18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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Georg Kopetz, CEO und Mitgründer von TTTECH und Gernot Hofer CEO von der Invest AG | © Schütze Public Results, Ines Strohmayer

TTech zählt zu den wenigen europäischen Anbietern, die sicherheitskritische Steuerungs- und Vernetzungslösungen für hochsensible Einsatzbereiche entwickeln: von Raumfahrtelektronik über den autonomen Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen bis zu industriellen Echtzeitsystemen und kritischer Infrastruktur. Mit dem Einstieg der Invest AG, hinter der als Leadinvestor die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich steht, bekommt das Unternehmen nun einen österreichischen Kapitalgeber an Bord. Zum Kaufpreis und zur Bewertung machen die Beteiligten in der Aussendung keine Angaben.

„Wir sehen es als unsere Verantwortung, dass Spitzentechnologie aus Österreich auch in österreichischer Hand bleibt. Mit TTTech investieren wir in ein Unternehmen, das beweist, dass heimisches Know-how international gefragt ist, und wir wollen sicherstellen, dass diese Kompetenz auch langfristig hier verankert bleibt“, sagt Gernot Hofer, CEO der Invest AG.

Souveränität als gemeinsames Ziel

Auch TTTech-CEO und Mitgründer Georg Kopetz stellt die Beteiligung in den Kontext der technologischen Souveränität Europas: „Innovative Technologie aus Österreich, die in marktfähigen Produkten weltweit zum Einsatz kommt, leistet einen wichtigen Beitrag zu Europas technologischer Souveränität sowie zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, gerade in einer Zeit, in der diese Frage politisch wie wirtschaftlich immer wichtiger wird.“ Mit der Invest AG habe man einen Partner, der dieses Ziel teile, das Geschäftsmodell verstehe und den weiteren Ausbau der globalen Marktposition unterstütze.

Gerald Aichhorn, Aufsichtsrat der Invest AG und Beteiligungsvorstand der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, nennt TTTech „ein Paradebeispiel dafür, welche technologische Substanz in Österreich vorhanden ist“. Gerade bei sicherheitskritischen Technologien zähle Kontinuität mehr als kurzfristiger Erfolg.

Von der Mondmission bis zum Energiemarkt

Zuletzt sorgte TTTech mit der NASA-Mondmission Artemis II für Schlagzeilen: Im April 2026 flog erstmals seit 53 Jahren wieder eine Crew um den Mond, mit Technologie von TTTech an Bord der Orion-Kapsel. Seit über 20 Jahren bringt das Unternehmen österreichische Technologie ins All. Mit der gemeinsam mit der NASA und internationalen Unternehmen erprobten Netzwerktechnologie TTEthernet hat TTTech einen internationalen Standard für hochzuverlässige Datennetzwerke geprägt, der heute unter anderem in der europäischen Trägerrakete Ariane 6 und im Artemis-Programm zum Einsatz kommt.

Zu den zentralen Wachstumsfeldern zählt neben Luft- und Raumfahrt auch der Energiesektor: Mit TTTech Zyne, dem 2025 gemeinsam mit Verbund gegründeten Joint Venture, adressiert das Unternehmen den dezentralen Energiemarkt und dessen Herausforderungen durch volatile Preise und erneuerbare Energien. Im KI-Bereich konzentriert sich TTTech auf die sichere Einbindung in kritische autonome Systeme.

Für Aufsehen sorgte Anfang 2025 zudem der Verkauf der Tochter TTTech Auto an den niederländischen Chiphersteller NXP um 625 Millionen US-Dollar. brutkasten berichtete damals auch über die Hintergründe des Deals.

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