27.01.2021

Neue Homeoffice-Regelung: Das sind die wichtigsten Punkte

Nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern stellte die Regierung heute die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung vor.
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Flexibles Arbeiten - neue Homeoffice-Regelung

Regierungsparteien und Sozialpartner zeigen sich zufrieden: Die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung steht und wurde heute nach einer Ministerratssitzung präsentiert. Das sind die zentralen Punkte:

1. Keine Homeoffice-Pflicht

Im Vorfeld war im Raum gestanden, dass die neue Homeoffice-Regelung Arbeitgeber dazu verpflichten könnte, Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich ist. Doch das wird nicht der Fall sein, wie Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher heute klarstellten. „Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt“, so Kocher im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Konkret soll die Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, schreibt das Arbeitsministerium in einer Mitteilung. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sind in Hinkunft möglich.

2. Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice

Die aktuell bis Ende März befristete Unfallversicherung im Homeoffice geht ins Dauerrecht über. Sie betrifft zudem nun auch Unfälle auf dem Weg vom Homeoffice zur Arbeitsstätte oder zurück ins Homeoffice – etwa von einem Arzttermin. Nicht geschützt sind allerdings Wege aus dem Homeoffice, etwa um im Supermarkt Essen zu besorgen.

3. Steuerliche Begünstigungen in der neuen Homeoffice-Regelung

In der neuen Regelung gab es auch eine Klarstellung: Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln, etwa Laptop und Smartphone, durch dein Arbeitgeber ist kein steuerpflichtiger Sachbezug. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen demnach bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Zudem sollen Arbeitnehmer bestimmte Aufwendungen, etwa für „ergonomisches Mobiliar“, bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können.

4. Kostenersatz bei Nutzung eigener Arbeitsmittel

Werden die Arbeitsmittel wie Laptop und Smartphone nicht vom Arbeitgeber zu Verfügung gestellt, steht dem Arbeitnehmer künftig ein Kostenersatz zu. Dieser gilt etwa auch für die Internetrechnung. Höhere Rechnungen für Strom oder die Heizung kann der Arbeitgeber hingegen (auch in Form einer Pauschale) weiterhin freiwillig übernehmen.

Homeoffice-Regelung: Beschluss steht noch aus, Zufriedenheit auf vielen Seiten

Der Beschluss der neuen Homeoffice-Regelung im Nationalrat steht noch aus, soll aber laut Minister Kocher „so rasch wie möglich“ erfolgen. Zufriedenheit damit besteht jedenfalls nicht nur seitens der Regierungsparteien, sondern auch bei den (mitverhandelnden) Interessensvertretungen von Gewerkschaftsbund bis Industriellenvereinigung.

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Hivesense
© Innovation Salzburg/Benedikt Schemmer - Alexander Moosmann (l.) und Florian Entleitner von Hivesense.

Die beiden FH-Absolventen Florian Entleitner und Alexander Moosmann teilen eine Leidenschaft namens IT-Security. Daraus ist ein Startup geworden: Mit Hivesense entwickelten beide eine sogenannte Deception-Plattform, die Cyberangriffe frühzeitig erkennt, indem sie Angreifende mit gezielt platzierten digitalen Fallen aufdeckt und dadurch wichtige Informationen für Cyberdefense liefert. Dabei setzen sie bewusst auf europäische Infrastruktur und digitale Souveränität. Die Idee entstand im Studium an der FH Salzburg.

Hivesense mit „Deception Technology“

Konkret haben sich Entleitner und Moosmann im Studium Informationstechnik & System-Management an der FH Salzburg kennengelernt. Die Idee für das Startup entstand schließlich im Rahmen von Entleitners Abschlussarbeit. „Ich habe mich in meiner Masterarbeit intensiv mit sogenannten ‚Honeypots‘ beschäftigt, einem Teilbereich der Täuschungstechnologie. Dabei wurde mir klar, wie viel Potenzial in diesem Ansatz steckt“, erklärt er.

Die Founder pitchten ihre Idee beim FHStartup Center und wurden im Herbst 2025 in die Startup Factory des Netzwerks Startup Salzburg aufgenommen. Im März 2026 gründeten sie schlussendlich ihr Unternehmen.

Hivesense entwickelt – wie erwähnt – eine „Deception Technology“, eine – eigenen Angaben nach – noch wenig verbreitete Form der Cyberabwehr. Das Prinzip: Im Netzwerk eines Unternehmens werden gezielt „Stolperdrähte“ platziert. Angreifer, die sich im System bewegen, sollen dann darauf stoßen und erkannt werden, so der Claim.

„Wir bauen keine klassische Schutzmauer“, sagt Entleitner. „Wir legen bewusst falsche Spuren und warten, bis jemand darüber stolpert – vergleichbar mit einem Stolperdraht, an dem ein Glöckchen platziert wurde.“ Moosmann ergänzt: „Viele Sicherheitslösungen erkennen nur bekannte Bedrohungen. Wir gehen einen Schritt weiter: Wir erkennen Verhalten und interagieren direkt mit Angreifern.“ Dabei setzt Hivesense im Inneren des Netzwerks an, einem der, wie beide Gründer sagen, kritischsten Bereiche.

Erste Pilotkunden

Die Decoy-Plattform von Hivesense befindet sich im Einsatz bei ersten Pilotkunden. Das Team treibt den Markteintritt im DACH-Raum aktiv voran und sucht weiterhin nach Unternehmen, die die Plattform in ihrer Infrastruktur einsetzen und gemeinsam mit Hivesense weiterentwickeln möchten.

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