27.01.2021

Neue Homeoffice-Regelung: Das sind die wichtigsten Punkte

Nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern stellte die Regierung heute die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung vor.
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Flexibles Arbeiten - neue Homeoffice-Regelung

Regierungsparteien und Sozialpartner zeigen sich zufrieden: Die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung steht und wurde heute nach einer Ministerratssitzung präsentiert. Das sind die zentralen Punkte:

1. Keine Homeoffice-Pflicht

Im Vorfeld war im Raum gestanden, dass die neue Homeoffice-Regelung Arbeitgeber dazu verpflichten könnte, Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich ist. Doch das wird nicht der Fall sein, wie Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher heute klarstellten. „Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt“, so Kocher im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Konkret soll die Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, schreibt das Arbeitsministerium in einer Mitteilung. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sind in Hinkunft möglich.

2. Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice

Die aktuell bis Ende März befristete Unfallversicherung im Homeoffice geht ins Dauerrecht über. Sie betrifft zudem nun auch Unfälle auf dem Weg vom Homeoffice zur Arbeitsstätte oder zurück ins Homeoffice – etwa von einem Arzttermin. Nicht geschützt sind allerdings Wege aus dem Homeoffice, etwa um im Supermarkt Essen zu besorgen.

3. Steuerliche Begünstigungen in der neuen Homeoffice-Regelung

In der neuen Regelung gab es auch eine Klarstellung: Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln, etwa Laptop und Smartphone, durch dein Arbeitgeber ist kein steuerpflichtiger Sachbezug. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen demnach bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Zudem sollen Arbeitnehmer bestimmte Aufwendungen, etwa für „ergonomisches Mobiliar“, bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können.

4. Kostenersatz bei Nutzung eigener Arbeitsmittel

Werden die Arbeitsmittel wie Laptop und Smartphone nicht vom Arbeitgeber zu Verfügung gestellt, steht dem Arbeitnehmer künftig ein Kostenersatz zu. Dieser gilt etwa auch für die Internetrechnung. Höhere Rechnungen für Strom oder die Heizung kann der Arbeitgeber hingegen (auch in Form einer Pauschale) weiterhin freiwillig übernehmen.

Homeoffice-Regelung: Beschluss steht noch aus, Zufriedenheit auf vielen Seiten

Der Beschluss der neuen Homeoffice-Regelung im Nationalrat steht noch aus, soll aber laut Minister Kocher „so rasch wie möglich“ erfolgen. Zufriedenheit damit besteht jedenfalls nicht nur seitens der Regierungsparteien, sondern auch bei den (mitverhandelnden) Interessensvertretungen von Gewerkschaftsbund bis Industriellenvereinigung.

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Zwei Player im Kampf gegen Energiearmut in Österreich arbeiten nun zusammen: enixi-Gründer Matthias Nadrag, der 2023 bereits mit energiespenden.at eine Plattform für Stromspenden startete (brutkasten berichtete), und Valentin Neuhauser, der seit 2022 die Projektleitung und seit Jänner 2026 die Funktion des Obmanns von Robin Powerhood, eine spendenbegünstigte Energiegemeinschaft, inne hat. Im Forschungsprojekt „Energiespenden 2.0″ wollen sie gemeinsam mit Salzburg Research und OurPower ein Modell entwickeln, das armutsgefährdete Haushalte über gespendete Energie in Vollversorgung bringt.

Von der Bezahlhilfe zur Vollversorgung

„Die bisherige Frage war immer: Wie helfen wir beim Bezahlen? Wir stellen eine andere Frage: Müssen energiearme Haushalte überhaupt eine Rechnung bekommen?“, sagt Nadrag. Er bringt eigenen Angaben zufolge mehr als zwölf Jahre Erfahrung in Bürgerbeteiligung und Marktprozessen der Energiewirtschaft ein und verantwortet die technische Umsetzung des Projekts.

Neuhauser hat für Robin Powerhood laut eigenen Angaben bereits starke Partner gewinnen können, darunter Caritas, Rotes Kreuz und die Volkshilfe. „Die Bereitschaft zu teilen ist vorhanden – jetzt müssen wir dafür sorgen, dass diese Energie auch wirklich ankommt“, ergänzt er.

Öffentliche Förderung

Gefördert wird „Energiespenden 2.0″ vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur sowie dem Klima- und Energiefonds im Programm „Energieforschung 2025″. Die Abwicklung übernimmt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG. Nadrag hatte mit enixi zuletzt im April 2026 ein sechsstelliges Investment geholt und im Juli 2026 die B2B-Strombörse RegioStrom angekündigt (brutkasten berichtete).

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