18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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Die Entrahmungsanlage und Michael Altrichter | (c) 2nd Cycle

Anfang 2024 ist 2nd Cycle mit dem Ziel gestartet, gebrauchte Photovoltaikmodule automatisiert zu prüfen und wiederzuverwerten. Nun meldet das Amstettner Startup den ersten Verkauf einer Anlage: Die DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co. KG hat als erster Kunde eine vollautomatische Entrahmungsanlage für PV-Module erworben. Die Anlage ist laut Aussendung bereits in Betrieb.

Die Anlage erkennt unterschiedliche Modulformate und entfernt die Aluminiumrahmen automatisch. Sowohl intakte als auch bereits gebrochene, gerahmte Module können ohne mechanische Umrüstung verarbeitet werden. Das Unternehmen betont, dass die Anlage besonders materialschonend arbeite. Das soll zu einer hohen Reinheit der verwertbaren Rohstoffe Glas und Aluminium führen und damit den Wert der recycelten Materialien steigern. Nach eigenen Angaben handelt es sich um die erste vollautomatische Entrahmungsanlage für PV-Module am Markt.

Baustein einer vollautomatischen Recyclingstraße

Die Entrahmungsanlage ist eine zentrale Komponente einer von 2nd Cycle entwickelten vollautomatischen Recyclingstraße für gebrauchte PV-Module. Die Prozesskette ist auf Zero-Touch-Betrieb, hochreine Wertstofffraktionen und einen Durchsatz von bis zu 90 Modulen pro Stunde ausgelegt. Weitere Module für Reinigung, Entfernung der Anschlussdose und Delamination seien teilweise bereits entwickelt oder stünden kurz vor dem Abschluss, heißt es in der Aussendung. DAKA kann die Entrahmungsanlage eigenständig betreiben und später um weitere Komponenten ergänzen.

(c) 2nd Cycle

„Mit der ersten Kundenanlage zeigen wir, dass sich die automatisierte Aufbereitung von PV-Modulen in den industriellen Betrieb eines Entsorgungsunternehmens integrieren lässt. Entscheidend sind ein stabiler Prozess, definierte Fraktionen und ein planbarer Durchsatz“, sagt Simon Prüller, CEO und Co-Founder von 2nd Cycle.

Als Argument für den Bedarf verweist das Startup auf Zahlen des Joint Research Centre der Europäischen Kommission. Dieses erwartet für die EU-27 ein kumuliertes Aufkommen von sechs bis 13 Millionen Tonnen PV-Abfall bis 2040 und 21 bis 35 Millionen Tonnen bis 2050.

Altrichter: „Dieser Stein ist ein massives Gebirge“

2nd Cycle wurde im Jänner 2024 von einem fünfköpfigen Team um Simon Prüller als FlexCo gegründet. Bereits bei der Gründung sollen Business Angel Michael Altrichter und die Amstettner Müller Gutenbrunn Group mit jeweils sechsstelligen Beträgen eingestiegen sein. Im Oktober 2025 folgte eine Finanzierungsrunde über rund eine Million Euro, unter anderem mit eQventure, Angels United und Buzzard Energy. Damals erwirtschaftete das Startup bereits erste Umsätze mit der automatisierten Prüfung von PV-Modulen, etwa mit einem Auftrag der EVN zum Test des beim Hochwasser 2024 überfluteten Photovoltaik-Kraftwerks Dürnrohr.

Altrichter ordnet den ersten Verkauf entsprechend ein: „Das erste verkaufte Produkt ist für jedes Startup ein Meilenstein. Im Falle von 2nd Cycle ist dieser Stein ein massives Gebirge: Das Produkt ist riesig, der Sales-Prozess komplex, der Markt entwickelt sich dynamisch. Umso beeindruckender ist dieser Erfolg!“

Zuletzt wurde 2nd Cycle auch mehrfach ausgezeichnet. Im September gewann das Startup beim Generali SME EnterPRIZE 2026 die Startup-Kategorie, die mit 10.000 Euro dotiert ist. Beim Riz up Genius Ideen- und Gründerpreis hatte das Projekt schon vor der Gründung den zweiten Platz in der Kategorie ökologisch genial belegt, bei der heurigen Jubiläumsverleihung war 2nd Cycle als Alumni vertreten.

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