09.06.2020

Neue Health Challenge für die „Gesundheitsmetropole Wien“ gestartet

Startups, KMU und Corporates können gleichermaßen an der Health Challenge für das Gesundheitssystem der Stadt Wien teilnehmen.
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Health Hub Vienna - 10 Startups in Batch 3
(c) fotolia.com - mast3r

Wirtschaftskammer Wien, Gesundheitsverbund/Stadt Wien, Ärztekammer für Wien, der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Industriellenvereinigung Wien suchen ab nun vier Wochen lang Lösungen für zwei konkrete Herausforderungen im Gesundheitsbereich.

+++LILO: Bei Nackenschmerzen und Sodbrennen einfach virtuell zum Arzt gehen+++

Challenge 1 sucht neue Ansätze und Lösungen zum Thema „Individual prevention – tailored health“, bei der Challenge 2 sind „File-in Lösungen“ gesucht. Unter diesem Begriff sammeln sich unterschiedliche Anwendungsfälle, die heute mehr oder weniger alle auf dem Papierweg durchgeführt und künftig digitalisiert werden sollen.

Startups, KMU und Corporates können teilnehmen

Teilnehmen können sowohl Startups als auch KMU und Großbetriebe, eine Einschränkung zur Herkunft gibt es nicht. Besonders wichtig ist den Initiatoren die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen Bewerbern (falls notwendig) und eine rasche Umsetzung bei passendem Setup.

Natürlich steht diese Initiative auch unter dem Eindruck der Ereignisse der letzten Monate rund um Corona. „Jede Krise birgt auch eine Chance in sich. In puncto Gesundheitsversorgung können wir nun durch die Corona-Krise sehen, was gut lief beziehungsweise wo es Verbesserungsbedarf gibt. Deswegen freue ich mich, dass mit der Health Challenge Vienna neue und innovative Ideen geschaffen werden, die uns in der Zukunft helfen können“, sagtThomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer für Wien. Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, betont zudem, dass unser Gesundheitssystem „innovative Ideen und neue Konzepte“ brauche.

Der Ablauf der Health Challenge

Bis zum 5. Juli haben Bewerber Zeit, sich mit ihren Lösungen und Ansätzen für die beiden Challenges anzumelden. Danach beginnt die genaue Analyse der eingereichten Vorschläge, bevor es  im Laufe des Sommers eine erste Vorentscheidung durch die Stakeholder-Jury gibt. Es werden je Challenge drei Bewerber ermittelt, die Anfang September zu einem Pitchday eingeladen werden, um die Sieger zu küren. Für diese winken u.a. Preisgelder von 5.000 Euro und Unterstützung beim Proof of Concept.

==> Alle Infos und Details zu den Challenges unter www.healthchallenge.wien.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Neue Health Challenge für die „Gesundheitsmetropole Wien“ gestartet

  • Wirtschaftskammer Wien, Gesundheitsverbund/Stadt Wien, Ärztekammer für Wien, der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Industriellenvereinigung Wien suchen ab nun vier Wochen lang Lösungen für zwei konkrete Herausforderungen im Gesundheitsbereich.
  • Teilnehmen können sowohl Startups als auch KMU und Großbetriebe, eine Einschränkung zur Herkunft gibt es nicht.
  • Besonders wichtig ist den Initiatoren die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen Bewerbern und eine rasche Umsetzung bei passendem Setup.
  • Bis zum 5. Juli haben Bewerber Zeit, sich mit ihren Lösungen und Ansätzen für die beiden Challenges anzumelden.
  • Danach beginnt die genaue Analyse der eingereichten Vorschläge, bevor es  im Laufe des Sommers eine erste Vorentscheidung durch die Stakeholder-Jury gibt.
  • Es werden je Challenge drei Bewerber ermittelt, die Anfang September zu einem Pitchday eingeladen werden, um die Sieger zu küren.

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  • Wirtschaftskammer Wien, Gesundheitsverbund/Stadt Wien, Ärztekammer für Wien, der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Industriellenvereinigung Wien suchen ab nun vier Wochen lang Lösungen für zwei konkrete Herausforderungen im Gesundheitsbereich.
  • Teilnehmen können sowohl Startups als auch KMU und Großbetriebe, eine Einschränkung zur Herkunft gibt es nicht.
  • Besonders wichtig ist den Initiatoren die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen Bewerbern und eine rasche Umsetzung bei passendem Setup.
  • Bis zum 5. Juli haben Bewerber Zeit, sich mit ihren Lösungen und Ansätzen für die beiden Challenges anzumelden.
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  • Es werden je Challenge drei Bewerber ermittelt, die Anfang September zu einem Pitchday eingeladen werden, um die Sieger zu küren.

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