folgen.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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