27.01.2021

Neue Homeoffice-Regelung: Das sind die wichtigsten Punkte

Nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern stellte die Regierung heute die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung vor.
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Flexibles Arbeiten - neue Homeoffice-Regelung

Regierungsparteien und Sozialpartner zeigen sich zufrieden: Die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung steht und wurde heute nach einer Ministerratssitzung präsentiert. Das sind die zentralen Punkte:

1. Keine Homeoffice-Pflicht

Im Vorfeld war im Raum gestanden, dass die neue Homeoffice-Regelung Arbeitgeber dazu verpflichten könnte, Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich ist. Doch das wird nicht der Fall sein, wie Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher heute klarstellten. „Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt“, so Kocher im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Konkret soll die Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, schreibt das Arbeitsministerium in einer Mitteilung. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sind in Hinkunft möglich.

2. Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice

Die aktuell bis Ende März befristete Unfallversicherung im Homeoffice geht ins Dauerrecht über. Sie betrifft zudem nun auch Unfälle auf dem Weg vom Homeoffice zur Arbeitsstätte oder zurück ins Homeoffice – etwa von einem Arzttermin. Nicht geschützt sind allerdings Wege aus dem Homeoffice, etwa um im Supermarkt Essen zu besorgen.

3. Steuerliche Begünstigungen in der neuen Homeoffice-Regelung

In der neuen Regelung gab es auch eine Klarstellung: Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln, etwa Laptop und Smartphone, durch dein Arbeitgeber ist kein steuerpflichtiger Sachbezug. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen demnach bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Zudem sollen Arbeitnehmer bestimmte Aufwendungen, etwa für „ergonomisches Mobiliar“, bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können.

4. Kostenersatz bei Nutzung eigener Arbeitsmittel

Werden die Arbeitsmittel wie Laptop und Smartphone nicht vom Arbeitgeber zu Verfügung gestellt, steht dem Arbeitnehmer künftig ein Kostenersatz zu. Dieser gilt etwa auch für die Internetrechnung. Höhere Rechnungen für Strom oder die Heizung kann der Arbeitgeber hingegen (auch in Form einer Pauschale) weiterhin freiwillig übernehmen.

Homeoffice-Regelung: Beschluss steht noch aus, Zufriedenheit auf vielen Seiten

Der Beschluss der neuen Homeoffice-Regelung im Nationalrat steht noch aus, soll aber laut Minister Kocher „so rasch wie möglich“ erfolgen. Zufriedenheit damit besteht jedenfalls nicht nur seitens der Regierungsparteien, sondern auch bei den (mitverhandelnden) Interessensvertretungen von Gewerkschaftsbund bis Industriellenvereinigung.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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