18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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v.l.n.r.: Angelika Sommer-Hemetsberger (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende) und Christoph Boschan (CEO), Wiener Börse AG | (c) Wiener Börse AG/Alexander Felten

Die Wiener Börse hat 2025 das beste Jahr ihrer Geschichte abgeschlossen. Das Ergebnis vor Steuern stieg auf 53,4 Mio. Euro (2024: 50,1 Mio.), der Umsatz auf 90,1 Mio. Euro. Der ATX Total Return legte um 52,17 Prozent zu, der heimische Leitindex überschritt heuer erstmals die Marke von 15.000 Punkten. 31 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung besitzen mittlerweile Wertpapiere, ein relativer Zuwachs von rund 25 Prozent gegenüber der ersten Erhebung 2023.

Beim Blick auf die Neuzugänge zeigt sich, wo der Standort noch Luft nach oben hat: Unter den drei neuen Listings im Wachstumssegment direct market plus war 2025 kein klassisches Tech- oder Software-Unternehmen. Steyr Motors war bereits seit Herbst 2024 im Frankfurter Scale-Segment notiert und kam im Februar 2025 als Zweitlisting nach Wien, dazu kamen das Biotech-Unternehmen REPLOID aus Wels und die Südtiroler Dental-Holding Gallmetzer HealthCare. Dass Kandidaten wie der Krypto-Broker Bitpanda ihre Börsenpläne laut einem Bloomberg-Bericht vom Jahresanfang Richtung Frankfurt richten, was das Unternehmen bislang nicht bestätigt hat, illustriert eine europaweite Herausforderung: Den großen Wachstumsfinanzierungen fehlt es auf dem Kontinent an Tiefe.

Boschan: Der Engpass ist das Kapital

Auf die Frage nach dem nächsten großen IPO verweist Boschan auf laufende Gespräche mit potenziellen Emittent:innen und die Bedeutung des richtigen Zeitpunkts. Den eigentlichen Hebel sieht der CEO ohnehin nicht bei der Infrastruktur. Die Handelsplätze, die Segmente, die Technik seien längst vorhanden. Entscheidend sei, was darüber transportiert werde: das Kapital. Europas zentraler Wettbewerbsnachteil sei die Frage, wo die großen Capital Pools liegen. Kapitalmärkte ließen sich nicht allein regulatorisch herstellen.

Auf der Angebotsseite hat sich zuletzt einiges getan, auch auf Drängen der Börse. Mit der Umsetzung des EU Listing Acts in nationales Recht, dessen zentrale Bestimmungen am 6. Juni 2026 in Kraft getreten sind, werden Börsengänge auch im Standard und Prime Market deutlich erleichtert: Die geforderte Bestandsdauer einer Aktiengesellschaft sinkt von drei Jahren auf eines, der Mindeststreubesitz von 25 auf zehn Prozent, und die Schwelle für die nationale Prospektpflicht steigt von 250.000 auf zwei Millionen Euro. Das Paket geht über das ohnehin liberalere direct market plus hinaus, das die Börse zudem zum EU-KMU-Wachstumsmarkt aufwerten will, mit dem erklärten Ziel, die Abwanderung von Startups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

Dass solche Schritte nötig, aber für sich genommen kein Wendepunkt sind, sieht man auch in der Szene so. Anwalt Philipp Kinsky etwa nannte den Listing Act ein überfälliges Signal, zweifelte aber, ob die Erleichterungen ohne Harmonisierung im Steuer- und Gesellschaftsrecht die Standortnachteile gegenüber den USA wettmachen. Boschans Botschaft deckt sich damit: Bessere Leitungen seien wichtig, entscheidend bleibe aber das Kapital, das durch sie fließt.

350 Milliarden als Chance

Genau hier verortet die Börse den größten Hebel: in den über 350 Milliarden Euro, die in Österreich niedrig verzinst auf Einlagen und in Bargeld liegen. Boschan wirbt für eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge mit automatischer Teilnahme nach internationalem Vorbild sowie für steuerbegünstigte Investitionskonten. Während Tschechien Kursgewinne nach drei Jahren Haltefrist steuerfrei stellt und Deutschland und Polen vorangehen, belaste Österreich eigenverantwortliche Vorsorge mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf bereits versteuertes Einkommen.

Die Richtung stimmt also: ein Rekordjahr, ein IPO-Fenster, das unter Analyst:innen 2026 europaweit als günstig gilt, und frische regulatorische Erleichterungen. Die Börse hat ihren Teil geliefert. Damit aus dem Kapitalmarktpotenzial auch Wachstumskapital für die nächste Generation heimischer Scaleups wird, ist nun vor allem die Politik am Zug.

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