18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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Rund zwei Millionen Pakete versendete Niceshops 2025 aus dem Logistikzentrum im südoststeirischen Saaz. Diese gingen in 80 Länder bei einer Exportquote von 88 Prozent. Es war das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr des E-Commerce-Scaleups, wie brutkasten berichtete. An dessen Ende standen 169 Millionen Euro Umsatz und ein EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) von acht Millionen Euro zu Buche. Und das, obwohl man sich erst 2024 auch mit Hilfe eines Stellenabbaus (brutkasten berichtete) aus einer Krise gekämpft hatte.

Ausbau direkt am steirischen Heimatstandort

Mit dem starken Aufschwung sei man auch bei den Lagerkapazitäten an die Grenzen gekommen, heißt es nun vom Unternehmen, das etwa 30 spezialisierte Onlineshops betreibt: „Zuletzt mussten zusätzliche externe Flächen angemietet werden.“ Deswegen soll nun erweitert werden – und zwar direkt am Heimatstandort Saaz, der rund eine Dreiviertelstunde von der steirischen Hauptstadt Graz entfernt ist.

Dort kaufte man nun ein 23.000 m² großes Grundstück zu, wie das Unternehmen verkündet. „Die Erweiterung schafft die Grundlage, Logistikprozesse wieder zentral zu bündeln, Transportwege zu verkürzen und die gesamte Wertschöpfung in der Region zu halten“, heißt es dazu in einer Aussendung.

Schrittweise Automatisierung in kommenden Jahren

Die Ausbaupläne von Niceshops betreffen aber nicht nur die Logistik. Dieses Jahr sollen insgesamt 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden – aktuell beschäftigt man etwa 400 Mitarbeiter:innen an den Standorten Saaz, Graz und Wien. Gleichzeitig will man in den kommenden Jahren schrittweise Automatisierungs- und Robotiklösungen einführen. „Ziel ist nicht die Vollautomatisierung des Lagers, sondern der gezielte Einsatz in speziellen Segmenten, um die Mitarbeiter:innen bei standardisierten Prozessen zu entlasten und die Effizienz weiter zu steigern“, heißt es dazu vom Unternehmen.

Künftig liege der Fokus auf dem weiteren Ausbau der E-Commerce-Plattform sowie der Skalierung von Logistik- und Technologiedienstleistungen für Partnerunternehmen. Zudem setze man weiterhin auf Nachhaltigkeit, etwa mit 100
Prozent Ökostrom, „nahezu“ plastikfreiem Versand und einer im Branchenvergleich sehr niedrigen Retourenquote von rund drei Prozent.

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