18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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Das alqem-Gründungstrio © alqem

Ob Bronze, Eisen oder Silizium, die meisten Materialien, die wir heute kennen und nutzen, wurden vor Jahrzehnten entdeckt, heißt es auf der Website des Münchner DeepTech-Startups alqem. 99,9 % der möglichen Werkstoffe bleiben bislang unentdeckt, doch die nächste, bahnbrechende Entdeckung könnte nun näher sein, als wir dachten. Mithilfe von KI möchte alqem die „nächste Generation“ an Materialien finden.

UVC Partners und Union Square Ventures im Lead

Mit einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde über acht Millionen Euro kommt das Team seiner Mission nun womöglich ein Stückchen näher. Wie das im Jahr 2026 gegründete Unternehmen mitteilte, wurde die Runde gemeinsam von den Risikokapitalgebern UVC Partners und Union Square Ventures angeführt. Das frische Kapital soll in den Ausbau der KI-gestützten Plattform zur Entdeckung und Kommerzialisierung neuer Hochleistungsmaterialien fließen.

„Fortschrittliche Materialien stehen im Mittelpunkt der Technologien, die die nächsten Jahrzehnte prägen werden – von sauberer Energie über Mobilität bis hin zur Verteidigung. Alqem hat die einzigartige wissenschaftliche Grundlage und den unternehmerischen Antrieb, um in diesem Bereich zum prägenden Akteur zu werden“, meint Amanda Birkenholz, Principal bei UVC Partners.

Fokus auf Permanentmagnete und Lieferketten

Die Technologie von alqem basiert auf zwei hauseigenen Datenfundamenten: der Materialdatenbank „al-mine“ für kristalline Verbindungen und der Trainingsdatenbank „al-oracle“ für Materialeigenschaften. Zudem betreibt das Startup eigene Laborkapazitäten zur Synthese und Charakterisierung. Dadurch soll der Transfer von der wissenschaftlichen Vorhersage bis zur industriellen Nutzung der neuartigen Materialien von Jahrzehnten auf Jahre oder Monate verkürzt werden.

Als erstes kommerzielles Anwendungsfeld fokussiert sich alqem auf Permanentmagnete, die ohne seltene Erden auskommen. Aktuell werden laut dem Unternehmen rund 90 Prozent dieser Magnete in China produziert. Die Münchner haben eigenen Angaben zufolge bereits eine Pipeline potenzieller Materialien entwickelt und experimentell validiert.

Das Trio hinter alqem

Hinter alqem steht ein dreiköpfiges Gründerteam: Dr. Hanh Nguyen (CEO), die Erfahrung von McKinsey, OCI Global und Unilever mitbringt, Dr. Tiago Cerqueira (CTO), Mitentwickler der offenen Materialdatenbank Alexandria, sowie Prof. Milan Allan (CSO), Inhaber des Lehrstuhls für Experimentalphysik an der LMU München.

Das Startup ist Teil des UnternehmerTUM-Ökosystems und kooperiert mit wissenschaftlichen Partnern wie der LMU München, der TUM sowie Universitäten in Portugal. Arbeitsplätze möchte man demnach gezielt in München und im portugiesischen Coimbra aufbauen.

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