18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz (v.l.) | (c) Philipp Stambera/FFG

Sie haben einen klar definierten Zweck: konkrete Forschungsergebnisse für die wirtschaftliche Nutzung zu liefern. 24 „Comet-Zentren“ (Competence Centers for Excellent Technologies) gibt es mittlerweile in Österreich; das Programm-Management liegt bei der FFG. „Die Zentren bringen exzellente Forschungseinrichtungen und engagierte Unternehmen zusammen und schaffen damit ein Umfeld, in dem neue Erkenntnisse rasch in Technologien, Produkte und Anwendungen überführt werden können“, heißt es von den beiden FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz.

Nun wurde eine neue Förderrunde für drei bestehende und ein neues Zentrum beschlossen. 31,6 Millionen Euro kommen dabei von Infrastruktur- und das Wirtschaftsministerium, 15,8 Millionen Euro von den beteiligten Bundesländern. Unternehmenspartner bringen zusätzlich rund 45,2 Millionen Euro, wissenschaftliche Partner weitere 4,9 Millionen Euro ein. Insgesamt ergeben sich daraus etwa 97,5 Millionen Euro Finanzierung.

Neues Comet-Zentrum erforscht „selbstheilende Systeme“

Neu hinzu kommt dabei das Kompetenzzentrum ARC (Autonomic Resilience in Dynamic Networked Systems). Dort sollen Methoden erforscht werden, um die Widerstandsfähigkeit technischer Systeme, kritischer Infrastrukturen und Unternehmen gegenüber Krisen und externen Schocks zu erhöhen. Im Mittelpunkt stünden dabei „autonom agierende und selbstheilende Systeme, die auf Künstlicher Intelligenz sowie Schwarmintelligenz basieren“, heißt es in einer Aussendung. Das Zentrum wird von der Lakeside Labs GmbH in Klagenfurt koordiniert. Neben dem Land Kärnten sind auch Burgenland und Tirol beteiligt. Zudem fließen in der aktuellen Runde Mittel an die Comet-Zentren Linz Center of Mechatronics GmbH (LCM), Materials Center Leoben Forschung GmbH (IMI) und Virtual Vehicle GmbH (COMET SDM).

Zentren sollen Beitrag zu Schlüsseltechnologien der Industriestrategie bringen

Auf politischer Seite betont man den Beitrag der Zentren zur Industristrategie 2035 (brutkasten berichtete). Dabei erhofft man sich einen Beitrag zu den dort definierten Schlüsseltechnologien, im konkreten Fall „Künstliche Intelligenz und Dateninnovation“, „Mobilitätstechnologien“, „Fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik“ und „Anspruchsvolle Materialien“.

„Mit den Comet-Zentren investieren wir gezielt in jene Schlüsseltechnologien, die über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts in den kommenden Jahrzehnten entscheiden“, meint Innovationsminister Peter Hanke. Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer erklärt, die Finanzierung der Zentren sei „der nächste Schritt in der Umsetzung der Industriestrategie und ein entscheidender Hebel zur erfolgreichen Überführung exzellenter Forschungsergebnisse in markttaugliche Produkte.“

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