27.01.2021

Neue Homeoffice-Regelung: Das sind die wichtigsten Punkte

Nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern stellte die Regierung heute die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung vor.
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Flexibles Arbeiten - neue Homeoffice-Regelung

Regierungsparteien und Sozialpartner zeigen sich zufrieden: Die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung steht und wurde heute nach einer Ministerratssitzung präsentiert. Das sind die zentralen Punkte:

1. Keine Homeoffice-Pflicht

Im Vorfeld war im Raum gestanden, dass die neue Homeoffice-Regelung Arbeitgeber dazu verpflichten könnte, Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich ist. Doch das wird nicht der Fall sein, wie Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher heute klarstellten. “Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt”, so Kocher im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Konkret soll die Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, schreibt das Arbeitsministerium in einer Mitteilung. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sind in Hinkunft möglich.

2. Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice

Die aktuell bis Ende März befristete Unfallversicherung im Homeoffice geht ins Dauerrecht über. Sie betrifft zudem nun auch Unfälle auf dem Weg vom Homeoffice zur Arbeitsstätte oder zurück ins Homeoffice – etwa von einem Arzttermin. Nicht geschützt sind allerdings Wege aus dem Homeoffice, etwa um im Supermarkt Essen zu besorgen.

3. Steuerliche Begünstigungen in der neuen Homeoffice-Regelung

In der neuen Regelung gab es auch eine Klarstellung: Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln, etwa Laptop und Smartphone, durch dein Arbeitgeber ist kein steuerpflichtiger Sachbezug. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen demnach bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Zudem sollen Arbeitnehmer bestimmte Aufwendungen, etwa für “ergonomisches Mobiliar”, bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können.

4. Kostenersatz bei Nutzung eigener Arbeitsmittel

Werden die Arbeitsmittel wie Laptop und Smartphone nicht vom Arbeitgeber zu Verfügung gestellt, steht dem Arbeitnehmer künftig ein Kostenersatz zu. Dieser gilt etwa auch für die Internetrechnung. Höhere Rechnungen für Strom oder die Heizung kann der Arbeitgeber hingegen (auch in Form einer Pauschale) weiterhin freiwillig übernehmen.

Homeoffice-Regelung: Beschluss steht noch aus, Zufriedenheit auf vielen Seiten

Der Beschluss der neuen Homeoffice-Regelung im Nationalrat steht noch aus, soll aber laut Minister Kocher “so rasch wie möglich” erfolgen. Zufriedenheit damit besteht jedenfalls nicht nur seitens der Regierungsparteien, sondern auch bei den (mitverhandelnden) Interessensvertretungen von Gewerkschaftsbund bis Industriellenvereinigung.

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ready2order, Schweiz
(c) ready2order - Markus Bernhart und Arnold Blüml von ready2order.

Das Wiener Fintech ready2order hat sich seit 2015 auf die Entwicklung modularer Point-of-Sale- und Payment-Anwendungen für kleine Unternehmen spezialisiert und zählte im Vorjahr bereits über 10.000 Firmen in Deutschland und Österreich zu seinen Kunden. Nun aber wird die Kassensoftware des Fintechs auch gezielt in der Schweiz angeboten, um den Bedürfnissen von kleinen Unternehmen in Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungssektor gerecht zu werden, wie es heißt.

ready2order: Schweiz als Ausgangspunkt

“Die Schweiz war für uns immer ein interessanter Markt”, erklärt ready2order CEO Markus Bernhart. “Trotz fehlendem Marketing haben wir bereits eine dreistellige Zahl an Kunden gewinnen können. Dies zeigt klar, dass es den Bedarf gibt und es ist für uns auch der richtige Zeitpunkt, unsere Präsenz im Markt auszubauen und unsere Kassenlösung offiziell anzubieten. Zudem sehen wir die Schweiz durch ihre Mehrsprachigkeit als perfekten Ausgangspunkt für eine Expansion in weitere europäische Länder.”

Zuchetti-Exit 2023

Eine wichtige Rolle bei der Expansion spielt die Unterstützung durch die Zucchetti-Gruppe, zu der ready2order seit Juli 2023 gehört – brutkasten berichete.

“Zucchetti ist bereits seit vielen Jahren mit der Kassensoftware TCPOS in der Schweiz vertreten und kennt den Markt sehr gut. Diese Erfahrung und das starke Partnernetzwerk vor Ort sind für uns von großem Vorteil”, so Bernhart weiter. Zudem würden sich durch die Synergien innerhalb der Gruppe zusätzliche Möglichkeiten eröffnen: „Als Zucchetti-Gruppe können wir verschiedene Kassensysteme für unterschiedliche Kundensegmente anbieten, was uns hilft, neue Marktchancen gemeinsam zu nutzen.”

ready2order: Zunächst nur Deutsch und Englisch

Zu Beginn wird sich ready2order auf die deutschsprachige Schweiz konzentrieren. “Unser Kassensystem unterstützt mehrere Sprachen, aber um den Markteintritt zu vereinfachen, setzen wir zunächst auf Deutsch und Englisch. Diese Region bietet uns operative Synergien, die den Start erleichtern”, erklärt Chief Growth Officer Arnold Blüml.

Die langfristigen Ziele von ready2order in der Schweiz sind für Blüml klar: “Als Innovationsführer möchten wir in den nächsten Jahren einen signifikanten Marktanteil erreichen”, sagt er. “Dabei spielt neben der Kundenzahl vor allem die Kundenzufriedenheit eine zentrale Rolle, die wir kontinuierlich messen werden.”

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