18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Quantencomputing nach wie vor eine Zukunftstechnologie. In der Breite ist diese definitiv noch nicht angekommen. Entsprechend sind auch viele Startups in dem Feld noch die klassische Wette auf die Zukunft, wie sie im Hightech-Bereich üblich ist: massive Forschungsausgaben und noch keine Umsätze. Dass es aber nicht so sein muss, beweist das Innsbrucker Quanten-Scaleup ParityQC.

Dieses legte nun seinen Jahresabschluss für 2025 vor. Als GmbH und „kleine Kapitalgesellschaft“ gelten dabei eingeschränkte Berichtspflichten – so muss etwa die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht werden. Aus dem Bericht lässt sich der Gewinn aber (im Gegensatz zum Umsatz) genau ableiten.

1,46 Millionen Euro Gewinn mit nur 27 Mitarbeiter:innen

ParityQC stand demnach 2025 bei einem Bilanzgewinn von knapp über drei Millionen Euro. Abzüglich des Gewinnvortrags ergibt sich ein Jahresüberschuss von etwa 1,46 Millionen Euro – und das mit 27 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jahr 2024 hatte das Scaleup einen Gewinn von rund 1,36 Millionen Euro zu Buche stehen.

Die Umsätze lassen sich dagegen – wie erwähnt – nicht aus dem Bericht ableiten. Bekannt ist, dass ParityQC an mehreren Großaufträgen im Quantenbereich beteiligt ist. Brutkasten berichtete zuletzt Ende Juni über einen 35-Millionen-Euro-Deal mit der deutschen Cyberagentur, der Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums.

Fast 14 Millionen Euro liquide Mittel

Neben den Gewinnen sind auch die liquiden Mittel, die aus dem Bericht hervorgehen, beachtlich. Diese betrugen mit Abschluss 2025 fast 14 Millionen Euro und damit fast 93 Prozent der Bilanzsumme von rund 15 Millionen Euro. Mit rund 12,6 Millionen Euro Eigenkapital kommt ParityQC zudem auf eine Eigenkapitalquote von 83,7 Prozent. Und schließlich: Kapitalrücklagen von 9,49 Millionen Euro, die schon 2024 zu Buche standen, blieben unangetastet.

Eine logische Ableitung aus all den Zahlen: Das Kapital aus der großen (nicht konkret bezifferten) Finanzierungsrunde 2024 – brutkasten berichtete – wurde kaum bis gar nicht gebraucht. Auch das ist für Scaleups im Hightech-Bereich alles andere als üblich.

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